Betreff
Vorstellung der Grundzüge für die Gestaltung und Ausführung der Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet "Hohenholter Straße III"
Vorlage
005/2012
Aktenzeichen
III
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Straßenbau passt sich konzeptionell dem Geländeverlauf. Die Fahrbahnbreite liegt zwischen 4,70 m und 6,85 m. Entlang der Ostseite/Südostseite wird ein Gehweg angelegt, der nach Möglichkeit eine Breite von 1,50 m erhalten hat. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist in einem Teilbereich die Anlegung eines Gehweges nicht möglich. In einem anderen ist nur eine verringerte Breite von 1,20 m im Gehwegsbereich, zu realisieren, um den LKW-Verkehr flüssig gestalten zu können. Da es sich hier um ein Gewerbegebiet handelt ist eine Verringerung der Gehwegbreiten tolerabel. Der Aufbau der zukünftigen Erschließungsstraße erfolgt gemäß den gültigen Richtlinien in Bauklasse II. Der Straßenaufbau ist somit für Straßen im Gewerbegebiet und Industriegebiet geeignet.

 

Die Entwässerungstechnische Erschließung des Gewerbegebietes „Hohenholter Straße III“ erfolgt von West nach Ost. Die Schmutzwasserkanalisation ist bereits verlegt. Hier müssen nur noch die Hausanschlüsse hergestellt und die Kanalschächte auf Geländeniveau hochgezogen werden. Die Regenwasserkanalisation wird parallel zur Schmutzwasserkanalisation verlegt. Die Regenwasserreinigung erfolgt für das Gewerbegebiet „Hohenholter Straße III“ im neu zu errichtenden Regenklärbecken am nördlichen Rand des Retentionsraumes. Die Regenwasserrückhaltung erfolgt über den bereits vorhandenen Retentionsraum. Die Regenwasserreinigung des bestehenden Gewerbegebietes „Hohenholter Straße II“ wird in Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld weiterhin über das vorhandene Regenklärbecken erfolgen, da das dort anfallende Regenwasser mit dem eines Wohngebietes vergleichbar ist.

 

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Planunterlagen in Papierform zur Beratung in den Fraktionen.

 

Klimaschutz:

Durch die mit der Erschließung des Gewerbegebietes beabsichtigte Neuansiedlung von Gewerbebetrieben wird sich die Klimabilanz verändern. Die genauen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Mit der Erschließung des Gewerbegebietes „Hohenholter Straße III“ sind Bruttobaukosten, einschließlich der Nebenkosten, von 781.000,- EUR verbunden. Für die Mitverlegung eines Glasfaserleerrohres im Gewerbegebiet sind zusätzliche Bruttokosten von 13.000,- EUR einzuplanen.