Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen
Vorlage
046/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.04.2012 brachten die in der beigefügten Änderungsliste 02/2012 (Anlage) dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.

 

Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2012:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                        18.676.423 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            19.947.595 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  17.366.927 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  18.037.733 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                    1.262.100 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                    1.303.724 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

1.508.000 €

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.271.172 €

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

3.000.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                                    293 v.H.

    1. Für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                    581 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                              435 v.H..

 

§ 7

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

§ 8

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

1. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wird beschlossen.

 

Grundlage der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 23.02.2012 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 unter Berücksichtigung der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2012.

 

  1. Dem in der Ratssitzung am 23.02.2012 eingebrachten Stellenplan wird zugestimmt. Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan 2012 als Anlage beizufügen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts!