Betreff
Klimakonzept der Gemeinde Havixbeck, hier Informationen zur Förderung der Stelle eines Klimaschutzmanagers
Vorlage
063/2013
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 20.02.2013 ist unter TOP 12 berichtet worden, dass die Bürgermeisterkonferenz von der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzaktivitäten auf Kreisebene absehen wolle. Seitens der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof hat es verschiedene Meinungen darüber gegeben, ob die mögliche Stelle eines Klimamanagers besser im Kreis oder in den einzelnen Kommunen angesiedelt werden müsste.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Merkblatt „Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ herausgegeben.

Hierin sind die Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers (im Folgenden Klimaschutzmanager) beschrieben.

Der Klimaschutzmanager soll die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes oder der Teilkonzepte unterstützen. Voraussetzung für die Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement ist ein Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, dessen Umsetzung durch den Gemeinderat beschlossen ist. Ferner muss ein Beschluss zur Umsetzung eines Klimaschutz-Controllings durch den Gemeinderat getroffen werden. Die Förderung der fachlich inhaltlichen Unterstützung erfolgt im Regelfall durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum variiert zwischen 2 und 4 Jahren. Ein Anschlussvorhaben kann ebenfalls noch gefördert werden. Die Förderung des Anschlussvorhabens erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum variiert hier zwischen 1 und 2 Jahren. Ferner können ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen, Ausgaben für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder Ausgaben für die Vergabe an Sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen gefördert werden.

 

Ergänzend sind hier Antworten zu verschiedenen Fragen rund um das Thema Klimaschutzmanager zusammengestellt:

 

-          Kann man auch einen bereits vorhandenen Bediensteten der Verwaltung als Klimaschutzmanager fördern lassen, wenn er von der anderen Arbeit/Funktion freigestellt wird?

Das geht nicht. Es muss eine neue Stelle geschaffen werden, die neu besetzt werden muss.

 

-          Wenn man jemanden ohne Förderung als Klimaschutzmanager (bspw. Verwaltungskraft Teilzeit) anstellt, kann man dann dennoch Geld aus den Fördertöpfen zur Umsetzung von Maßnahmenbekommen oder ist der geförderte Klimaschutzmanager Voraussetzung zu einer Förderung?

Das ist unterschiedlich: einige Maßnahmen hängen von einem geförderten Klimaschutzmanager ab, einige Maßnahmen gehen aber auch ohne Klimaschutzmanager.

 

-          Kann man einen Klimaschutzmanager auch mit mehreren Kommunen teilen und einen gemeinsamen Antrag stellen (Kostenteilung)?

Ja, das geht. Bei zwei Kommunen ist das machbar, bei drei wird es sicher schwieriger zu belegen, dass vor Ort noch was bewirkt werden kann.

 

-          Ist die Kofinanzierung der Stelle des Klimaschutzmanagers und der später geförderten Maßnahmen auch durch Private (Banken, Unternehmen etc.) möglich?

Ja, das ist möglich.

 

-          Kann man die geförderte Stelle auch in 2 Teilzeitstellen aufteilen?

Ja, das geht, wenn es entsprechend plausibel begründet wird (bspw. einen Bediensteten für ingenieurmäßige und einen Bediensteten für kommunikative Aufgaben). Jeder Teilstelle müssen bestimmte Aufgaben aus der Konzeptumsetzung zugeordnet werden.

 

-          Was kostet die Antragstellung?

Die Kosten liegen für die Gemeinde Havixbeck bei etwa 2.000,- € netto.

 

-          Kann man auch einen geförderten externen Klimaschutzmanager (Dienstleister) beauftragen?

Grundsätzlich ist das möglich. Es wird nur selten so gemacht, da der eigene Klimaschutzmanager in der Regel mehr Präsenz zeigen kann, als wirtschaftlich unabhängige Instanz eher Akzeptanz findet und sich besser den Erfordernissen der Kommune anpassen kann.

 

Hinweis:

Im Stellenplan für das Jahr 2013 ist bisher keine Stelle für einen Klimaschutzmanager vorgesehen.

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.