Begründung
Gemäß § 105 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die überörtliche
Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden Aufgabe
der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW), die bei der Durchführung ihrer Aufgaben
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist.
Die überörtliche
Prüfung soll in jeder Gemeinde alle 5 Jahre unter Einbeziehung sämtlicher
vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie weiterer Unterlagen
stattfinden (§ 105 Abs. 4 GO NRW).
Die letzte
überörtliche Prüfung der Gemeinde Havixbeck durch die gpaNRW erfolgte in der
Zeit von Februar bis November 2017. Prüfungsschwerpunkten waren hierbei die
Bereiche Finanzen, Schulen, Sport- und Spielplätze sowie Verkehrsflächen.
Die aktuelle Prüfung
der gpaNRW erfolgte in der Zeit von April 2022 bis März 2023. Folgende
Themenfelder waren Bestandteil dieser Prüfung:
-
Finanzen
-
Vergabewesen
-
Informationstechnik
an Schulen
-
Ordnungsbehördliche
Bestattungen
-
Friedhofswesen
-
Interkommunale
Zusammenarbeit
-
Örtliche
Rechnungsprüfung.
Der Prüfbericht
wurde am 18.10.2023 in einer gemeinsamen Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses durch die
Prüfer der gpaNRW vorgestellt und erläutert. Der Prüfbericht wurde zeitgleich
allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 105 Abs. 6
GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss
unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.
Die Verwaltung hat
die durch die gpaNRW erfolgten Feststellungen und Empfehlungen geprüft und
nimmt zu diesen wie in Anlage 1 dargestellt Stellung.
Der Rat beschließt
gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der
Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht
enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb
einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis der Vorberatung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt die von der Verwaltung in der Begründung sowie der Anlage 1 gemachten
Ausführungen zu den Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW zur Kenntnis und beschließt diese als Stellungnahme gem. § 105 Abs. 7 GO
NRW.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine