Betreff
Beratung über das Konzept zur 1. Teilsanierung des Kanalnetzes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
025/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Jahresverlauf 2008 hat sich der Bauausschuss mit verschiedenen Fragen zum Kanalnetz auf dem Gemeindegebiet beschäftigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die durchgeführten Kanalbefahrungen auszuwerten und ein Sanierungskonzept aufzustellen.

Es wurde entschieden, das Gebiet Pieperfeld genauer zu untersuchen.

Das Büro Rummler und Hartmann wurde beauftragt, für diesen begrenzten Bereich

ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Dieses wurde den Ausschussmitgliedern bereits in der Bauausschusssitzung am 31.08.09 vorgestellt.

 

In der  Sitzung des H+FA vom 02.12.09 wurde über das Kanalsanierungskonzept für das Pieperfeld beraten. Im Zuge der Beratungen wurde deutlich, dass es verschiedene Probleme mit dem örtlichen Kanalsystem gibt.

Zum einen liegt in verschiedenen Ortsteilen bei Starkregen eine hohe Überflutungsgefahr durch Rückstau vor und zum anderen sind die Ergebnisse aus den Kamerabefahrungen der letzten Jahre zu bewerten und Mängel, die mit einem sofortigen Handlungsbedarf deklariert wurden, entsprechend zu überarbeiten. Zur unverzüglichen Beseitigung diese letztgenannten Mängel ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

Das Sanierungskonzept Pieperfeld umfasst diese Mängel, die sich ausschließlich auf die Qualität der Rohrleitung beziehen. Es empfiehlt eine Überarbeitung.

Neben den Mängeln, die im Pieperfeld vorgefunden wurden, gibt es weitere auf dem Gemeindegebiet, bei denen ohne Verzug gehandelt werden muss. Diese weiteren Schäden wurden untersucht und sollen ebenfalls im Jahr 2010 saniert werden.

 

Mängel am Kanalsystem, die sich auf die Quantität beziehen (Rückstau) werden im Zusammenhang mit dieser Sanierung nicht betrachtet. Selbstverständlich wird auf die Betrachtung bezüglich der Hydraulik des Kanalsystems ebenfalls ein hoher Stellenwert gelegt. Hier sei an die Installation von Stauraumkanälen und die Untersuchung auf Überflutungsgefahr des Baugebietes Südost durch das Büro R+H  erinnert. Dieses Thema ist jedoch nicht losgelöst zu betrachten von den jeweiligen Hausanschlüssen der Bürger und möglichen Fehleinleitungen. Der Gesetzgeber gibt hier eine Überprüfungspflicht bis 2016 vor, der die Bürger nachkommen müssen. Die Gemeinde wird hierfür entsprechende Informationen vorbereiten.

 

Die Themen Hydraulik und mögliche Rückstauprobleme (z.B. in der Johannesstraße) stehen somit in keinem Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung bei Qualitätsmängeln.

 

Aufgrund der Höhe der aufzuwendenden finanziellen Mittel zur Umsetzung des Kanal-sanierungskonzepts Pieperfeld wurde das Konzept in seiner bestehenden Form reduziert und auf die pflichtigen Sanierungen „sofortiger Handlungsbedarf bis kurzfristiger Handlungsbedarf“ reduziert.

Auch wurden die noch nicht betrachteten Schäden aus den Jahren 2008 und 2009 mit der durch den Inspekteur vorgegebenen Schadensklasse 0 „sofortiger Handlungsbedarf“ einer Nachbewertung im Bauamt unterzogen.

 

Die Bruttokosten für die Beseitigung der Schäden der Schadensklasse 0 in den Schmutzwassersammlern „Pieperfeld “ aus dem Jahr 2007 betragen ca. 43.000,00 €  (siehe beiliegende Kopie)

 

Die Bruttokosten für die Beseitigung der Schäden der Schadensklasse 0 aus den Jahren 2008 und 2009 verschiedener Kanalabschnitte (Haltungen) auf dem sonstigen Gemeindegebiet betragen ca. 25.000,00 €  (siehe beiliegende Kopie)

 

Mit den verbleibenden Mitteln, ca. 32.000,00 €, sollen die haltungsnahen Schäden der Schadenklassen 1 „kurzfristiger Handlungsbedarf“ beseitigt werden. Des Weiteren ist hieraus das Planungshonorar zu begleichen.

 

Der Mittelansatz für das Haushaltsjahr 2010 für Sanierungen sollte so bemessen sein, dass er zu keinen Sprüngen bei den Entwässerungsgebühren führt. Verwaltungsintern wird zunächst ein jährlicher Mittelbedarf von 100.000 € vorgeschlagen. Diese Summe ist bereits in die Gebührenkalkulation 2010 eingeflossen.

 

1.    Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung des Kanalnetzes, und zwar auf der Grundlage der Darstellungen in der Verwaltungsvorlage 25/2010.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes sind Haushaltmittel in den Haushalt 2010 für das Produkt 1106 (Entwässerung und Abwasserbeseitigung S. 330 Teilposition) eingestellt. Die Mittel sind über die Gebühren gegenfinanziert.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller