2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Vorbemerkung:
Der
Entwurf des Ergebnisplans 2013 weist einen Fehlbetrag von rd. 875.000 € aus.
Mit
dem vg. Wert kann zwar die rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts
verhindert werden. Dennoch besteht die Notwendigkeit der Umsetzung von
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung uneingeschränkt.
Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und in
welcher Form die freiwillige Bezuschussung unterschiedlichster örtlicher Gruppierungen
zukünftig erfolgen kann.
Verwaltung
und Politik haben sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt dahingehend
geäußert, dass der Fortbestand vorhandener Vereins-, Verbands- und sonstiger
Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine
weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll.
Gleichzeitig soll damit die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven
Menschen erfolgen.
Laufende Vereinsbezuschussung:
Daher
sind auch für 2013 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse erneut im Umfang des
Vorjahres geplant worden (vgl. Übersichten in den Seiten 53 bis 60 im
Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2013).
Neben
der Gewährung von finanziellen Zuschüssen erfolgt Vereinsförderung in Havixbeck
seit Jahren in großem Umfang durch größtenteils unentgeltliche Überlassung von
gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthalle, Forum und weitere
Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.
Die
Fortführung der Haushaltskonsolidierung in 2013 geht allerdings auch einher mit
dem Ansatz, möglichst keine im Vergleich zu 2012 zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen
für die Verwaltung zu schaffen.
Mit
der weitgehenden Fortführung der Vereinsbezuschussung wie im Vorjahr soll wie
beschrieben zwar ein Beitrag zum Fortbestand vorhandener Institutionen
geleistet werden. Ob darüber hinaus weitergehende Unterstützungen überhaupt
noch möglich sind, ist kritisch zu prüfen.
Den
zuvor erwähnten Übersichten ist zu entnehmen, welche Institutionen für 2013
entweder keinen oder einen nach Fristablauf (15.09.2012) verspätet
eingegangenen Antrag gestellt haben. Diese werden bei der Zuschussgewährung in
2013 nicht berücksichtigt.
Einmalige Vereinsbezuschussung /
Erstmalige Beantragung von Zuschüssen:
Mehrere
Organisationen haben für 2013 Anträge auf einmalige Vereinsbezuschussung
gestellt oder erstmalig einen Zuschuss beantragt.
Die
nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:
1. Antrag des Fördervereins der
Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. (Produkt 0301):
Mit
Email vom 13.09.2012 beantragte der Förderverein der Baumberge-Grundschule Havixbeck
e.V. einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für die für die
Erweiterung des Projektes „Wall“. Details sind den Anlagen zu entnehmen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Grundsätzlich
stellt die beabsichtigte Neugestaltung sicherlich einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung
des Außengeländes vor. Angesichts der für die Schulhofumgestaltung an der
Anne-Frank-Gesamtschule bereitgestellten Mittel schlage ich vor, den Zuschuss
in der beantragten Höhe von 1.000 € bereitzustellen.
2. Antrag der Da Capo
Musikgemeinschaft Havixbeck (Produkt 0402):
Die
Musikgemeinschaft Da Capo hat mit Schreiben vom 17.09.2012 (Posteingang bei der
Gemeinde ist jedoch bereits am 10.09.2012 erfolgt) zur Deckung der Kosten für
Noten, Dirigent und die Musikschulnutzung einen Zuschuss in Höhe von 750 €.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der
Musikgemeinschaft Da Capo ist nach intensiver Beratung in 2012 auf der
Grundlage eines einstimmigen Ratsbeschlusses der mitgliedsabhängige vereinsübliche
Zuschuss (1 € für Erwachsene, 4 € für Kinder) gewährt worden. Für 2013 ist
dementsprechend erneut ein Haushaltsansatz in Höhe von 50 € gebildet worden.
Eine weitere Vereinsförderung sollte aus meiner Sicht wegen fehlender
finanzieller Mittel nicht erfolgen.
3. Antrag des Kleingartenverein „Am
Siebenbach“ e.V. Havixbeck (Produkt 1401):
Der
Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck hat mit Schreiben vom
12.09.2012 einen Zuschuss von der Gemeinde Havixbeck für die Erneuerung der
nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre alten sanitären Anlagen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aufgrund
fehlender Liquidität schlage ich vor, dem Antrag nicht zu entsprechen und keine
Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme durchzuführen.
