Betreff
Vorstellung des aktuellen Planungsstandes für die Friedhofserweitung und weitere Planungsschritte für die Umsetzung
Vorlage
096/2012
Aktenzeichen
II 873-10
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Vor dem Hintergrund einer notwendigen Erweiterung der Begräbnisflächen in Havixbeck wurde im Jahr 2008 nach einem vorgeschalteten Wettbewerb das Büro Stephan Schwarte aus Greven mit der Erarbeitung der Plangrundlagen beauftragt.

 

Unter Beteiligung eines Arbeitskreises, dem neben Vertretern der Ratsfraktionen auch die sachverständige Bürgerin für Denkmalpflege, Frau Dr. Thamer, der Friedhofsgärtner, Herr Schulz, sowie der Vorsitzende des Heimatvereins, Herr Brockhausen, angehörten, wurde die planerische Grundkonzeption für die Friedhofserweiterung entwickelt. Im Ratsinformationssystem sind als Anlage 1 und 2 ein Gesamtplan mit Erläuterungsbericht sowie eine Detailansicht der 1. Ruheinsel eingestellt. Auf dieser Basis sind die Erweiterungsflächen für die Ruheinseln 1 – 3 aufgefüllt und so für Bestattungszwecke hergerichtet worden.

 

Herr Schwarte wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 12.09.2012 die Planungen vorstellen und erläutern.

 

Auf dem alten Friedhofsteil hat sich die Anzahl der zu vergebenden Grabstellen für Erdbeisetzungen  aufgrund schwieriger Bodenverhältnisse, dem gewünschten Erhalt raumbedeutsamer Gehölze sowie den z. T. nicht ausreichenden Grabgrößen kontinuierlich verringert. Die Zahl der aktuell freien Grabplätze lässt erkennen, dass bei einer anzunehmenden Steigerung der Sterbefallziffer in den nächsten Jahren der Bedarf auf den bisherigen Friedhofsteilen nicht mehr abgedeckt werden kann.

Es stehen im Moment lediglich noch 30 Reihengräber zur Verfügung, die allerdings alle mit besonderen Gestaltungsvorschriften belegt sind. Bei einem durchschnittlichen Bedarf von 7 – 10 Stellen pro Jahr kann der Bedarf noch ca. 3 – 4 Jahr gedeckt werden. Der Bedarf nach Stellen ohne Gestaltungsvorschriften kann im Moment überhaupt nicht gedeckt werden. Erst wenn die in der letzten Sitzungsfolge beschlossene Umwandlung des Grabfeldes I umgesetzt ist, stehen wieder 14 Stellen zur Verfügung.

Obwohl in Havixbeck inzwischen auch eine Steigerung der Nachfrage nach Urnengräbern zu verzeichnen ist, wird die Nachfrage nach Erdgrabstellen zukünftig zunehmen. Die durchschnittliche Sterbefallziffer in Havixbeck liegt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt unterdurchschnittlich niedrig bei ca. 6 . Zukünftig ist mit einem Anstieg auf ca. 10 zu rechnen; dies bedeutet den Anstieg der Bestattungszahlen von derzeit rd. 70 auf ca. 120 Fälle pro Jahr. Da die noch vorhandenen freien und wieder frei werdenden Grabstellen auf den alten Friedhofsteilen je nach Grabart (und auch abhängig vom Wahlverhalten der Hinterbliebenen) nur noch für max. 3 – 6 Jahre auskömmlich sind und den Hinterbliebenen auch das Wahlrecht zwischen Grabstellen mit und ohne Gestaltungsvorschriften eingeräumt werden muss, sollte  rechtzeitig mit den Vorbereitungen  für die weitere Erschließung des neuen Friedhofsteiles begonnen werden. Der Vorlauf beträgt knapp 2  Jahre.

Das im Bereich der Ruheinseln 1 – 3 aufgefüllte Gelände soll im Rahmen der weiteren Flächenentwicklung abschnittsweise nach Bedarf gestaltet werden. Hierzu ist nötig, die 1. Ruheinsel im Detail zu planen. Dies gilt auch für den Bereich des Überganges zwischen dem jetzigen Friedhofsgelände und dem neuen Teil in der Nähe des Grundschulhofes. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, die Randbepflanzung als Abschirmung zur umgebenden Bebauung nicht nur für Ruheinsel 1, sondern für die Inseln 1 – 3 zu konzipieren. Hierdurch kann erreicht werden, dass diese 3 Ruheinseln als Einheit erscheinen, obwohl sie nach konkretem Flächenbedarf zeitversetzt für Bestattungen genutzt werden.

 

Da Herr Schwarte bereits erhebliche Vorarbeiten geleistet hat, sollte er auch mit den weiteren Planungsschritten beauftragt werden. Es ist ein entsprechender Vertrag auf der  Grundlage der HOAI abzuschließen.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Planungen zur inneren Erschließung der Grabinsel 1, der Randbepflanzung der Ruheinseln 1 – 3 sowie der Verbindungsfläche zwischen jetzigem und zukünftigen Friedhof vornehmen zu lassen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) sind die für Planung und Durchführung erforderlichen Mittel bereit gestellt (insges. 270.000 €). Nach den damaligen Kostenschätzungen belaufen sich die Kosten für die Herstellung der Ruheinsel 1 auf 218.500 € und für den Verbindungsplatz auf 37.000 €. Hinzuzurechnen ist das Planungshonorar sowie die Kosten für die äußere Bepflanzung der Ruheinseln 2 und 3. Eine Beauftragung der Bepflanzung für diese beiden Ruheinseln kann auch davon abhängig gemacht werden, wie sich die Kostenentwicklung für die anderen beiden Maßnahmen nach Ausschreibung darstellt.