Betreff
Fassadensanierung der Musikschule
Vorlage
088/2012
Aktenzeichen
III.1 632-20/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die Fassade der Musikschule ist in einem schlechten Zustand. Es zeigen sich Risse und Abplatzungen des Putzes. Aus diesem Grund ist in der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung in Höhe von 45.815 Euro gebildet worden, siehe Haushaltsplan Seite 220, Teilposition 13. Ferner ist auf der gleichen Seite eine Einnahmeposition in Höhe von 22.500 Euro (Zuschuss) dort abgebildet.

 

Bei dieser Kostenermittlung wurde noch davon ausgegangen, dass der vorhandene Putz punktuell saniert werden kann und dann im Nachgang die gesamte Fassade gestrichen wird. Diese Vorgehensweise ist nach heutigem Stand nicht mehr sinnvoll, da der vorhandene Putz großflächig saniert werden muss und somit nur noch Teilflächen erhalten werden können. Deshalb soll nun die gesamte Fassade der Musikschule saniert werden.

 

In der Zwischenzeit sind verschiedene Gespräche mit der Musikschule als auch der Bezirksregierung Münster als Zuschussgeber geführt worden. Seitens der Bezirksregierung Münster ist dargestellt worden, dass eine Förderung aus dem Förderprogramm „Integrierte ländliche Entwicklung“ grundsätzlich möglich ist. Hier können Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Ziel ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines ortsbildprägenden Objektes. Alle Teilnehmer sind sich darüber einig gewesen, dass die Fassade wieder in Putz zu erstellen ist.

Hinsichtlich des Sockeldetails ist man im Laufe der Gespräche ebenfalls zu der Auffassung gelangt, auch diesen in Putz auszuführen, da die beiden anderen Varianten, Klinker- oder Natursteinriemchen den gestalterischen Ansprüchen nicht genügen und zu Mehrkosten führen, siehe Anlage 1. Der Sockelbereich soll farblich von der übrigen Fassade abgesetzt werden, siehe Anlage 2.

 

Es ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Planung einen entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Mit einer Bewilligung kann nicht vor April / Mai  2013 gerechnet werden. In diesem Jahr kann die Bezirksregierung Münster aufgrund der Neuwahlen in unserem Bundesland keine Neuanträge bewilligen. Auch eine Antragstellung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird deshalb negativ beschieden werden.

 

Gleichwohl sollte die Antragsstellung kurzfristig erfolgen, da die Ausschreibung der Baumaßnahme erst nach Bewilligung des Förderbescheides erfolgen darf und die Arbeiten nur im Sommer ausgeführt werden sollten, um eine hohe Qualität der Arbeit zu erreichen.

 

Klimaschutz

Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf den Klimaschutz.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Fassadensanierung der Musikschule, Variante Putzsockel, durchzuführen, sofern eine Förderung der Maßnahme erfolgt. Die farbliche Gestaltung soll in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses beraten werden.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Zur Sanierung der Fassade fallen in der Variante Putzsockel insgesamt rd. 73.000 € an. Es wird nach derzeitigem Kenntnisstand eine Förderung der Maßnahme mit 60 % der Nettokosten erwartet, rd. 37.000 €. Somit verbleibt ein Eigenanteil von rd. 36.000 Euro.

Die im Haushalt 2012 geplanten Erträge aus Zuwendungen erhöhen sich um 14.000 € auf 37.000 €.

 

Insgesamt ergibt sich für den Ergebnis- wie Finanzplan somit eine Verschlechterung von etwa 13.000 €.

 

Da die Fördergelder voraussichtlich erst in 2013 bewilligt werden und ein vorzeitiger Maßnahmebeginn derzeit nicht in Betracht kommt, erfolgen aus heutiger Sicht in 2012 noch keine Buchungen bzw. Zahlungen.

Stattdessen ist eine Neuveranschlagung der Fassadensanierung mit den geänderten Werten im Ergebnis- und Finanzplan 2013 erforderlich.