Betreff
Dezentrale Energieversorgung des Gewerbegebietes Hohenholter Straße III
Vorlage
122/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

s. Vorlage Nr. 069/2012

 

Von einer Beschlussfassung über die Vorlage ist in der Sitzung des Rates am 28.06.2012 (TOP 16) abgesehen worden, weil zunächst der in Aussicht gestellte Bericht des Büros enveco abgewartet werden sollte.

 

Der Bericht liegt inzwischen vor und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ausführungen sind durchaus nachvollziehbar, zeigen aber auch die Grenzen der Umsetzbarkeit für das Gewerbegebiet Hohenholter Straße III m. E. deutlich auf:

Ø      der Bebauungsplan ist fertig gestellt und hat Rechtskraft erlangt

Ø      der Gemeinde ist nicht bekannt, welcher Gewerbebetrieb zu welchem Zeitpunkt sich dort ansiedelt (bisher ist lediglich 1 Grundstück verkauft)

Ø      der Energiebedarf im Gewerbegebiet ist nicht bekannt und kann nicht kurzfristig ermittelt werden

Ø      die Ermittlung potentieller Kapazitäten für den Einsatz regenerativer Energien ist ebenfalls in Ermangelung der Informationen über die geplanten Bauvorhaben nicht möglich

Ø      das Gas- und Stromnetz ist ausgebaut

 

Wie bereits in der Vorlage Nr. 069/2012 dargestellt, muss daher festgestellt werden, dass das Angebot einer dezentralen Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III nicht umsetzbar ist. In diesem Gebiet kann jedoch durch gezielte Beratung der Bauwilligen für die Themen der Verwendung regenerativer Energien sowie der Energieoptimierung pp. sensibilisiert werden. Insofern schlage ich Ihnen vor, dass Kaufinteressenten schon in einem ganz frühen Zeitpunkt auf die Themen aufmerksam gemacht werden, damit zu Beginn des Planungsprozesses diese Aspekte mit in die konkrete Bauplanung einbezogen werden können.

 

Darüber hinaus schließe ich mich den Empfehlungen des Arbeitskreises Klimaschutz, die in der Vorlage 069/2012 dargestellt sind, vollinhaltlich an.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die vom Büro enveco dargestellten Perspektiven für eine dezentrale Energieversorgung im Gewerbegebiet an der Hohenholter Straße III zur Kenntnis.

 

Er stellt fest, dass aufgrund fehlender Informationen zum Energiebedarf und potentieller Kapazitäten für regenerative Energien im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III kurzfristig Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Vielmehr soll durch gezielte Beratung der bauwilligen Gewerbetreibenden erreicht werden, dass der Einsatz regenerativer Energien bei der Realisierung des Bauvorhabens besondere Priorität erhält. Die Verwaltung wird beauftragt, dementsprechend zu sensibilisieren.

 

Bei der Planung zukünftiger Wohn- und Gewerbegebiete ist dem Belang einer effizienten, nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung besondere Bedeutung beizumessen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Planungsprozess frühzeitig Lösungsansätze zu entwickeln.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt