Betreff
Einbringung des Haushalts 2012 der Gemeinde Havixbeck gem. § 80 GO NRW
Vorlage
023/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, die zu leistenden Auszahlungen sowie Aufwendungen und Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.

 

Gem. § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 dem Gemeinderat in der Sitzung am 23.02.2012 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2012 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister sowie den Kämmerer in der Ratssitzung am 23.02.2012 weitere Erläuterungen gegeben.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine