Betreff
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Mönkebrei" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
134/2012
Aktenzeichen
II 622-21/10c
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Bauherr hat im Baugebiet Mönkebrei die Flurstücke 390 – 392 erworben, um ein Mehrgenerationenhaus errichten zu können (siehe Übersichtsplan – Anlage 4). Auf den Flurstücken soll ein aufgelockerter Baukörper mit einem Haupthaus und einem leicht zurück versetzten Nebenhaus entstehen. Damit das Nebenhaus einen Wohnbereich mit ausreichender Lichteinwirkung bekommen kann, ist ein Wintergarten vorgesehen. Dafür ist es notwendig, das rückwärtige Baufenster des Flurstücks 390 in einer Breite von 6,50 m um 4,00 m zu erweitern. Eine Ablichtung des Lageplanes, aus dem die gestaffelte Lage der Baukörper ersichtlich ist, habe ich dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 3 beigefügt. Weitere Planunterlagen wie z.B. die Ansichten des Mehrgenerationenhauses werden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vorgestellt.

 

Da durch die begehrte Planänderung die Schaffung eines Mehrgenerationenhauses ermöglicht würde, sollte ihr entsprochen werden zumal die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch städtebauliche Gründe der Änderung nicht entgegenstehen.

 

Das unmittelbar angrenzende Grundstück ist noch nicht veräußert worden. Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung nicht berührt.

 

Das Verfahren zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Mönkebrei“ erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Mönkebrei“ der Gemeinde Havixbeck. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 134/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die rückwärtige Baugrenze des Flurstücks 390 für die Breite des geplanten Wintergartens von 6,50 m um 4,00 m zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 134/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Ferner wird die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mönkebrei“ als Satzung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.

 

 

 

 

Gromöller