Betreff
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Schlautbach" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
086/2012
Aktenzeichen
II 622-21/49
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Bauherr hat in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 08.08.2012 gebeten, die bebaubare Fläche des Flurstücks 942 der Flur 39 nördlich um 3,00 m zu erweitern, um das Grundstück mit einem Doppelhaus mit 2 Garagen zu bebauen. Die Baubreite für das Doppelhaus würde sich damit von 11,00 m auf 14,00 m erhöhen, so dass pro Doppelhaushälfte eine Breite von 7,00 m entstehen würde und damit eine ausreichende Wohnungsgröße gesichert wäre. Durch die Erweiterung der bebaubaren Fläche kann auf eine II-geschossige Bauweise verzichtet werden.

 

Durch die begehrte Planänderung soll die Schaffung von familiengerechtem Wohnraum ermöglicht werden. Der begehrten Planänderung kann auch aus ökologischen Gesichtspunkten entsprochen werden, da der sparsame Umgang mit Bauland berücksichtigt wird. Grundzüge der Planung werden nicht berührt und städtebauliche Gründe stehen der Änderung nicht entgegenstehen.

 

Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der begehrten Änderung zugestimmt.

Träger öffentlicher Belange sind von der gewünschten Änderung nicht betroffen, so dass es daher keiner Beteiligung bedarf.

 

Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ für den Bereich des Flurstücks 942 zu empfehlen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012) gekennzeichnet..

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die seitliche Baugrenze des Flurstücks 942 um 3,00 m zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin wird die 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller