2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck hat in den letzten Jahren die Leistungen für die
Unterhaltungspflege an den verschieden Grünanlagen auf dem Gemeindegebiet im
Rahmen eines beschränkten Wettbewerbs vergeben.
Hierbei handelt es sich um die Pflegemaßnahme „Am Schlautbach“, „Am
Stopfer“ sowie der „Park and Ride Anlage Bahnhof Havixbeck“. Diese
Pflegemaßnahme wurde in den Jahren 2009-11 von einer Havixbecker Firma
ausgeführt. Es ist beabsichtigt, diese Leistungen für den Zeitraum 2012-14
erneut an eine Fachfirma zu vergeben.
Die Wohngebiete „Schmitz Kamp“ und „Kiebitzheide“ wurden von einer
Münsteraner Firma ebenfalls in diesem Pflegezeitraum unterhalten. Auch diese
Maßnahme ist ab für den Zeitraum 2012-14 neu zu vergeben.
Weiterhin ist beabsichtigt die Pflegemaßnahmen an den Kreisverkehren im
Ortskern und bei Laubrock für den Zeitraum 2012-14 an eine Fachfirma zu
vergeben. Diese Pflegemaßnahme wurden bis 2010 von einer weiteren Firma aus
Münster durchgeführt und nach Vertragsablauf im Jahr 2011 vom Bauhof der
Gemeinde Havixbeck übernommen, da wegen des erst nach Beginn der
Vegetationsperiode rechtskräftigen Haushaltes eine Fremdvergabe zeitgerecht
nicht möglich war.
Die einzelnen genannten Pflegemaßnahmen auf dem Gemeindegebiet wurden
bereits in den letzten Jahren u.a. in der Anzahl der jährlichen Pflegegänge
deutlich verringert. Hierzu sind im Rahmen politischer Beratungen die
auszuschreibenden Leistungen aus Kostengründen auf das unbedingt Notwendige
reduziert worden.
Die Kreisverkehrsplätze sind bisher mit einer jahreszeitlich angepassten
Wechselbepflanzung gestaltet worden. Da hierdurch ein nicht unerheblicher
finanzieller und personeller Aufwand entsteht, ist beabsichtigt, diese Flächen
zukünftig mit einer Strauchrose zu bepflanzen (ähnlich wie bei der Außenanlage
am multifunktionalen Gebäude). Hierdurch kann eine sehr pflegearme und trotzdem
ansprechende Gestaltung der Flächen erreicht werden. Wegen der exponierten Lage
der Kreisverkehrsplätze kann ich Ihnen die Gestaltung durch Einsaat (z. B.
Lonicera bzw. Rasen) nicht empfehlen.
Eine Ausführung der Arbeiten durch den Bauhof der Gemeinde Havixbeck ist
nicht möglich. Durch die Pflege von Grünflächen innerhalb des Gemeindegebietes
sowie der zu erwartenden zusätzlichen Pflegeleistung für die Grünflächen
entlang der Münsterstraße stehen am Bauhof die notwendigen personellen und
zeitlichen Ressourcen nicht zur Verfügung.
Für die besagten Maßnahmen werden für die Pflegezeiträume 2012-14
folgende Kosten (Brutto) veranschlagt:
1.)
Pflege
Schlautbach, Stopfer u. Bahnhof 115.000,00
€
2.)
Grünpflege
„Schmitz Kamp“
22.000,00 €
3.)
Grünpflege
„Kiebitzheide“ 27.000,00 €
4.)
Pflege
der Kreisverkehre 35.000,00 €
Gesamt:
2012-2014 199.000,00 €
Das entspricht einen Jahresaufwand in Höhe
von 66.334,00 €.
Die Ausschreibung (unter Berücksichtigung der bereits dargestellten
Standardreduzierungen) und Vergabe soll
von der Verwaltung bzw. der zentralen Vergabestelle in Lüdinghausen ausgeführt
werden. Ebenso soll die Bauleitung und Abrechnung über die Mitarbeiter der
Verwaltung erfolgen.
Die politische Entscheidung für die Durchführung der Ausschreibung und
Vergabe muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt, also vor Einbringung und Beratung
des Haushaltes, getroffen werden, weil ein Abwarten bis zur Rechtskraft des Haushaltes
voraussichtlich zu Beginn des 2. Halbjahres zu finanziellen Schäden für die
Gemeinde führt. Wenn die Pflegeleistungen mangels Drittbeauftragung vom Beginn
der Vegetationsperiode Mitte März bis zumindest August nicht ausgeführt werden,
führt dies bei den Pflanzflächen zu einer starken Bildung von Wildkrautwuchs,
der dann erst mittels zusätzlicher Pflegeleistungen wieder beseitigt werden
kann. Dies wiederum führt zu erhöhten finanziellen Aufwendungen für die Pflege.
Insofern ist eine zeitnahe Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe zur
Sicherung der Wertigkeit der betreffenden gemeindlichen Grünflächen dringend
erforderlich.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Zustimmung für die zeitnahe
Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe von grünpflegerischen Maßnahmen im
Ortskern zu erteilen und die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des
Haushaltsplanes 2012 bereitzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Produkt 1201 (Unterhaltung
von Verkehrsflächen) in Höhe von 66.334,00 € für 2012 bereitzustellen für die
Jahre 2013 und 2014 zu berücksichtigen.