Betreff
Benennung eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers für die freiwilligen Ausschüsse des Rates der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
121/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Gem. § 58 Abs. 3 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Bürger angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind.

 

Mit Schreiben vom 02.10.2012 hat die SPD-Fraktion des Rates der Gemeinde Havixbeck beantragt, Herrn Dirk Postruschnik, Auf dem Blick 32, 48329 Havixbeck als stellvertretenden sachkundigen Bürger für die freiwilligen Ausschüsse des Rates der Gemeinde Havixbeck zu benennen. Der Antrag ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Bestimmungen des § 58 Abs. 3 GO NRW zur Benennung sachkundiger Bürger sind erfüllt.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2012, Herrn Dirk Postruschnik, Auf dem Blick 32, 48329 Havixbeck, als stellvertretenden sachkundigen Bürger für den

 

a)      Ausschuss für Bau und Verkehr

b)      Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur

c)      Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport

d)      Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Kultur

 

zu benennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch die höhere Anzahl von sachkundigen Bürgern entstehen Mehrkosten für Kopien und Versand der Einladungen, Verwaltungsvorlagen und Protokolle sowie für die Auszahlung von Sitzungsgeldern.