2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Für den Endausbau des letzten Bauabschnittes des Baugebietes „Am
Stopfer“ sind 2 Varianten entworfen worden.
Variante 1
Hier sollen im gesamten Plangebiet die Straßen als verkehrsberuhigter
Bereich ausgebaut werden.
Variante 2
Hier sollen fast im gesamten Plangebiet die Straßen als
verkehrberuhigter Bereich ausgebaut werden, lediglich die südliche
Haupterschließungsstraße würde eine Tempo-30- Zone werden.
Im gesamten Bereich wird Betonsteinpflaster eingesetzt werden. Die
Farben (grau, anthrazit und rot) orientieren sich an der Farbwahl der bereits
endausgebauten Bereiche. Es soll ein Stein gewählt werden, der einen guten
Verbund in der Fläche erreicht und somit langfristig einen geringen
Unterhaltungsaufwand haben wird. Entsprechende Muster werden in der Sitzung
präsentiert werden.
Sowohl in Variante 1 als auch in Variante 2 werden alle Flächen
niveaugleich angelegt. Eine Ausnahme würde lediglich die Fahrbahn der
Tempo-30-Zone in der Variante 2 bilden, die bituminös ausgebildet und einen
separaten Gehweg erhalten würde.
Das gesamte Baugebiet inkl. der bereits fertigen gestellten
Bauabschnitte wird ausschließlich über die Münsterstraße erschlossen. Dieses
führt zum Teil zu langen Fahrtstrecken/Fahrtzeiten die ein Anwohner durch den
verkehrsberuhigten Bereich fahren muss. Da zu erwarten ist, dass dies zu
Akzeptanzproblemen mit einer daraus resultierenden Erhöhung der tatsächlich
gefahrenen Geschwindigkeit führt, wurde in der Variante 2 die südliche
Erschließungsstraße als Tempo-30-Zone ausgebildet.
Hiermit soll erreicht werden, dass
-
die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten
weitestgehend dem geplanten und ausgewiesenen Geschwindigkeitsniveau
entsprechen
-
keine Scheinsicherheit vorgetäuscht wird, die real
nicht vorhanden ist, da sich viele Kfz-Fahrer nicht an die vorgegebene
Geschwindigkeit eines verkehrsberuhigten Bereiches halten
-
gemäß der Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06) sollten verkehrsberuhigte Bereiche nicht länger als 100
m bis max. 300 m sein. Dieses Maß wird hier mit 430 m deutlich
überschritten.
Die Tempo-30-Zone ist in die südliche Anbindung gelegt worden weil:
-
die nördliche Anbindung zu schmal ist, um einen separaten
Gehweg und eine Fahrbahn aufnehmen zu können
-
die nördliche Anbindung von Fußgängern und Radfahrern
in Verbindung mit der auf der Münsterstraße vorhandenen Bushaltestelle stärker
genutzt wird
-
die südliche Anbindung für die Kfz in Richtung
Autobahn / Münster die kürzere Verbindung darstellt.
Öffentliche Stellplätze sowie Baumstandorte sind in den beiden Varianten
dargestellt. Die genauen Standorte werden im Rahmen der Anliegerbeteiligung
abgestimmt.
Für die Gestaltung des zentralen Platzes gibt es ebenfalls 2 Varianten.
Hier wurde darauf Wert gelegt, dass der Platz möglichst universal nutzbar ist.
In der Regel wird er weitgehend dem ruhenden Verkehr dienen. Grundsätzlich soll
aber auch die Möglichkeit bestehen, die Fläche z.B. für ein Straßenfest nutzen
zu können.
Die Bauzeit wird rund 5 Monate betragen.
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Planexemplar in Papierform.
Klimaschutz:
Der Klimaschutz ist durch diese Maßnahme nicht betroffen, da die Erschließung des Baugebietes bereits erfolgt ist.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Freigabe der Variante … für die Durchführung der Anliegerbeteiligung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich bei
Variante 1 auf
536.387,50 EUR
Variante 2 auf
545.111,15 EUR