4. Antrag der Werbegemeinschaft
Havixbeck e.V. (Produkt 1501):
Die
Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. beantragte mit Schreiben vom 12.09.2012 für
das Jahr 2013 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. Der Antrag wird damit begründet,
dass die in 2013 vorgesehenen Aktivitäten nicht allein von den WGH-Mitgliedern
finanziert werden könnten. Die beantragte Fördersumme soll zur Finanzierung von
Büro- und Personalkosten sowie von weiteren Strategieworkshops eingesetzt
werden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Verwaltungsseitig
wird anerkannt, dass die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. durch ihre
Aktivitäten, nicht zuletzt durch die in 2012 durchgeführten Strategieworkshops,
einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung des Ortskerns leistet. Es
trifft sicherlich auch zu, dass mit den Ergebnissen aus den durchgeführten
Workshops wichtige Grundlagen und Zielvorstellungen für die Erstellung des Integrierten
städetbaulichen Entwicklungskonzeptes erarbeitet worden sind.
Die
Gemeinde Havixbeck hat mit dem Beratungsbüro Baumgart und Partner aus Bremen in
diesem Zusammenhang einen professionellen Partner mit der Durchführung der
weiteren Projektarbeiten beauftragt. Selbst nach Abzug ggf. einzuwerbender
externer Fördergelder wird ein nicht kleiner kommunaler Eigenanteil für das Beratungshonorar
sowie für die Durchführung sich ggf. anschließender konkreter Umsetzungsmaßnahmen
zu finanzieren sein.
Diese
Maßnahmen sollen natürlich so ausgerichtet sein, dass auch die Kaufmannschaft
im Ortskern, Unternehmer in den Gewerbegebieten und damit auch viele
WGH-Mitglieder von den Verbesserungen profitieren sollen.
Im
jetzigen Verfahrensstadium schlage ich daher vor, auf eine finanzielle
Förderung der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. zu verzichten.
5. Antrag des GemeindeSportBund
Havixbeck e.V. (Produkt 0801):
Der
GemeindeSportBund Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 10.09.2012 unter
Beifügung von separaten Antragsschreiben einzelner Sportvereine die Bezuschussung
folgender Maßnahmen beantragt:
- DLRG:
- Kauf von
Wasserspielzeug (250 €)
- Baumberg-Sportgemeinschaft
Tilbeck e.V.:
- Beschaffung
eines Materialschranks (439 €)
- Sportschützen
Havixbeck e.V.:
- Beschaffung
einer Scheibenauswertemaschine (2.299 €)
- Tennis-Club Havixbeck e.V.:
- Erneuerung der Beleuchtung (3.000 €)
- Zirkus
Fassungslos Havixbeck e.V.:
- Anschaffung
einer Airtrackbahn (3.600 €)
- Bike-Team Havixbeck e.V.:
- Kauf von 4 Mountainbike-Rädern (5.000 €)
- Sportverein
Gelb-Schwarz Hohenholte e.V.:
- Material für
Tanzkostüme und Stiefel für die Tanzgruppe (3.900 €)
- Instandsetzung
der Tennis-Hütte (2.000 €).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Havixbeck erhält jährlich eine
Sportpauschale in Höhe von 40.000 €.
Die Verwendung der vg. Finanzmittel ist möglich
für:
- Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Sportstätten,
- Sanierung von Sportstätten,
- Modernisierung von Sportstätten,
- Erwerb von Sportstätten
- Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten.
Die Sportstätten können dabei wahlweise in
kommunalem oder privatem Eigentum stehen.
Rein betragsmäßig reichen die vg. 40.000 € jährlich
nicht einmal aus, um die gemeindeeigenen Sportanlagen zu unterhalten. Allein
die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen sowie die Sanierung
(Bauunterhaltung) der Sporthallen und Bäder übersteigen nach den Erfahrungen
aus Vorjahren regelmäßig diesen Betrag.
Der jährliche Tilgungszuschuss von 20.000 €
(Kunstrasenplatz SW Havixbeck) sowie der gemeindliche Finanzierungsanteil von
91.000 € (Neubau des DLRG-Gebäudes) sind in 2013 zusätzlich zu finanzieren.
Die jährlich wiederkehrende Bezuschussung der
Havixbecker Sportvereine in Höhe von rd. 21.000 € für konsumtive Zwecke (vgl.
