Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Coesfeld
Vorlage
094/2015
Aktenzeichen
867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Der Kreis Coesfeld ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE) nach § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 21 KrWG verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwertung und des Recyclings und die Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
Die Anforderungen an die Konzepte regeln nach wie vor die Länder. In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Land festgelegt, dass bei der Aufstellung von AKW bestehende Abfallwirtschaftspläne (AWP) des Landes zu beachten sind.

Gemäß § 5 a Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) muss das AWK fortgeschrieben und alle fünf Jahre der Bezirksregierung erneut vorgelegt werden.

Letztmalig  wurde das AWK am 03.03.2010 vom Kreistag beschlossen.

Eine Fortschreibung ist damit zum jetzigen Zeitpunkt notwendig.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) hat mittlerweile einen Entwurf eines neuen AWP erarbeitet. Dieser Entwurf ist vom Kabinett beschlossen und befindet sich im weiteren Beschlussverfahren. Das MKULNV hat durch Erlass Regelungen getroffen, was in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen AWPs bei der Fortschreibung des AWK zu beachten ist. Dieser Erlass ist bei dem jetzt durch den Kreis Coesfeld vorgelegten Entwurf berücksichtigt worden.
Wegen des Umfanges wird das AWK als Anlage zu dieser Vorlage in Session eingepflegt; die Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE erhalten jeweils drei, die FDP zwei Exemplare in Papierform.


Zum Inhalt des AWK:
Nach § 5 a LAbfG muss das AWK mindestens enthalten

1.   Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) zu überlassenden Abfälle, wobei das Aufkommen bzw. die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbeabfällen jeweils getrennt darzustellen sind,

2.   Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem ÖRE zu überlassenden Abfälle insbesondere für flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen,

3.   die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind,

4.   den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,

5.   Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen,

6.   die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus notwendigen Zusammenarbeit mit anderen ÖREn und der dazu notwendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Abfolge (Kooperationen),

7.   eine zusammenfassende Darstellung der Angaben, Darstellungen und Festlegungen nach Nr. 1 bis 6.



 

 

Letztendlich muss das AWK die erforderlichen Festlegungen für die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden enthalten.  Die Anregungen und Bedenken der kreisangehörigen Gemeinden sind daher zu prüfen und soweit möglich zu berücksichtigen.

 

Im vorliegenden Entwurf des AWKs werden, insbesondere ab Seiten 16 ff. Aussagen zu den geforderten Mindestinhalten des LAbfG getroffen. Insbesondere werden Aussagen über die im Kreis bzw. in den einzelnen Kommunen erfassten Abfallmengen, Prognosen der Mengenentwicklungen und getroffene und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der zu überlassenden Abfälle getrennt nach Abfallfraktionen und deren Verwertung / Beseitigung getroffen.
Hinweisen möchte ich insbesondere auf die Ausführungen zu den Verwertungsmaßnahmen von Grün- und Bioabfällen, Seite 50:

“Um die Verwertung dieser Abfälle sowohl kostengünstiger als auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten, ist der Kompostierung seit 2014 eine Vergärung vorgeschaltet. So kann das gewonnene Biogas nach einer entsprechenden Aufbereitung und Einspeisung in das Erdgasnetz energetisch genutzt werden.“  

Ausführungen über die vom Landesgesetzgeber geforderte zehnjährige Entsorgungssicherheit werden auf den Seiten 38 ff. unter Punkt 5.2.3 gemacht.

Zusammenfassend gibt die Kurzfassung unter Punkt 6, Seiten 87-89, Aussagen noch einmal über die Abfallarten, Mengen und Entsorgungswege sowie über vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und getrennten Erfassung und weiter über die Beseitigung und Entsorgungssicherheit.

Die in der Gemeinde Havixbeck zurzeit bestehenden Erfassungssysteme, Abfuhrrhythmen, Gebührensystematik inclusive Befreiungsmöglichkeiten bei Eigenkompostierung finden sich im gesamten AWK wieder. Die insgesamt angefallene Abfallmengen 2014, gegliedert nach Abfallfraktionen, sind in der Tabelle, Seite 31 unten, dargestellt. Die Mengen in der Gemeinde Havixbeck liegen hierbei über dem Kreisdurchschnitt.

Die angesprochene Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreis wie auch Kommunen) kann ich nur unterstützen, obwohl nach Aussagen im AWK relevante Auswirkungen auf die Mengenentwicklung nicht prognostiziert werden. Eventuell könnten wegen der insgesamt hohen Abfallmengen  in Havixbeck jedoch leichte Reduzierungen in Frage kommen.
Langfristig könnte in Havixbeck auch überlegt werden, zur Reduzierung der Grünabfallmengen durch Shredder-Aktionen im Frühjahr und/oder Herbst beizutragen.
Entsprechende Überlegungen hierzu werden verwaltungsseitig für zukünftige Jahre zur Diskussion im Ausschuss vorbereitet.

 

Anmerkungen, dass gesetzlich normierte Punkte im AWK nicht aufgeführt sind bzw. Punkte der Erfassung und dem Transport von Abfällen in der Gemeinde Havixbeck widersprechen, muss ich nicht machen.

Ich schlage daher vor, keine besonderen Anregungen und Bedenken der Gemeinde Havixbeck zum Entwurf des AWKs des Kreises Coesfeld zu formulieren und vorzutragen. 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Coesfeld zur Kenntnis.
Besondere Anregungen und Bedenken der Gemeinde Havixbeck werden nicht vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine