Begründung
Mit Bescheid vom 08.10.2015 sind der Gemeinde Havixbeck Fördermittel in Höhe von 450.915,79 € aus dem Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bereitgestellt worden. Förderbereiche sind hier gemäß § 3 KInvFG Investitionen in die Infrastruktur (z.B. energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen) und Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur.
Weitere Mittel in Höhe von 540.585,00 € wurden für Kapitel 2 bereitgestellt und sind vollständig in die Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule geflossen. Diese Maßnahme ist fertig gestellt und abgeschlossen.
In den Sitzungen des Gemeinderates am 06.07.2017, 06.12.2018 und 05.12.2019 sind die Maßnahmen aus Kapitel 1 beschlossen worden, für die diese Mittel eingesetzt werden sollen.
Ein Teil der Maßnahmen nach Kapitel 1 wurde bereits fertig gestellt und ist abgeschlossen. Der Förderzeitraum wurde verlängert und endete nun endgültig am 31.12.2023. Die noch laufenden Maßnahmen mussten also bis zum Ende des Förderzeitraums fertiggestellt und abgenommen sein. Aktuell befinden sich, bedingt durch die Coronazeit und durch mehrfachen Personalwechsel im Fachbereich III noch die Maßnahmen „Schule Hohenholte“ und „Nahwärmezentrum“ im Status laufend. Sie sind fristgerecht abgeschlossen und abgenommen, so dass die Maßnahmen jetzt auch beendet werden können.
Das Verwendungsnachweisverfahren für die Mittel aus dem KInvFG ist stark vereinfacht. Die Kommune hat die Beendigung der Maßnahme anzuzeigen. Dieser Anzeige ist eine Bestätigung des Hauptverwaltungsbeamten beizufügen, dass die örtliche Rechnungsprüfung die zweckentsprechende Verwendung der Mittel der jeweiligen Maßnahme bescheinigt hat.
Für die Maßnahmen wurden die Einhaltung der Bestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel überprüft. Folgende Punkte wurden dabei geprüft:
Entspricht die Maßnahme dem Förderbereich?
Liegt eine Doppelförderung vor?
Ist die Maßnahme nachhaltig?
Ist der Förderzeitraum eingehalten?
Handelt es sich um eine Investition im Sinne des KInvFG?
Wurde die Maßnahme angemeldet?
Erfolgte ein Mittelabruf?
Wurden die Bestimmungen in Bezug auf die Vergaben eingehalten?
Die Beendigungsanzeige ist gemäß der Förderbestimmungen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Maßnahme zu stellen. Das erfolgt direkt nach Vorliegen der Bescheinigung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Prüfberichte zu den Maßnahmen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der
Rechnungsprüfungsausschuss bescheinigt die zweckentsprechende Verwendung der
Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG NRW) für Maßnahmen
nach Kapitel 1:
A) Alte Schule Hohenholte: Energetische
Sanierung der Fenster
B) Nahwärmezentrum: Sanierung der
Regelungstechnik einschließlich der angeschlos-
senen Gebäude, Austausch der
Kesselanlagen und Optimierung der Hydraulischen
Situation zur optimalen
energieeinsparenden Versorgung der angeschlossenen Ge-
bäude
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahmen sind abgeschlossen. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel führt nicht zu finanziellen Auswirkungen