Betreff
Gestaltung des Kreisverkehrs Laubrock
Vorlage
136/2012
Aktenzeichen
III.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, dass zunächst die örtlichen Gartenbaubetriebe eine Beetpatenschaft angeboten werden soll. Seitens der Verwaltung sind alle örtlichen Gartenbaubetriebe angeschrieben worden. Es hat jedoch keine positive Resonanz zur Übernahme einer Beetpatenschaft gegeben. Verwaltungsseitig ist inzwischen auch die Zustimmung zur Umgestaltung des Kreisverkehrs Laubrock vom Landesbetrieb Straßenbau NRW eingeholt worden. Gegen die Gestaltung mit Sandstein-, Natursteinschotter und einer Initialbepflanzung (Gräser) bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Hinsichtlich der Aufstellung eines ergänzenden Baumes ist zu beachten, dass die in der Anlage schraffierte Fläche von festen Hindernissen freizuhalten ist. Dieses bedeutet zum einen, dass die Betonhalbkugeln bei einer Neugestaltung aus dem Kreisverkehr zu entfernen sind und als Baumstandort lediglich die von der Schraffur freigehaltene Fläche in Betracht kommt. Aus Sicht der Verwaltung ist es unter diesen Randbedingungen angezeigt, auf die Anpflanzung eines Baumes und die Initialbepflanzung zu verzichten. Die Gestaltung soll lediglich mit einem Natursteinschotter der Körnung 50/150 erfolgen, wobei noch ein Bodenfilz ausgelegt werden soll, um die notwendigen Pflegemaßnahmen zu reduzieren. Die Kosten für die erstmalige Gestaltung belaufen sich auf rd. 7.500 €. Die laufende Unterhaltung ist mit 1.500 €/a zu veranschlagen.

 

Klimaschutz

Aufgrund der Kleinteiligkeit der Fläche hat die Gestaltung des Kreisverkehrs keinen Einfluss auf den Klimaschutz.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Kreisverkehr Laubrock mit einem Sandsteinschotter ohne Baum und Initialbepflanzung zu gestalten.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die erstmalige Herstellung sind im Produkt 1201 (Verkehrsfläche & -anlagen) in Höhe von 7.500 € für 2013 bereitzustellen und für die folgenden Jahre sind die Kosten für die Pflege zu berücksichtigen.