Begründung
Der Gemeinderat hat
im Zuge der Haushaltsberatungen folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verein
„Netzwerk Füreinander Miteinander e.V.“ erhält einen Zuschuss bis zu 12.000€
für das Jahr 2024 unter der Maßgabe, dass
a) die wirtschaftliche Lage des Vereins der
Verwaltung und dem Rat transparent offengelegt und damit der genaue
Finanzbedarf bis zum 31.01.24 nachgewiesen wird.
b) ein Konzept zur Fortführung des Vereins
vorgelegt wird, dass eine Aufgabendifferenzierung, eine tragfähige
Leitungsstruktur und Wege zu einer auskömmlichen Finanzierung aufzeigt.
c) ein Verwendungsnachweis – analog anderer
Vereine und Verbände – vorgelegt wird.
Des Weiteren möge die Verwaltung eine
Zusammenarbeit mit dem Familienbüro im Bereich der Ehrenamtskoordination
prüfen.“
Mit den Darstellungen der wirtschaftlichen
Lage (s. Anlage 1) wird die Ein- und Ausnahmesituation des Vereins ausreichend
transparent dargestellt um den konkreten Finanzbedarf nachvollziehen zu können.
Das berechnete jährliche Defizit beläuft sich damit auf ca. 12.000,- EUR, wobei
hier keine nennenswerten Einsparpotenziale erkennbar sind.
Die Einnahmen des Vereins werden mit ca.
29.000,- EUR aus Betreuungsaktivitäten, ca. 31.000,- EUR aus Aktivitäten in der
Haushaltshilfe und mit 7.000,- EUR aus Mitgliedsbeiträgen bestritten. Diesen
ca. 67.000,- EUR Einnahmen stehen Personalausgaben von 65.000,- EUR und
Sachkosten von ca. 14.000,- EUR gegenüber.
Ferner verfügt der Verein über die auf S.3.
der Anlage 1 dargestellten Rücklagen, die aus Sicht der Verwaltung angemessen
erscheinen. Zu erwähnen ist dabei, dass aufgrund der politischen Diskussionen
um die finanzielle Unterstützungsleistungen durch die Gemeinde, Ende 2023 ein
außergewöhnlich hohes Spendenaufkommen erreicht wurde, welches die Rücklagen
deutlich erhöht hat. Dabei ist jedoch unsicher, ob ein derart hohes
Spendenaufkommen dauerhaft erreicht werden kann.
Das Dienstleistungsportfolio des Vereins
umfasst professionelle und ehrenamtliche Aktivitäten, die miteinander verzahnt
sind. Professionelle Dienstleistungen bedienen sich dabei ehrenamtlicher
Unterstützung, teilweise mit Aufwandsentschädigungen. Durch die damit
verbundenen Einnahmen, werden weitere Aktivitäten des Vereins im ehrenamtlichen
Bereich ermöglicht, zugunsten älterer Menschen. Würde diese „Querfinanzierung“
entfallen, würde dies mindestens zu Einschränkungen im ehrenamtlichen Bereich
und im Dienstleistungsangebot führen.
Voraussetzung für die Einnahmen aus den
Betreuungsleistungen ist die Leitung durch eine Fachkraft gemäß §6 der
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und
Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen
(Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) ist die Leitung. Um hier zu
einer personellen Neubesetzung nach Ausscheiden der bisherigen Leitung zu
kommen, bedarfs es einer sicheren zeitlichen Perspektive. Diese Perspektive
kann gemäß Einnahme- und Ausgabenrechnung durch einen Gemeindezuschuss
sichergestellt werden.
Ob jedoch diese Verzahnung wirtschaftlicher
und ehrenamtlicher Tätigkeit eine öffentliche Förderung rechtfertigen kann, ist
eine Grundsatzfrage bei der man zu unterschiedlichen Bewertungen kommen kann.
Unstrittig ist jedoch, dass die
Vereinsaktivitäten von allen Ratsfraktionen als wichtig für die Gemeinde
bezeichnet wurde. Eine Nicht-Besetzung der Leitungsstelle mit einer Fachkraft
würde voraussichtlich zu einer Zerschlagung der bisherigen Vereinsstrukturen
führen.
Eine andere („tragfähige“) Leitungsstruktur,
die eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtportfolios ermöglicht, ist derzeit
nicht erkennbar. Gleichwohl ist der Verein bemüht weitere Spenden und
Einnahmequellen zu akquirieren.
Im Rahmen der gewünschten Prüfung einer
Zusammenarbeit mit dem Familienbüro im Bereich der Ehrenamtskoordination konnte
in der gewünschten Zeit und mit den vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen noch
kein tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Dies müsste zudem den Kreis der zu
beteiligenden Akteuren deutlich ausweiten.
Hierzu sei angemerkt, dass die Deutsche
Stiftung für Engagement und Ehrenamt den Kommunen verschiedene Maßnahmen zur
Stärkung und Ausbau des ehrenamtlichen Engagement vor Ort empfiehlt. Hierzu
gehören u.a.:
·
die
Bereitstellung finanzieller Unterstützungsangebote für freiwilliges Engagement,
·
die
Schaffung kommunaler Anlaufstellen als Informations- und Koordinationszentren,
·
die
Vernetzung der Akteure vor Ort, beispielsweise durch Ehrenamtsbörsen,
·
die
Bereitstellung nicht-monetärer Ressourcen wie Bildungsangebote und Räumlichkeiten
oder
·
die
partizipative Entwicklung kommunaler Engagementstrategien.
Um ehrenamtliches Engagement in Havixbeck
weiter zu festigen bzw. auszubauen, muss daher die Ehrenamtsförderung zunächst
von Politik und Verwaltung als strategische Pflichtaufgabe betrachtet werden um
die gesellschaftlichen Transformationsprozesse im Kontext einer alternden
Gesellschaft, Inklusion, der Entwicklung hin zu einem Einwanderungsland oder
auch der Klimafolgenanpassung – für die allesamt das bürgerschaftliche Engagement
essenziell ist – bewältigen zu können. Die Verwaltung wird dies zunehmend als
Querschnittsaufgabe betrachten und perspektivisch entsprechend verankern.
Derzeit sondiert die Verwaltung
Kooperations- und Fördermöglichkeiten mit dem Ziel, für Havixbeck eine
Konzeptentwicklung zur Ehrenamtsförderung zu realisieren. Hierbei soll ein
partizipativer Ansatz gewählt werden, bei dem zunächst die Untersuchung der
Bedürfnisse und Interessen der bestehenden ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde
im Vordergrund steht und nachfolgend Maßnahmen zur Förderung erarbeitet werden,
die den Charakter einer Ehrenamtsagentur erlangen könnten. Die Ergebnisse
werden den Ratsgremien zur weiteren Diskussion vorgelegt.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt dem Verein „Netzwerk
Füreinander Miteinander e.V.“ 12.000,- € aus dem Haushalt 2024 als Zuschuss zur
Verfügung zu stellen um damit die Fortführung des Vereins zu unterstützen. Die
Verwendung des Zuschusses kann bis 31.12.2025 erfolgen, ein Verwendungsnachweis
ist der Verwaltung danach zur Verfügung zu stellen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die
Verwaltung derzeit Gespräche mit professionellen Akteuren der
Ehrenamtskoordination führt, die das Ziel verfolgen, ein Konzept oder eine
Umgebung zu schaffen, die freiwilliges Engagement fördert und wertschätzt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die benötigten Mittel wurden im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen über die Änderungsliste aufgenommen.