Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Ersatzmaterial bei Atemschutzgeräten für die Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
108/2012
Aktenzeichen
II/141 14
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

s. anliegenden Antrag des Wehrführers vom 04.09.2012

 

Die Beschaffung von Ersatz- bzw. Zusatzgeräten für Atemschutzgeräte ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr unabweisbar. Wenn zum einen sichergestellt werden soll, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sicheres Einsatzgerät haben, das sie selbst vor Schäden schützt, die aufgrund der Einsatzsituation eintreten können, und zum anderen die Einsatzfähigkeit bedarfsgerecht jeweils zeitnah hergestellt ist, muss schon jetzt die notwendige Beschaffung des Ersatzmaterials getätigt werden.

 

Wie den Ausführungen des Wehrführers im Antragsschreiben vom 04.09.2012 zu entnehmen ist, hat sich erst nach Rechtskraft des Haushaltes aufgrund einer technischen Überprüfung des Altbestandes die Notwendigkeit gezeigt.

 

Eine Einsparung innerhalb des Produktes 0207 (Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) in der notwendigen Höhe ist in 2012 nicht möglich, so dass die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Austausch- bzw. Zusatzgeräten für Atemschutzgerät der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck in Höhe von 15.200 € zugunsten des Produktes 0207.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die für die Ersatz- bzw. Zusatzgeräteausstattung erforderlichen Mittel übersteigen die in § 11 der Hauptsatzung normierte Geringfügigkeitsgrenze von 7.500 €. Damit stellen sie überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW dar. Diese bedürfen vor Auftragserteilung der Zustimmung des Rates.