Betreff
Benennung eines sachkundigen Einwohners für freiwillige Ratsausschüsse
Vorlage
024/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner sowie ggfls. stellvertretende sachkundige Einwohner sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.

 

Durch die Vorsitzende des Seniorenbeirates ist am 31.01.2012 per E-Mail Herr Franz Sundorf, Walingen 32, 48329 Havixbeck für die Vertretung des Seniorenbeirates im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur dem Gemeinderat zur Benennung vorgeschlagen worden.

 

Die Bestimmungen des § 58 Abs. 4 GO NRW zur Benennung sachkundiger Einwohner sind erfüllt.

Bedenken gegen die vorgeschlagene Benennung bestehen nicht.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur hat sein Einverständnis erklärt.

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Franz Sundorf, Walingen 32, 48329 Havixbeck, als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen.

 

Gleichzeitig scheidet Herr Klaus Wiethaup als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur aus.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.