Seite 58 im Haushaltsentwurf 2013, überwiegend nicht zu finanzieren über
Sportpauschale) ist meines Erachtens deutlicher Beleg dafür, dass die Belange
der einzelnen Institutionen ernst genommen und eine angemessene Förderung des
Vereinssports erfolgt.
Eine darüber hinausgehende zusätzliche Förderung
investiver Beschaffungen auf der Grundlage der vom GemeindeSportBund Havixbeck
e.V. vorgelegten Zuschussanträge scheidet allerdings aufgrund fehlender
Finanzmittel aus.
Ich schlage Ihnen daher vor, Zuschüsse im auf Seite
58 des Haushaltsentwurfs dargestellten Umfang bereitzustellen und keine weitere
objektbezogene Förderung für die oben unter Nr. 1 bis 7 darstellten
Vereinsanliegen vorzunehmen.
6. Antrag
des Sportvereins SW Havixbeck e.V. (Produkt 0801):
Der Sportverein SW Havixbeck e.V. hat mit Schreiben
vom 19.09.2012, bei der Verwaltung eingegangen am 20.09.2012, einen Antrag auf
Bezuschussung der vorgesehenen Renovierungsarbeiten im Obergeschoss des
Sportheims im Sportzentrum Flothfeld gestellt. Die verspätete Einreichung des
Antrags ist mit einer Erkrankung des Vorsitzenden und der urlaubsbedingten
Abwesenheit der Geschäftsführerin begründet worden.
Mit gleicher Zielsetzung ist bereits im vergangenen
Jahr eine finanzielle Unterstützung vom Antragsteller erbeten worden. Der
Gemeinderat hat den Antrag in 2012 bei einer Enthaltung abgelehnt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Unabhängig von der Frage der Verfristung gilt auch
insoweit die Stellungnahme lt. Punkt 5. Daher schlage ich vor, dem Antrag des
Sportvereins SW Havixbeck e.V. nicht zu entsprechen.
7. Antrag
der Kommission zur Pflege der Städtefreundschaft Havixbeck-Bellegarde (Produkt
0102):
Die Kommission zur Pflege der Städtefreundschaft
Havixbeck-Bellegarde hat mit Schreiben vom 14.03.2013 einen Antrag auf
Bezuschussung einer Jugendfreizeit vom 19.07. bis 28.07.2013 gestellt.
Gegenstand des Antrags sind sowohl eine Förderung
der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer während
des Jugendaustausches als auch ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 €
aufgrund des 40. Jahrestages der Städtefreundschaft zwischen Havixbeck und
Bellegarde (50 Jahre nach Abschluss des Elysée-Vertrages). Die verspätete
Antragstellung wird damit begründet, dass die Idee zur Berlinfahrt erst in Verbindung
mit den Feierlichkeiten zum Elysée-Vertrag entstanden ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Haushaltsentwurf 2013 ist beim Produkt 0102 wie
in den Vorjahren ein gemeindlicher Zuschuss für die Städtefreundschaft
Havixbeck-Bellegarde in Höhe von 2.000 € veranschlagt.
Die Gewährung der nunmehr beantragten zusätzlichen
Unterstützung von weiteren 1.000 € sollte zum Einen wegen Fristversäumnisses
bei der Antragstellung und zum Anderen wegen fehlender liquider Mittel im Sinne
der Gleichbehandlung zuvor ebenfalls abgelehnter Fördergelder für diverse
Anträge nicht erfolgen.
Es ist seit Jahren geübte Praxis, dass Havixbecker
Vereinen und Organisationen für die Durchführung von Fahrten (z.B. Ferienlager)
ein teilnehmerbezogener Zuschuss von 1,50 € pro Tag bewilligt wird.
Ich schlage Ihnen daher vor, dem Antragsteller aus
Anlass des Jubiläums in 2013 einmalig zusätzlich zu dem jährlichen
Zuschuss von 2.000 € einen weiteren Zuschuss von 1,50 € pro Havixbecker
Teilnehmer für die Dauer des gesamten Jugendaustausches von 10 Tagen zu
bewilligen. Bei einer angenommenen Teilnehmerzahl von 25 Havixbecker
Jugendlichen ergibt sich ein Betrag von 25 x 1,50 € x 10 Tage = 375 €. Für
Fahrten in Folgejahren verbleibt es dann bei der Pauschalförderung von 2.000 €
für Zwecke der Städtefreundschaft.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und
Organisationen im Jahr 2013 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend
vorzunehmen bzw. abzulehnen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Haushaltsausführung!