Betreff
Gestaltung der Anbindung des Baugebietes "Wohnpark Habichtsbach" an die Altenberger Straße
Vorlage
059/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die in der ursprünglichen „Variante 2“ vorgesehene Anlegung der Bushaltestelle an der östlichen Seite (Fahrtrichtung Hohenholte) führt selbst bei optimiertester Planung dazu, dass ca. 300 m² Weideflächen erworben werden müssten. Um dieses zu vermeiden ist nun die Bushaltestelle nicht an der östlichen sondern auf der gemeindeeigenen westlichen Seite vor dem Kreisverkehr angelegt worden.

 

Dazu ist eine teilweise Verrohrung des Straßenseitengrabens erforderlich. Ein Eingriff in den soeben ausgekofferten Habichtsbach ist nicht erforderlich. Er könnte sogar durch diese Maßnahme erlebbarer gemacht werden.

 

Ein weiterer Vorteil dieser Planvariante ist, dass bei einer Verlegung der Bushaltestelle auf die westliche Seite diese dort liegt, wo der kombinierte Geh- und Radweg aus dem Baugebiet „Wohnpark Am Habichtsbach“ ankommt.

 

Gleichwohl sind zur Umsetzung der Planung noch ca. 115 m² Fläche zu erweben.

 

Die für den öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Fachdienststellen haben gegen die Verlegung der Bushaltestelle an die westliche Seite des Kreisverkehrs auch unter Beibehaltung der vorhandenen Bushaltestelle in der Gegenrichtung an der Altenberger Straße keine Bedenken geltend gemacht.

 

Nach Beschluss des Baues der „Variante 2; westliche Bushaltestelle“ durch den Gemeinderat bedarf es noch der Feinabstimmung mit dem Kreisstraßenbauamt und dem Straßenverkehrsamt des Kreis Coesfeld. Bisher sind keine Gründe bekannt, die zu einer Versagung der Genehmigung führen würden.

 

Ob bei einer Verlegung der Bushaltestelle ganz auf den Bau von 2 geplanten Querungshilfen verzichtet werden kann, sollte im Detail noch mit den Straßenverkehrsbehörden abgestimmt werden.

 

Die Firme Dieckmann Bauen und Umwelt GmbH Co KG hat mit Schreiben vom 27.04.2012 die Zuschlagsfrist noch einmal bis zum 06.07.2012 verlängert, so dass in dieser Sitzung des Gemeinderates eine Entscheidung über die Art des Anschlusses des Baugebietes „Wohnpark Habichtsbach“ an die Altenberger Straße fallen muss, damit das Projekt bis zum Jahresende umgesetzt werden kann.

 

Klimaschutz

Auf den Klimaschutz hat die Baumaßnahme keinen Einfluss, da die Straße bereits vorhanden ist.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf Grundlage der in der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2012 beschlossenen „Variante 2“ zur Anbindung des Baugebietes „Wohnpark Habichtsbach“ an die Altenberger Straße, die nun vorgelegte „Variante 2; westliche Bushaltestelle“ (Anlage 1 und 2) zu bauen. Außerdem ist die Projektentwicklungsgesellschaft „Wohnpark Am Habichtsbach“ mit einem entsprechenden Umlaufbeschluss mit der Durchführung der Maßnahme im Zusammenhang mit dem endgültigen Ausbau der Straßen, Wege und Plätze im Plangebiet zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Bei dem Kostenvergleich der „Variante 2; östliche Bushaltestelle“ und „Variante 2; westliche Bushaltestelle“ ergibt sich bei den Baukosten eine Ersparnis von rd. 12.000,- EUR (Anlage 3) zusätzlich ergeben sich Einsparungen beim Grunderwerb.

 

Insgesamt ergeben sich Baukosten einschließlich der Baunebenkosten von rd. 314.000, EUR.

Diese gliedern sich wie folgt auf:

Baukosten Kreisverkehr                     273.000,- EUR

Beleuchtung                                          15.000,- EUR

Ingenieurleistungen                              26.000,- EUR

Insgesamt                                          314.000,- EUR ohne Grunderwerb

 

Für die Errichtung des Kreisverkehrs sind im Haushaltsplan 2012 beim Produkt 1201 Verkehrsflächen & -anlagen folgende Ansätze vorgesehen: Gesamtkosten des Kreisverkehrs: 360.000 €, Erstattung durch die Projektentwicklungsgesellschaft: 170.000 €. Die Ansätze sind im Ausdruck des Haushaltsentwurfs direkt nicht ersichtlich. Es handelt sich aus Sicht der Gemeinde nicht um eine Investition, da der Kreisverkehr nach der Errichtung in das Vermögen des Kreises übergeht. Es handelt sich vielmehr um Zahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit, die in Zeile 17 auf Seite 355 des Haushaltsentwurfs anteilig erfasst sind.

Mit dem Kreis Coesfeld ist eine Vereinbarung über eine 20jährige Nutzung des Kreisverkehrs geschlossen worden, weshalb die 360.000 € über 20 Jahre als Aufwand (18.000 € p.a., Zeile 15 auf Seite 354 des Haushaltsentwurfs) und die 170.000 € über 20 Jahre als Ertrag (8.500 € p.a., in Zeile 2 auf Seite 354 des Haushaltsentwurfs enthalten) aufgelöst werden.