Betreff
Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im Haushaltsjahr 2010
Vorlage
020/2010
Aktenzeichen
I 032-08
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

a)     Sachverhalt

 

Die mit der Finanz- und Wirtschaftskrise eingetretene schwierige Haushaltslage der Gemeinde Havixbeck hat auch Auswirkungen auf die Gewährung von Zuschüssen an Vereine Verbände und Organisationen.

Ausbleibende Finanzmittel führen in erster Linie dazu, dass sich die Gemeinde Havixbeck ohne spürbare Ausgabenbeschränkungen mit dem Haushalt 2010 bereits an den Rand eines Haushaltssicherungskonzeptes begeben würde, und eine deutliche Verbesserung dieser Situation  auch nicht vor dem Haushaltsjahr 2012 erwartet werden kann.

 

Demgemäß sind hinsichtlich der Bezuschussung der Vereine, Verbände und Organisationen dahingehend Anstrengungen unternommen worden, dass durch eine Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung ein sozialer Kahlschlag und eine mögliche Gefährdung der ehrenamtlich geführten Vereine in Havixbeck nicht zugelassen wird.

Seitens der Gemeinde Havixbeck wird davon ausgegangen, dass dies mit Fortsetzung der Vereinsbezuschussung gelingen wird.

Dafür ist zugleich hinzunehmen, dass besondere Wünsche der Vereine jedenfalls zunächst nicht immer erfüllt werden können.

 

 

b)     Stellungnahme

 

1.       

Die aufgrund der Anträge der bestehenden Beschlusslage des Rates  zur lfd. Vereinsbezuschussung errechneten Zuschussbeträge sind in den Übersichten des Vorberichtes tabellarisch dargestellt.

 

Es wird vorgeschlagen, die so ermittelten Zuschussbeträge im Jahr 2010 zu gewähren.

 

2.       

Antrag des Männergesangvereins Cäcilia 1860 Havixbeck auf Bezuschussung zum 150-jäjhrigen Bestehen im Jahr 2010

 

Mit dem beigefügten Antrag vom 06.06.2009 beantragt der MGV, wie schon mit Antrag vom 08.09.2008, einen Sonderzuschuss zu den Kosten des in Vorbereitung befindlichen 150-jährigen Bestehens des Gesangvereins im Jahr 2010.

Aus grundsätzlichen Erwägungen hat die Gemeinde Havixbeck in der Vergangenheit davon abgesehen, besondere Zuschüsse aufgrund eines bevorstehenden Vereinsjubiläums zu gewähren. Auch in diesem Fall sollte darauf verzichtet werden. So hat auch der Rat anlässlich der Haushaltsverabschiedung für 2009 entschieden.

Der MGV sollte jedoch in die lfd. Vereinsbezuschussung einbezogen werden. Hier wird vorgeschlagen, den Mindestzuschuss von 50,00 € festzusetzen und auf eine weitergehende Bezuschussung zu verzichten.

Die veranschlagten Zuschussmittel im Produkt 0401 – Kulturförderung enthalten den v.g  Betrag zur lfd. Vereinsbezuschussung.

 

 

 

3.       

Antrag Amateur-Theater Havixbeck e.V. auf Bezuschussung von Headsets.

 

In Ermangelung konkreter Kostenangaben wurde dem Amateurtheater e.V. im Jahr 2008 ein Festbetragszuschuss als lfd. Vereinszuschuss in Höhe von 150 € bewilligt. Da aber der Ankauf von Headsets noch nicht erfolgt ist bzw. nachgewiesen wurde, konnte eine Auszahlung des 2008 bewilligten Zuschusses bislang nicht erfolgen. Für 2010 wird erneut die Gewährung eines lfd. Vereinszuschusses in Höhe von 150 € vorgeschlagen.

Da die Gemeinde mit dem bewilligten Zuschuss von 150 € aus 2008 im Wort steht, sollte dieser Zuschuss und auch mit 150 € der lfd. Vereinszuschuss für 2010 im lfd. Haushaltsjahr 2010 ausgezahlt werden. Der Gesamtbetrag von 300 € kann aus den Mitteln der Kulturförderung im Prod. 401 – gewährt werden.

 

Eine darüber hinausgehende Bezuschussung zur Beschaffung von Headsets sollte wegen der fehlenden Haushaltsmittel nicht erfolgen.

 

 

 

4.       

Antrag der KJG Hohenholte auf Bezuschussung für Jugendpflegematerial

 

Mit Antrag vom 04.06.2009 hat die KJG Hohenholte einen Zuschuss aus Jugendpflegematerial beim Kreisjugendamt und bei der Gemeinde Havixbeck eingereicht und um die Bezuschussung von 2 Lagerzelten nachgesucht.

Die Finanzierung der Kosten erfolgte in der Vergangenheit zu je 1/3 durch den Kreis, die Gemeinde und den Träger.

