2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung 23.02.2012 beschlossen, im Rahmen einer Potentialstudie untersuchen zu lassen, ob und ggfls. an welchen Stellen in der Gemeinde Havixbeck die Nutzung von Windenergie möglich sein kann. Das beauftragte Büro enveco hat die Studie vorgelegt, sie ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.  Bei der Betrachtung des Gemeindegebietes sind  zur Ermittlung der zugrunde zu legenden Abstandskriterien Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m berücksichtigt worden, weil nach dem Windenergieerlass NRW diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sind. Danach sind unter Berücksichtigung von Abständen zu schützenswerten Bereichen, wie z. B. Siedlungsbereichen, Einzelgebäude, Verkehrstrassen, Naturschutzgebiete insgesamt 3 größere zusammenhängende Flächen ermittelt worden (Flächen 1 – 3).

 

Im Rahmen von Gesprächen mit den Grundstückseigentümern der Flächen 1 – 3 am 20.08.2012 in meinem Hause wurde in getrennten Gesprächen erörtert, wie die Eigentümer zu der Entwicklung dieser Standorte stehen, wie die weiteren planungsrechtlichen Schritte, die die Gemeinde zu veranlassen hat, aussehen und ob die Bereitschaft besteht, im Rahmen eines bürgerschaftlich geprägten Betreibermodells zu agieren.

Insgesamt war festzustellen, dass die Eigentümer in allen 3 Gebieten der Entwicklung der Standorte positiv gegenüberstehen. Bei Fläche 1 hat sich bereits eine Gesellschaft gegründet, die zum Ziel hat, im Rahmen eines Bürgerwindparks die möglichen Anlagen zu betreiben. Bei Fläche 2 hat es bereits vor vielen Jahren Kontakt durch einige Grundstückseigentümer mit einem interessierten Investor gegeben. Ob und ggfls. welche Fachgutachten von diesem Investor für ein gemeindlichen Bauleitplanverfahren zur Verfügung gestellt werden können, wird unter Beteiligung der Grundstückseigentümer weiter geprüft. Ein Zusammenschluss der Eigentümer – ähnlich wie bei Fläche 1 – hat hier (noch) nicht stattgefunden. Dies gilt auch für die Eigentümer der Fläche 3, allerdings haben diese Eigentümer ebenfalls einen gemeinsamen Antrag zur Ausweisung einer Windeignungsfläche im Regionalplan gestellt.

Die genauen Gesprächsergebnisse sind dem dieser Vorlage beigefügten Protokoll zu entnehmen (Anlage 2). Die Teilnehmerlisten werden aus Gründen des Datenschutzes als nichtöffentliche Anlage 4 beigefügt.

 

Bei den jetzt bekannten Flächen sind lediglich Abstände zugrunde gelegt worden. Zur weiteren Konkretisierung der in Frage kommenden Flächen sind jedoch weitere Kriterien, wie z. B. städtebauliche Aspekte und touristische Entwicklungen, Belange des Orts- und Landschaftsbildes sowie denkmalpflegerische  Belange zu überprüfen. Dies geschieht im Rahmen eines sog. Abschichtungsverfahrens (die Beschreibung dieses Planungsschrittes ist als Anlage 3 ebenfalls beigefügt). Ich schlage vor, dass dieser weitere Planungsschritt zeitnah beauftragt wird. Wenn die Prüfergebnisse vorliegen, könnte politisch entschieden werden, welche Flächen (evtl. mit welcher Priorität) entwickelt werden sollen. Erst danach ist z. B. auch die Frage des Artenschutzes zu klären. Wie sie wissen, müssen die Potentialflächen artenschutzrechtlich untersucht werden. Der Untersuchungsumfang ist mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen. In der Regel wird von  den potentiellen Investoren die Vorlage eines solchen Gutachtens erbeten, so dass die damit verbundenen Kosten nicht von der Gemeinde, sondern von den später durch eine Planung Begünstigten getragen werden müssen. Solchen Gutachten ist ein Betrachtungszeitraum von rd. 12 Monaten zugrunde zu legen. Dies zeigt, dass der finanzielle Aufwand hierfür erheblich ist. Insofern sollte der Beauftragung dieses Prüfschrittes  eine politischen Willensbildung hinsichtlich der jeweiligen Standorte vorausgehen.

Bei einer zeitnahen Beauftragung des Abschichtungsverfahrens ist mit einer Vorlage der Ergebnisse noch in diesem Jahr zu rechnen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Windenergie-Flächenpotentialanalye für das Gemeindegebiet Havixbeck der enveco GmbH zur Kenntnis. Zur weiteren Konkretisierung und Präzisierung der potentiell für Windenergieanlagen geeigneten Flächen soll ein Abschichtungsverfahren durchgeführt werden, und zwar entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Beschreibung.

Nach Vorlage der Ergebnisse dieses Verfahrensschrittes ist  politisch zu entscheiden, ob und für welche potentiell geeigneten Bereiche die Planungen vertieft werden sollen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Beauftragung des Abschichtungsverfahrens verursacht Kosten, deren Höhe ich aus Gründen des Datenschutzes ebenfalls in der nichtöffentlichen Anlage 4 beziffert habe. Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) zur Verfügung.