2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Für den Endausbau des letzten Bauabschnittes des Baugebietes „Am Stopfer“ sind 2 Varianten entworfen worden.

 

Variante 1

Hier sollen im gesamten Plangebiet die Straßen als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden.

 

Variante 2

Hier sollen fast im gesamten Plangebiet die Straßen als verkehrberuhigter Bereich ausgebaut werden, lediglich die südliche Haupterschließungsstraße würde eine Tempo-30- Zone werden.

 

Im gesamten Bereich wird Betonsteinpflaster eingesetzt werden. Die Farben (grau, anthrazit und rot) orientieren sich an der Farbwahl der bereits endausgebauten Bereiche. Es soll ein Stein gewählt werden, der einen guten Verbund in der Fläche erreicht und somit langfristig einen geringen Unterhaltungsaufwand haben wird. Entsprechende Muster werden in der Sitzung präsentiert werden.

 

 

Sowohl in Variante 1 als auch in Variante 2 werden alle Flächen niveaugleich angelegt. Eine Ausnahme würde lediglich die Fahrbahn der Tempo-30-Zone in der Variante 2 bilden, die bituminös ausgebildet und einen separaten Gehweg  erhalten würde.

 

Das gesamte Baugebiet inkl. der bereits fertigen gestellten Bauabschnitte wird ausschließlich über die Münsterstraße erschlossen. Dieses führt zum Teil zu langen Fahrtstrecken/Fahrtzeiten die ein Anwohner durch den verkehrsberuhigten Bereich fahren muss. Da zu erwarten ist, dass dies zu Akzeptanzproblemen mit einer daraus resultierenden Erhöhung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit führt, wurde in der Variante 2 die südliche Erschließungsstraße als Tempo-30-Zone ausgebildet.

 

Hiermit soll erreicht werden, dass

-          die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten weitestgehend dem geplanten und ausgewiesenen Geschwindigkeitsniveau entsprechen

-          keine Scheinsicherheit vorgetäuscht wird, die real nicht vorhanden ist, da sich viele Kfz-Fahrer nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit eines verkehrsberuhigten Bereiches halten 

-          gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sollten verkehrsberuhigte Bereiche nicht länger als 100 m bis max. 300 m sein. Dieses Maß wird hier mit 430 m deutlich überschritten.

 

Die Tempo-30-Zone ist in die südliche Anbindung gelegt worden weil:

-          die nördliche Anbindung zu schmal ist, um einen separaten Gehweg und eine Fahrbahn aufnehmen zu können

-          die nördliche Anbindung von Fußgängern und Radfahrern in Verbindung mit der auf der Münsterstraße vorhandenen Bushaltestelle stärker genutzt wird

-          die südliche Anbindung für die Kfz in Richtung Autobahn / Münster die kürzere Verbindung darstellt.

 

Öffentliche Stellplätze sowie Baumstandorte sind in den beiden Varianten dargestellt. Die genauen Standorte werden im Rahmen der Anliegerbeteiligung abgestimmt.

 

Für die Gestaltung des zentralen Platzes gibt es ebenfalls 2 Varianten. Hier wurde darauf Wert gelegt, dass der Platz möglichst universal nutzbar ist. In der Regel wird er weitgehend dem ruhenden Verkehr dienen. Grundsätzlich soll aber auch die Möglichkeit bestehen, die Fläche z.B. für ein Straßenfest nutzen zu können.

 

Die Bauzeit wird rund 5 Monate betragen.

 

Die Fraktionen erhalten jeweils ein Planexemplar in Papierform.

 

Klimaschutz:

Der Klimaschutz ist durch diese Maßnahme nicht betroffen, da die Erschließung des Baugebietes bereits erfolgt ist.

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Freigabe der Variante … für die Durchführung der Anliegerbeteiligung.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich bei

Variante 1 auf 536.387,50 EUR

Variante 2 auf 545.111,15 EUR