Betreff
Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Havixbeck 2022/23
Vorlage
VO/032/2024
Aktenzeichen
FB II/GPA
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die überörtliche Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW), die bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist.

 

Die überörtliche Prüfung soll in jeder Gemeinde alle 5 Jahre unter Einbeziehung sämtlicher vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie weiterer Unterlagen stattfinden (§ 105 Abs. 4 GO NRW).

 

Die letzte überörtliche Prüfung der Gemeinde Havixbeck durch die gpaNRW erfolgte in der Zeit von Februar bis November 2017. Prüfungsschwerpunkten waren hierbei die Bereiche Finanzen, Schulen, Sport- und Spielplätze sowie Verkehrsflächen.

 

Die aktuelle Prüfung der gpaNRW erfolgte in der Zeit von April 2022 bis März 2023. Folgende Themenfelder waren Bestandteil dieser Prüfung:

 

-       Finanzen

-       Vergabewesen

-       Informationstechnik an Schulen

-       Ordnungsbehördliche Bestattungen

-       Friedhofswesen

-       Interkommunale Zusammenarbeit

-       Örtliche Rechnungsprüfung.

 

Der Prüfbericht wurde am 18.10.2023 in einer gemeinsamen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses durch die Prüfer der gpaNRW vorgestellt und erläutert. Der Prüfbericht wurde zeitgleich allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Die Verwaltung hat die durch die gpaNRW erfolgten Feststellungen und Empfehlungen geprüft und nimmt zu diesen wie in Anlage 1 dargestellt Stellung.

 

Der Rat beschließt gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis der Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung in der Begründung sowie der Anlage 1 gemachten Ausführungen zu den Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis und beschließt diese als Stellungnahme gem. § 105 Abs. 7 GO NRW.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine