Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2011 auf Überprüfung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Münsterstraße
Vorlage
120/2012
Aktenzeichen
II 151-20/430
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

s. anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2011

 

Herr Eilers von der SPD-Fraktion hatte in der Februarsitzung 2011 des Bau- und Verkehrsausschusses beantragt, den Fußweg aus dem Pieperfeld zur Münsterstraße am Rand der Grünfläche mit einem Zaun zu versehen, damit die Fußgänger nicht über den Grünstreifen die Straße überqueren können. Dieser Vorschlag wurde zurückgestellt, um Erfahrungen hinsichtlich des tatsächlichen Nutzerverhaltens zu erlangen.

 

Inzwischen ist die Straße seit fast einem Jahr fertig und in Betrieb. Messungen der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten haben bei der Baustellenbeschilderung „30 km/h“ eine größere Anzahl von Überschreitungen festgestellt. Eine erneute Messung bei der jetzt geltenden Geschwindigkeitsgrenze von „50 km/h“ hat ergeben, dass die Anzahl der Verstöße ganz drastisch zurückgegangen ist. Im übrigen sind besondere Gefahrensituationen aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeiten nicht bekannt. Dies gilt auch für das Querungsverhalten der Fußgänger in dem von Herrn Eilers genannten Bereich.

 

Obwohl somit zur Zeit nicht erkennbar ist, dass durch zusätzliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf der Münsterstraße verbessert werden müsste, sollte die weitere Entwicklung in enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde weiter beobachtet werden. Die Polizei sollte auch um weitere Messungen der Geschwindigkeiten gebeten werden, damit belastbarere Kenntnisse zum Fahrverhalten vorliegen.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst von der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der Münsterstraße abzusehen.

 

Nach Ablauf von 2 Jahren soll unter Hinzunahme von Prüfergebnissen der Kreispolizeibehörde erneut geprüft werden, ob entsprechender Handlungsbedarf besteht.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt