Betreff
Sanierungsmaßnahmen für das Dach der Friedhofshalle sowie Vergabe des Auftrages für die Lieferungen und Leistungen
Vorlage
055/2012
Aktenzeichen
II/III
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Zusammenhang mit der notwendigen Dachsanierung über einem Teil der Friedhofshalle ist im Rahmen der Beratungen im Bau- und Verkehrsausschuss am 24.11.2011 empfohlen worden, eine Vergrößerung des letzten der 4 Abschiedsräume durch Versetzen der Tür zum Flur hin vorzusehen. Grund war die Annahme, dass größere Trauergruppen die Möglichkeit erhalten sollten, ausreichend Raum für die Abschiedsfeier zu haben.

Inzwischen haben Gespräche mit dem Friedhofsgärtner, der Hospizbewegung sowie einem ortsansässigen Bestatter ergeben, dass der konkrete Bedarf für einen größeren Abschiedsraum nur in ganz seltenen Fällen gegeben war. Von einer geänderten Nutzung für die Zukunft wird ebenfalls – nach Einschätzung der Fachleute – nicht ausgegangen, so dass ich Ihnen empfehle, es bei der bisherigen Raumaufteilung zu belassen und den aufgrund der Bauausschussempfehlung gefassten Ratsbeschluss vom 15.12.2011 (TOP 20, Ziff. 3) aufzuheben.

 

Die Arbeiten für die Ausschreibung der Dachsanierungsmaßnahmen sind in vollem Gange. Sobald die Ausschreibung erfolgt ist und das geprüfte Submissionsergebnis vorliegt, sollte der Auftrag unverzüglich vergeben werden. Eine Vorbereitung für die mit dem Bau- und Verkehrsausschuss am 06.06.2012 beginnende letzte Sitzungsfolge vor den Ferien ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Eine Vergabe der Arbeiten erst nach den Sommerferien in der Ratssitzung am 27.09.2012 führt dazu, dass die Arbeiten überwiegend in der nasseren Witterungsphase durchgeführt werden müssten. Aus diesem Grunde schlage ich vor, dass der Auftrag durch den Bürgermeister vergeben werden kann, wenn die vom Rat vorgegebenen Rahmenbedingungen (auskömmliche Haushaltsmittel) sowie die nach Vergaberecht ausschließliche Möglichkeit, den Mindestbietenden zu beauftragen,  eingehalten sind. In diesem Falle wäre der Entscheidungsspielraum auch für die politischen Gremien praktisch auf Null reduziert.

 

Sollten diese Vergabevoraussetzungen nicht eingehalten werden, müsste aus Zeitgründen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Auftragsvergabe im Sommer erfolgen.

1. Beschlussvorschlag:

 

In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011 (TOP 20) beschließt der Gemeinderat nach Beratung, von einer Erweiterung des hinteren Abschiedsraumes abzusehen, da der Bedarf hierfür nicht hinreichend erkennbar ist.

 

Damit die notwendigen Dachsanierungsarbeiten möglichst noch im Sommer begonnen und vor der Schlechtwetterphase abgeschlossen werden können, wird der Bürgermeister bevollmächtigt, die Vergabe der erforderlichen Aufträge durchzuführen, wenn

Ø      die im Haushalt veranschlagten Mittel auskömmlich sind,

Ø      die mindestfordernde Firma beauftragt wird und

Ø      Nebenangebote die Bewertung nicht beeinflussen.

 

Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird schon jetzt die Vergabe des Auftrages im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch den Wegfall der Umbauarbeiten an dem letzten Abschiedsraum entstehen Einsparungen in  Höhe von rd. 6.500 €. Die Gesamtsanierungsmaßnahme ist im Haushalt beim Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) veranschlagt (s. S. 284 des Etatentwurfes – Zeile 13 mit Erläuterung).