Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan "Großflächiger Einzelhandel"
Vorlage
092/2012
Aktenzeichen
II 621-30
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Landesregierung hat am 17.04.2012 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Insofern ist die Gemeinde Havixbeck mit Schreiben vom 24.05.2012 um Stellungnahme bis zum 4.10.2012 gebeten worden.

 

Wegen des Umfanges der Unterlagen hatte ich den Fraktionen mit Schreiben vom 20.07.2012 die Planung in Papierform  zukommen lassen. Im übrigen stehen sie zum Down-Load  unter www.nrw.de/landesplanung/einzelhandel zur Verfügung.

 

Durch die vorliegende Planung sollen Regelungen, Ziele und Grundsätze der Landesplanung, insbesondere des § 24 a LePro ersetzen, da diese am 31.12.2011 ausgelaufen sind.

 

Der Einzelhandel besitzt insbesondere für die Innenstädte und örtlichen Zentren der Gemeinden eine besondere Bedeutung. Als wichtiger Frequenzbringer sorgt das Einkaufsangebot für die Belebung von Zentren. In der Vergangenheit konnten Bestrebungen erkannt werden, zentrenrelevante Sortimente außerhalb der Zentren (in der Ortsrandlage) anzusiedeln mit der Folge einer Schwächung der Innenstädte und einer Zunahme von Leerständen.

Ebenfalls ist festzustellen, dass sich ein Trend im Einzelhandel entwickelt hat, neben einem nahversorgungsrelevanten Kernsortiment zunehmend erhebliche zentrenrelevante „Rand“sortimente zu führen. Auch dies kann zu einer Schwächung der Zentren führen.

 

Der vorliegende Planentwurf formuliert verbindliche Ziele, die von Planungsträgern (somit auch von der Gemeinde) zu beachten sind. Diese Ziele sind im Rahmen der Abwägung nicht überwindbar und lösen so eine strikte Bindung aus.

Darüber hinaus werden Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Abwägungsprozesse bei konkreten Planungen als Vorgaben einfließen müssen. Sie sind zu berücksichtigen, können aber im Rahmen der Abwägung mit anderen relevanten Belangen überwunden werden.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch die auf S. 6 und 7 formulierten Ziele und Grundsätze eine Schwächung der Zentren vermieden werden soll. Für Havixbeck sind diese Vorgaben im Rahmen der bisherigen Planungen bereits berücksichtigt worden und sollten auch zukünftig das planerische Handeln bestimmen. Vor dem Hintergrund bereits bestehender Leerstände im zentralen Versorgungsbereich unserer Gemeinde ist die Bedeutung dieses Planungsrahmens nachvollziehbar und erkennbar.

 

Insofern schlage ich Ihnen vor, zum Entwurf weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zum vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt