Betreff
Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. auf Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen
Vorlage
001/2012
Aktenzeichen
II 121-04
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe anliegenden Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. vom 14.12.2011.

 

§ 6 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) eröffnet die Möglichkeit, Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Tage werden durch Rechtsverordnung freigegeben. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Gemeinden als örtlichen Ordnungsbehörden.

Als Organ der Gemeinde ist für den Erlass einer solchen Rechtsverordnung der Gemeinderat zuständig.

 

Die Angaben innerhalb der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage müssen ganz konkret sein, d. h. entweder wird auf ein bestimmtes Wochenende innerhalb eines Monats verwiesen oder aber ein genaues Datum benannt.

Die zulässige Öffnungszeit darf dabei fünf Stunden nicht überschreiten.

 

Die Werbegemeinschaft hat mit ihrem Antrag die vier Sonntage, welche verkaufsoffen sein sollen, genau benannt. Abweichend von der bestehenden Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 14.07.2011 wird nunmehr beabsichtigt, am Kirmessonntag die Geschäfte verkaufsoffen zu halten. Dieses entspricht der langjährigen Praxis in Havixbeck, welche durch den Ausfall der Kirmes 2011 kurzfristig unterbrochen wurde. Im Zuge der Beratung zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes ist nicht auszuschließen, dass in zukünftigen Jahren die Kirmes nicht mehr stattfindet. Die zu treffenden Entscheidungen haben jedoch erst Auswirkungen auf die Jahre 2013 ff.

 

Der beiliegende Text für die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Havixbeck über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass berücksichtigt die aktuellen Daten. Ich empfehle daher dem Antrag der Werbegemeinschaft zu entsprechen.   

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung entsprechend dem Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. vier verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Er beschließt die dieser Verwaltungsvorlage im Entwurf beiliegende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Gebiet der Gemeinde Havixbeck.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

Gromöller