Betreff
Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
116/2012
Aktenzeichen
II 622-21/27
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung um Unweltbericht wurde in der Zeit vom 27.08.2012 bis 27.09.2012 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bekanntgemacht. In diesem Zeitraum hatten die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.

Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf zu äußern. Insbesondere wurde Gelegenheit gegeben, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu der gem. § 2 Abs. 4 durchzuführenden Umweltprüfung zu äußern.

Den Nachbargemeinden wurde ebenfalls Gelegenheit gegeben, in dieser Zeit zur Planung Stellung zu nehmen.

 

Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass sowohl die Nachbargemeinden als auch die Öffentlichkeit der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben.

 

Die Anregungen und Hinweise, die von Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, sind im nachfolgenden abgedruckt und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen.


Ordnungsnummer 2

 

Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 16.08.2012

 

Hinweis um erneute Beteiligung bei der verbindlichen Bauleitplanung oder sobald Bodeneingriffe unmittelbar anstehen, einen entsprechenden Antrag auf Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst zu stellen

 

 

Rechtliche Bewertung

 

Der Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg wird zur Kenntnis genommen. Eine Beteiligung bei der verbindlichen Bauleitplanung wird erfolgen. Sobald Bodeneingriffe unmittelbar anstehen wird ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe in Hagen gestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis und beschließt, dass eine erneute Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg bei der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen wird. Er beschließt weiterhin, dass ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe in Hagen gestellt wird, sobald Bodeneingriffe unmittelbar anstehen.


Ordnungsnummer 3

 

Schreiben des Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2012

 

Anregung, die Flächen entsprechend ihrer tatsächlichen Eigenschaft auch als Wald darzustellen

 

 

Rechtliche Bewertung

 

Der Anregung wird gefolgt. Auch die 0,28 ha große Erstaufforstung als Ausgleich für Neubauten auf dem Stiftsgelände wird als Wald dargestellt werden.

 

 

Beschussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Landesbetriebes Wald und Holz zur Kenntnis und beschließt, dem Hinweis zu folgen und die Flächen entsprechend ihrer tatsächlichen Eigenschaft auch als Wald darzustellen.


 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Klaus Gromöller