2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, dass
zunächst die örtlichen Gartenbaubetriebe eine Beetpatenschaft angeboten werden
soll. Seitens der Verwaltung sind alle örtlichen Gartenbaubetriebe angeschrieben
worden. Es hat jedoch keine positive Resonanz zur Übernahme einer
Beetpatenschaft gegeben. Verwaltungsseitig ist inzwischen auch die Zustimmung
zur Umgestaltung des Kreisverkehrs Laubrock vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
eingeholt worden. Gegen die Gestaltung mit Sandstein-, Natursteinschotter und
einer Initialbepflanzung (Gräser) bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Hinsichtlich der Aufstellung eines ergänzenden Baumes ist zu beachten, dass die
in der Anlage schraffierte Fläche von festen Hindernissen freizuhalten ist.
Dieses bedeutet zum einen, dass die Betonhalbkugeln bei einer Neugestaltung aus
dem Kreisverkehr zu entfernen sind und als Baumstandort lediglich die von der
Schraffur freigehaltene Fläche in Betracht kommt. Aus Sicht der Verwaltung ist
es unter diesen Randbedingungen angezeigt, auf die Anpflanzung eines Baumes und
die Initialbepflanzung zu verzichten. Die Gestaltung soll lediglich mit einem
Natursteinschotter der Körnung 50/150 erfolgen, wobei noch ein Bodenfilz
ausgelegt werden soll, um die notwendigen Pflegemaßnahmen zu reduzieren. Die
Kosten für die erstmalige Gestaltung belaufen sich auf rd. 7.500 €. Die
laufende Unterhaltung ist mit 1.500 €/a zu veranschlagen.
Klimaschutz
Aufgrund der Kleinteiligkeit der Fläche hat die Gestaltung des
Kreisverkehrs keinen Einfluss auf den Klimaschutz.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Kreisverkehr Laubrock mit einem Sandsteinschotter ohne Baum und Initialbepflanzung zu gestalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die erstmalige Herstellung sind im Produkt 1201 (Verkehrsfläche & -anlagen) in Höhe von 7.500 € für 2013 bereitzustellen und für die folgenden Jahre sind die Kosten für die Pflege zu berücksichtigen.