Das Kreisjugendamt hat mit Schreiben vom 09.06.2009 einen Zuschuss von 520 € bewilligt zu den Kosten von rd. 1.560 € bewilligt. Da der KJG keine anderslautende Zwischennachricht gegeben worden ist, musste die Jugendgruppe davon ausgehen, dass auch die Gemeinde Havixbeck ihren Zuschussanteil von 520 € gewähren würde.

 

In soweit schlage ich deshalb vor, trotz der schwierigen Haushaltslage in diesem Fall der KJG Hohenholte den anteiligen Projektzuschuss von 520 € zu gewähren aus dem Produkt 0602 – Jugendförderung.

 

 

 

 

5.       

Anträge

v      des Imkervereins (Vereinszweck)

v      des Sportschützenvereins (Luftgewehrsimulator)

v      des Kleingartenvereins (Renovierung Gemeinschaftshaus)

 

Bei den hier in Rede stehenden Anträgen handelt es sich um Zuschussersuchen, die über die bisherige laufende Vereinsbezuschussung hinausgehen. Angesichts der schwierigen finanziellen Verhältnisse, mit denen die Gemeinde Havixbeck umzugehen hat, wird vorgeschlagen, die beantragten Bezuschussungen,  die über die lt. Vorbericht veranschlagte laufende Vereinsbezuschussung hinausgehen, abzulehnen.

 

 

 

6.       

Antrag des Fördervereins Anne-Frank-Gesamtschule

 

Der Antrag des Fördervereins vom 03.09.2009 auf Bezuschussung des Vereins sollte abgelehnt werden.

Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Anne-Frank-Gesamtschule der Gemeinde Havixbeck zu unterstützen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe führt praktisch zu einer Entlastungswirkung bei der Wahrnehmung von Schulträgermaßnahmen durch die Gemeinde. In soweit wäre die Gewährung eines Zuschusses nach der Punkteregelung gemäß den bestehenden Förderrichtlinien Höhe von 252,00 € an den Förderverein kontraproduktiv.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.       

Antrag Reit- und Fahrvereins  Havixbeck- Hohenholte für div. Projekte

 

Der Reit- und Fahrverein hat in den vergangenen Jahren immer wieder Zuschüsse zu verschiedenen Projektmaßnahmen erhalten. So z.B. für Stallrenovierungsmaßnahmen und auch die Beschaffung eines Voltigierpferdes.

Wie bereits ausgeführt sind die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Havixbeck sehr eingeschränkt, so dass die beantragte Bezuschussung verschiedener Projektmaßnahmen abgelehnt werden sollte.

Zur lfd. Vereinsarbeit sind wie in der Vergangenheit Zuschüsse an den Sportverein im Produkt 0801 – Allg. Sportförderung veranschlagt.

 

 

 

8.       

Antrag des SV Schwarz-Weiß Havixbeck auf Erstellung eines Kunstrasenplatzes

 

Antrag des Sportvereins Schwarz-Weiß,  einen Kunstrasenplatz zu erstellen als Ersatz für den derzeitigen Ascheplatz, ist nachvollziehbar und verständlich.

Die im Antrag dargestellten Kosten entsprechen in etwa den Kosten, die in Nachbargemeinden für einen Kunstrasenplatz aufgewendet worden sind.

Die derzeit schwierige finanzielle Situation der Gemeinde Havixbeck lässt die Finanzierung und Durchführung einer solchen Baumaßnahme nicht zu.

Hier könnte der Sportverein auch eigene Finanzierungsmöglichkeiten überdenken bis hin zur eigenständigen und vielleicht kostengünstigeren Durchführung der Baumaßnahme.

Für die Gemeinde Havixbeck wird aus derzeitiger Sicht erst für 2013 eine Möglichkeit für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes gesehen, weshalb in 2013 zur Finanzierung zunächst 100.000 € im Produkt 0802 veranschlagt worden sind.

 

 

 

9.       

Antrag der DLRG – Ortsgruppe Havixbeck für Aufenthaltsraum

 

Mit dem vorgenannten Antrag vom 14.09.200 wird von der DLRG – Orts- gruppe Havixbeck ein spezieller Zuschuss zur Sanierung und Erweiterung des Aufenthaltsraumes am Freibad Havixbeck beantragt.

 

Wegen fehlender Mittel sind für den genannten Zweck im Haushalt 2010 bislang keine Mittel veranschlagt. Es wäre zudem zu klären, ob eine Nutzung anderer Räume in Havixbeck für Schulungszwecke der DLRG in Frage  kommen könnte. Die Schaffung weiterer Vereinsräume mit finanziellen Mitteln der Gemeinde kann derzeit nicht stattfinden.

Für das Freibad sind Mittel für die allgemeine Gebäudeunterhaltung und die Unterhaltung der Außenanlagen mit insgesamt 11.000 € veranschlagt. Aus diesen Mittel können kleinere Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2010 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Zuschussgewährungen haben für den Ergebnishaushalt des lfd. Haushaltsjahres unmittelbare Belastungswirkungen in den Produkten in Höhe der jeweils bewilligten Zuschussbeträge.