Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner sowie stellvertretende sachkundige Einwohner sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.
Der Seniorenbeirat ist mit jeweils einer Person als sachkundiger Einwohner in den freiwilligen Fachausschüssen vertreten.
Konkret übte bislang Peter Berning die Funktion des sachkundigen Einwohners für den Bau- und Verkehrsausschuss aus. Franz Sundorf war bislang sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur.
Mit Schreiben vom 03.07.2015 teilt Herr Klaus-Gerhard Greiff, Vorsitzender des Seniorenbeirats, mit, dass Herr Peter Berning aus gesundheitlichen Gründen aus dem Seniorenbeirat ausgeschieden sei. Daher beantragt er die Nach- bzw. Umbesetzung für die Funktion des sachkundigen Einwohners lt. Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlags.
Die Bestimmungen des § 58 Abs. 4 GO NRW zur Benennung sachkundiger Einwohner sind erfüllt.
Bedenken gegen die vorgeschlagene Benennung bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt, Herrn Franz Sundorf, Walingen 32, 48329 Havixbeck, als Nachfolger für Herrn Peter Berning als sachkundigen Einwohner für den Bau- und Verkehrsausschuss zu benennen.
- Der Gemeinderat beschließt, Herrn Klaus-Gerhard Greiff, Meisenstraße 12, 48329 Havixbeck, als Nachfolger für Herrn Franz Sundorf als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle
Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.
In Vertretung
Christoph Gottheil