Betreff
Neuwidmung der Grabfelder I und J auf dem Havixbecker Friedhof
Vorlage
070/2012
Aktenzeichen
II 873-03
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Bei den Grabfeldern I und J (s. beiliegenden Übersichtsplan) handelt es sich um Reihengrabfelder, deren Ruhefristen inzwischen abgelaufen sind, so dass sie neu belegt werden können.

 

Da auch in Havixbeck erkennbar wird, dass vermehrt Urnengrabstellen nachgefragt werden und auch die Beisetzung in einem Wiesengrab gewünscht wird, hat eine Überplanung beider Grabfelder stattgefunden. Ein Aufteilungsvorschlag ist dieser Vorlage für beide Grabfelder beigefügt. Neben den Reihengräbern für Erdbeisetzungen wird die Anlage von Urnendoppelgräbern, Urnenreihengräbern sowie Wiesengräber für Urnen- bzw. Erdbeisetzungen vorgeschlagen. Durch diese Gestaltung wird dem geänderten Nachfrageverhalten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der besonderen Bodenverhältnisse in den beiden Grabfeldern Rechnung getragen. Insgesamt erfolgt eine fast vollständige Wiederbelegung der Flächen; lediglich die vorhandenen raumbedeutsamen Gehölze werden erhalten und in die Gestaltung integriert.

 

Der Havixbecker Friedhof hat seine herausragende gestalterische Qualität besonders dadurch erlangt, dass für die ganz überwiegende Mehrzahl der Grabfelder besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Gleichwohl schlage ich Ihnen vor, das Grabfeld I ohne besondere Gestaltungsvorschriften zu widmen, um dem berechtigten Wunsch nach freierer Gestaltung der Grabmale und der Bepflanzung Rechnung zu tragen. Z. Zt. steht auf dem Havixbecker Friedhof kein Reihengrab für eine Erdbeisetzung ohne besondere Gestaltungsvorschriften zur Verfügung. Um längerfristig entsprechende Angebote sicherzustellen, sollte das Grabfeld I ohne besondere Gestaltungsvorschriften gewidmet werden. Im übrigen sind die Bereiche für Wiesengräber, die den zentralen Bereich beider Grabfelder darstellen, hinsichtlich ihrer Gestaltung als Wiese mit bodengleich eingelassenen Namensplatten für die Entscheidung für besondere Gestaltungsvorschriften nicht von Belang.

 

Durch die vorgeschlagene Neuwidmung der beiden Grabfelder und die dadurch mögliche Wiederbelegung stehen für längere Zeit insbesondere für Urnenbeisetzungen ausreichend Gräber zur Verfügung. Die darüber hinausgehende Nachfrage nach Begräbnisplätzen für Erdbeisetzungen soll mittelfristig auf dem bereits vorbereiteten Friedhofserweiterungsgelände abgedeckt werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Grabfelder I und J auf dem Havixbecker Friedhof wie folgt neu zu widmen:

 

Grabfeld I: keine besonderen Gestaltungsvorschriften

                  für die Schaffung von Reihengräbern, Urnenreihengräbern, Urnendoppelgräbern,

                  Wiesengräbern (Reihengräber für Erd- bzw. Urnenbeisetzungen)

 

Grabfeld J: besondere Gestaltungsvorschriften

                  für die Schaffung von Reihengräbern, Urnenreihengräbern, Urnendoppelgräbern,

                  Wiesengräbern (Reihengräber für Erd- bzw. Urnenbeisetzungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Wiederbelegung der beiden Grabfelder wird das Einebnen der Flächen notwendig. Danach sind neue Wege bedarfsgerecht anzulegen. Die notwendigen Mittel für die Erschließung zunächst eines Grabfeldes sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2011 bei dem Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) verfügbar.