2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 beschlossen ein Planungsbüro mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Grundlagenermittlung eines zu beschaffenden BHKW zu beauftragen, unter Berücksichtigung grundsätzlicher Überlegung einer Notstromversorgung gemeindlicher Gebäude durch das BHKW.

Seinerzeit hat das Planungsbüro EBM aus Münster die erste Wirtschaftlichkeitsberechnung des BHKW durchgeführt und anschließend auch die Maßnahme geplant.

Nach einer Preisabfrage wurde dieses Büro erneut beauftragt.

 

Es wurden 4 Varianten geprüft.

Im Einzelnen:

Variante 1

Ein BHKW als Ersatz des bestehenden für 70 kW elektrische und 109 kW thermische Leistung.

 

Variante 2

Ein BHKW als Ersatz des bestehenden (wie oben) jedoch geeignet für den Einsatz als Notstromaggregat, ausgelegt für eine Grundlast 70 kW.

 

Variante 3

wie Variante 2 jedoch ausgelegt für die Vollversorgung von 240 kW.

 

Variante 4

Austausch des BHKW in der Größe 50/110 kW Leistung wie bereits vorhanden.

 

Die Ergebnisse dieser Variantenuntersuchung liegen dieser Verwaltungsvorlage als Kopie bei.

 

Die sehr umfangreichen Berechnungsgrundlagen der jeweiligen Varianten sind im Ratsportal unter dieser Verwaltungsvorlagennummer hinterlegt.

 

Wegen der Komplexität dieser wirtschaftlichen Betrachtung wurde das Büro EBM zur Sitzung des Bauausschusses eingeladen. Fachliche Fragen können dann direkt beantwortet werden.

 

 

2a. Klimaschutz

 

Die Installation eines Blockheizkraftwerkes wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus.

1. Beschlussvorschlag:

 

wird in der Sitzung erarbeitet

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushalt 2011 sind 60.000 € für die Installation eines BHKW eingestellt. Es ist vorgesehen diese Mittel in das Jahr 2013 zu übertragen. Da das BHKW vermutlich teurer wird, sind diese Mittel entsprechend unter dem Produkt 1104 aufzustocken