Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes für einen Zuschuss an den Verein Füreinander-Miteinander e.V. und das weitere Vorgehen
Vorlage
VO/031/2024
Aktenzeichen
FB II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen folgenden Beschluss gefasst:

„Der Verein „Netzwerk Füreinander Miteinander e.V.“ erhält einen Zuschuss bis zu 12.000€ für das Jahr 2024 unter der Maßgabe, dass

a) die wirtschaftliche Lage des Vereins der Verwaltung und dem Rat transparent offengelegt und damit der genaue Finanzbedarf bis zum 31.01.24 nachgewiesen wird.

b) ein Konzept zur Fortführung des Vereins vorgelegt wird, dass eine Aufgabendifferenzierung, eine tragfähige Leitungsstruktur und Wege zu einer auskömmlichen Finanzierung aufzeigt.

c) ein Verwendungsnachweis – analog anderer Vereine und Verbände – vorgelegt wird.

Des Weiteren möge die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit dem Familienbüro im Bereich der Ehrenamtskoordination prüfen.“

Mit den Darstellungen der wirtschaftlichen Lage (s. Anlage 1) wird die Ein- und Ausnahmesituation des Vereins ausreichend transparent dargestellt um den konkreten Finanzbedarf nachvollziehen zu können. Das berechnete jährliche Defizit beläuft sich damit auf ca. 12.000,- EUR, wobei hier keine nennenswerten Einsparpotenziale erkennbar sind.

Die Einnahmen des Vereins werden mit ca. 29.000,- EUR aus Betreuungsaktivitäten, ca. 31.000,- EUR aus Aktivitäten in der Haushaltshilfe und mit 7.000,- EUR aus Mitgliedsbeiträgen bestritten. Diesen ca. 67.000,- EUR Einnahmen stehen Personalausgaben von 65.000,- EUR und Sachkosten von ca. 14.000,- EUR gegenüber.

Ferner verfügt der Verein über die auf S.3. der Anlage 1 dargestellten Rücklagen, die aus Sicht der Verwaltung angemessen erscheinen. Zu erwähnen ist dabei, dass aufgrund der politischen Diskussionen um die finanzielle Unterstützungsleistungen durch die Gemeinde, Ende 2023 ein außergewöhnlich hohes Spendenaufkommen erreicht wurde, welches die Rücklagen deutlich erhöht hat. Dabei ist jedoch unsicher, ob ein derart hohes Spendenaufkommen dauerhaft erreicht werden kann.

Das Dienstleistungsportfolio des Vereins umfasst professionelle und ehrenamtliche Aktivitäten, die miteinander verzahnt sind. Professionelle Dienstleistungen bedienen sich dabei ehrenamtlicher Unterstützung, teilweise mit Aufwandsentschädigungen. Durch die damit verbundenen Einnahmen, werden weitere Aktivitäten des Vereins im ehrenamtlichen Bereich ermöglicht, zugunsten älterer Menschen. Würde diese „Querfinanzierung“ entfallen, würde dies mindestens zu Einschränkungen im ehrenamtlichen Bereich und im Dienstleistungsangebot führen.

Voraussetzung für die Einnahmen aus den Betreuungsleistungen ist die Leitung durch eine Fachkraft gemäß §6 der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) ist die Leitung. Um hier zu einer personellen Neubesetzung nach Ausscheiden der bisherigen Leitung zu kommen, bedarfs es einer sicheren zeitlichen Perspektive. Diese Perspektive kann gemäß Einnahme- und Ausgabenrechnung durch einen Gemeindezuschuss sichergestellt werden.

Ob jedoch diese Verzahnung wirtschaftlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit eine öffentliche Förderung rechtfertigen kann, ist eine Grundsatzfrage bei der man zu unterschiedlichen Bewertungen kommen kann.

Unstrittig ist jedoch, dass die Vereinsaktivitäten von allen Ratsfraktionen als wichtig für die Gemeinde bezeichnet wurde. Eine Nicht-Besetzung der Leitungsstelle mit einer Fachkraft würde voraussichtlich zu einer Zerschlagung der bisherigen Vereinsstrukturen führen.

Eine andere („tragfähige“) Leitungsstruktur, die eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtportfolios ermöglicht, ist derzeit nicht erkennbar. Gleichwohl ist der Verein bemüht weitere Spenden und Einnahmequellen zu akquirieren.

Im Rahmen der gewünschten Prüfung einer Zusammenarbeit mit dem Familienbüro im Bereich der Ehrenamtskoordination konnte in der gewünschten Zeit und mit den vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen noch kein tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Dies müsste zudem den Kreis der zu beteiligenden Akteuren deutlich ausweiten.

Hierzu sei angemerkt, dass die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt den Kommunen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung und Ausbau des ehrenamtlichen Engagement vor Ort empfiehlt. Hierzu gehören u.a.:

·         die Bereitstellung finanzieller Unterstützungsangebote für freiwilliges Engagement,

·         die Schaffung kommunaler Anlaufstellen als Informations- und Koordinationszentren,

·         die Vernetzung der Akteure vor Ort, beispielsweise durch Ehrenamtsbörsen,

·         die Bereitstellung nicht-monetärer Ressourcen wie Bildungsangebote und Räumlichkeiten oder

·         die partizipative Entwicklung kommunaler Engagementstrategien.

Um ehrenamtliches Engagement in Havixbeck weiter zu festigen bzw. auszubauen, muss daher die Ehrenamtsförderung zunächst von Politik und Verwaltung als strategische Pflichtaufgabe betrachtet werden um die gesellschaftlichen Transformationsprozesse im Kontext einer alternden Gesellschaft, Inklusion, der Entwicklung hin zu einem Einwanderungsland oder auch der Klimafolgenanpassung – für die allesamt das bürgerschaftliche Engagement essenziell ist – bewältigen zu können. Die Verwaltung wird dies zunehmend als Querschnittsaufgabe betrachten und perspektivisch entsprechend verankern.

Derzeit sondiert die Verwaltung Kooperations- und Fördermöglichkeiten mit dem Ziel, für Havixbeck eine Konzeptentwicklung zur Ehrenamtsförderung zu realisieren. Hierbei soll ein partizipativer Ansatz gewählt werden, bei dem zunächst die Untersuchung der Bedürfnisse und Interessen der bestehenden ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde im Vordergrund steht und nachfolgend Maßnahmen zur Förderung erarbeitet werden, die den Charakter einer Ehrenamtsagentur erlangen könnten. Die Ergebnisse werden den Ratsgremien zur weiteren Diskussion vorgelegt. 

 

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt dem Verein „Netzwerk Füreinander Miteinander e.V.“ 12.000,- € aus dem Haushalt 2024 als Zuschuss zur Verfügung zu stellen um damit die Fortführung des Vereins zu unterstützen. Die Verwendung des Zuschusses kann bis 31.12.2025 erfolgen, ein Verwendungsnachweis ist der Verwaltung danach zur Verfügung zu stellen.

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung derzeit Gespräche mit professionellen Akteuren der Ehrenamtskoordination führt, die das Ziel verfolgen, ein Konzept oder eine Umgebung zu schaffen, die freiwilliges Engagement fördert und wertschätzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die benötigten Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über die Änderungsliste aufgenommen.