Betreff
Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im Haushaltsjahr 2013
Vorlage
040/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Vorbemerkung:

 

Der Entwurf des Ergebnisplans 2013 weist einen Fehlbetrag von rd. 875.000 € aus.

Mit dem vg. Wert kann zwar die rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verhindert werden. Dennoch besteht die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung uneingeschränkt.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und in welcher Form die freiwillige Bezuschussung unterschiedlichster örtlicher Gruppierungen zukünftig erfolgen kann.

Verwaltung und Politik haben sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt dahingehend geäußert, dass der Fortbestand vorhandener Vereins-, Verbands- und sonstiger Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen.

 

 

Laufende Vereinsbezuschussung:

 

Daher sind auch für 2013 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse erneut im Umfang des Vorjahres geplant worden (vgl. Übersichten in den Seiten 53 bis 60 im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2013).

 

Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen erfolgt Vereinsförderung in Havixbeck seit Jahren in großem Umfang durch größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthalle, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

 

Die Fortführung der Haushaltskonsolidierung in 2013 geht allerdings auch einher mit dem Ansatz, möglichst keine im Vergleich zu 2012 zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen für die Verwaltung zu schaffen.

 

Mit der weitgehenden Fortführung der Vereinsbezuschussung wie im Vorjahr soll wie beschrieben zwar ein Beitrag zum Fortbestand vorhandener Institutionen geleistet werden. Ob darüber hinaus weitergehende Unterstützungen überhaupt noch möglich sind, ist kritisch zu prüfen.

 

Den zuvor erwähnten Übersichten ist zu entnehmen, welche Institutionen für 2013 entweder keinen oder einen nach Fristablauf (15.09.2012) verspätet eingegangenen Antrag gestellt haben. Diese werden bei der Zuschussgewährung in 2013 nicht berücksichtigt.

 

 

Einmalige Vereinsbezuschussung / Erstmalige Beantragung von Zuschüssen:

 

Mehrere Organisationen haben für 2013 Anträge auf einmalige Vereinsbezuschussung gestellt oder erstmalig einen Zuschuss beantragt.

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

 

1. Antrag des Fördervereins der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. (Produkt 0301):

Mit Email vom 13.09.2012 beantragte der Förderverein der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für die für die Erweiterung des Projektes „Wall“. Details sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich stellt die beabsichtigte Neugestaltung sicherlich einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Außengeländes vor. Angesichts der für die Schulhofumgestaltung an der Anne-Frank-Gesamtschule bereitgestellten Mittel schlage ich vor, den Zuschuss in der beantragten Höhe von 1.000 € bereitzustellen.

 

 

2. Antrag der Da Capo Musikgemeinschaft Havixbeck (Produkt 0402):

 

Die Musikgemeinschaft Da Capo hat mit Schreiben vom 17.09.2012 (Posteingang bei der Gemeinde ist jedoch bereits am 10.09.2012 erfolgt) zur Deckung der Kosten für Noten, Dirigent und die Musikschulnutzung einen Zuschuss in Höhe von 750 €.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Musikgemeinschaft Da Capo ist nach intensiver Beratung in 2012 auf der Grundlage eines einstimmigen Ratsbeschlusses der mitgliedsabhängige vereinsübliche Zuschuss (1 € für Erwachsene, 4 € für Kinder) gewährt worden. Für 2013 ist dementsprechend erneut ein Haushaltsansatz in Höhe von 50 € gebildet worden. Eine weitere Vereinsförderung sollte aus meiner Sicht wegen fehlender finanzieller Mittel nicht erfolgen.

 

 

3. Antrag des Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck (Produkt 1401):

 

Der Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck hat mit Schreiben vom 12.09.2012 einen Zuschuss von der Gemeinde Havixbeck für die Erneuerung der nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre alten sanitären Anlagen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund fehlender Liquidität schlage ich vor, dem Antrag nicht zu entsprechen und keine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme durchzuführen.

 

 

4. Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (Produkt 1501):

 

Die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. beantragte mit Schreiben vom 12.09.2012 für das Jahr 2013 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. Der Antrag wird damit begründet, dass die in 2013 vorgesehenen Aktivitäten nicht allein von den WGH-Mitgliedern finanziert werden könnten. Die beantragte Fördersumme soll zur Finanzierung von Büro- und Personalkosten sowie von weiteren Strategieworkshops eingesetzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Verwaltungsseitig wird anerkannt, dass die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. durch ihre Aktivitäten, nicht zuletzt durch die in 2012 durchgeführten Strategieworkshops, einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung des Ortskerns leistet. Es trifft sicherlich auch zu, dass mit den Ergebnissen aus den durchgeführten Workshops wichtige Grundlagen und Zielvorstellungen für die Erstellung des Integrierten städetbaulichen Entwicklungskonzeptes erarbeitet worden sind.

 

Die Gemeinde Havixbeck hat mit dem Beratungsbüro Baumgart und Partner aus Bremen in diesem Zusammenhang einen professionellen Partner mit der Durchführung der weiteren Projektarbeiten beauftragt. Selbst nach Abzug ggf. einzuwerbender externer Fördergelder wird ein nicht kleiner kommunaler Eigenanteil für das Beratungshonorar sowie für die Durchführung sich ggf. anschließender konkreter Umsetzungsmaßnahmen zu finanzieren sein.

 

Diese Maßnahmen sollen natürlich so ausgerichtet sein, dass auch die Kaufmannschaft im Ortskern, Unternehmer in den Gewerbegebieten und damit auch viele WGH-Mitglieder von den Verbesserungen profitieren sollen.

 

Im jetzigen Verfahrensstadium schlage ich daher vor, auf eine finanzielle Förderung der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. zu verzichten.

 

 

5. Antrag des GemeindeSportBund Havixbeck e.V. (Produkt 0801):

 

Der GemeindeSportBund Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 10.09.2012 unter Beifügung von separaten Antragsschreiben einzelner Sportvereine die Bezuschussung folgender Maßnahmen beantragt:

 

  1. DLRG:
    • Kauf von Wasserspielzeug (250 €)
  2. Baumberg-Sportgemeinschaft Tilbeck e.V.:
    • Beschaffung eines Materialschranks (439 €)
  3. Sportschützen Havixbeck e.V.:
    • Beschaffung einer Scheibenauswertemaschine (2.299 €)
  4. Tennis-Club Havixbeck e.V.:
    • Erneuerung der Beleuchtung (3.000 €)
  5. Zirkus Fassungslos Havixbeck e.V.:
    • Anschaffung einer Airtrackbahn (3.600 €)
  6. Bike-Team Havixbeck e.V.:
    • Kauf von 4 Mountainbike-Rädern (5.000 €)
  7. Sportverein Gelb-Schwarz Hohenholte e.V.:
    • Material für Tanzkostüme und Stiefel für die Tanzgruppe (3.900 €)
    • Instandsetzung der Tennis-Hütte (2.000 €).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Havixbeck erhält jährlich eine Sportpauschale in Höhe von 40.000 €.

 

Die Verwendung der vg. Finanzmittel ist möglich für:

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Sportstätten,
  • Sanierung von Sportstätten,
  • Modernisierung von Sportstätten,
  • Erwerb von Sportstätten
  • Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten.

Die Sportstätten können dabei wahlweise in kommunalem oder privatem Eigentum stehen.

 

Rein betragsmäßig reichen die vg. 40.000 € jährlich nicht einmal aus, um die gemeindeeigenen Sportanlagen zu unterhalten. Allein die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen sowie die Sanierung (Bauunterhaltung) der Sporthallen und Bäder übersteigen nach den Erfahrungen aus Vorjahren regelmäßig diesen Betrag.

 

Der jährliche Tilgungszuschuss von 20.000 € (Kunstrasenplatz SW Havixbeck) sowie der gemeindliche Finanzierungsanteil von 91.000 € (Neubau des DLRG-Gebäudes) sind in 2013 zusätzlich zu finanzieren.

 

Die jährlich wiederkehrende Bezuschussung der Havixbecker Sportvereine in Höhe von rd. 21.000 € für konsumtive Zwecke (vgl. Seite 58 im Haushaltsentwurf 2013, überwiegend nicht zu finanzieren über Sportpauschale) ist meines Erachtens deutlicher Beleg dafür, dass die Belange der einzelnen Institutionen ernst genommen und eine angemessene Förderung des Vereinssports erfolgt.

 

Eine darüber hinausgehende zusätzliche Förderung investiver Beschaffungen auf der Grundlage der vom GemeindeSportBund Havixbeck e.V. vorgelegten Zuschussanträge scheidet allerdings aufgrund fehlender Finanzmittel aus.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, Zuschüsse im auf Seite 58 des Haushaltsentwurfs dargestellten Umfang bereitzustellen und keine weitere objektbezogene Förderung für die oben unter Nr. 1 bis 7 darstellten Vereinsanliegen vorzunehmen.

 

 

6. Antrag des Sportvereins SW Havixbeck e.V. (Produkt 0801):

 

Der Sportverein SW Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 19.09.2012, bei der Verwaltung eingegangen am 20.09.2012, einen Antrag auf Bezuschussung der vorgesehenen Renovierungsarbeiten im Obergeschoss des Sportheims im Sportzentrum Flothfeld gestellt. Die verspätete Einreichung des Antrags ist mit einer Erkrankung des Vorsitzenden und der urlaubsbedingten Abwesenheit der Geschäftsführerin begründet worden.

Mit gleicher Zielsetzung ist bereits im vergangenen Jahr eine finanzielle Unterstützung vom Antragsteller erbeten worden. Der Gemeinderat hat den Antrag in 2012 bei einer Enthaltung abgelehnt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Unabhängig von der Frage der Verfristung gilt auch insoweit die Stellungnahme lt. Punkt 5. Daher schlage ich vor, dem Antrag des Sportvereins SW Havixbeck e.V. nicht zu entsprechen.

 

 

7. Antrag der Kommission zur Pflege der Städtefreundschaft Havixbeck-Bellegarde (Produkt 0102):

 

Die Kommission zur Pflege der Städtefreundschaft Havixbeck-Bellegarde hat mit Schreiben vom 14.03.2013 einen Antrag auf Bezuschussung einer Jugendfreizeit vom 19.07. bis 28.07.2013 gestellt.

Gegenstand des Antrags sind sowohl eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer während des Jugendaustausches als auch ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 € aufgrund des 40. Jahrestages der Städtefreundschaft zwischen Havixbeck und Bellegarde (50 Jahre nach Abschluss des Elysée-Vertrages). Die verspätete Antragstellung wird damit begründet, dass die Idee zur Berlinfahrt erst in Verbindung mit den Feierlichkeiten zum Elysée-Vertrag entstanden ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Haushaltsentwurf 2013 ist beim Produkt 0102 wie in den Vorjahren ein gemeindlicher Zuschuss für die Städtefreundschaft Havixbeck-Bellegarde in Höhe von 2.000 € veranschlagt.

 

Die Gewährung der nunmehr beantragten zusätzlichen Unterstützung von weiteren 1.000 € sollte zum Einen wegen Fristversäumnisses bei der Antragstellung und zum Anderen wegen fehlender liquider Mittel im Sinne der Gleichbehandlung zuvor ebenfalls abgelehnter Fördergelder für diverse Anträge nicht erfolgen.

 

Es ist seit Jahren geübte Praxis, dass Havixbecker Vereinen und Organisationen für die Durchführung von Fahrten (z.B. Ferienlager) ein teilnehmerbezogener Zuschuss von 1,50 € pro Tag bewilligt wird.

Ich schlage Ihnen daher vor, dem Antragsteller aus Anlass des Jubiläums in 2013 einmalig zusätzlich zu dem jährlichen Zuschuss von 2.000 € einen weiteren Zuschuss von 1,50 € pro Havixbecker Teilnehmer für die Dauer des gesamten Jugendaustausches von 10 Tagen zu bewilligen. Bei einer angenommenen Teilnehmerzahl von 25 Havixbecker Jugendlichen ergibt sich ein Betrag von 25 x 1,50 € x 10 Tage = 375 €. Für Fahrten in Folgejahren verbleibt es dann bei der Pauschalförderung von 2.000 € für Zwecke der Städtefreundschaft.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2013 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!