Begründung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung und unter Maßgabe der in der entsprechenden Richtlinie dargelegten Regelungen Zuwendungen für die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen.
Mit der Förderung sollen Stellen für Schulsozialarbeit finanziert werden, sodass in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, weiteren an Schule tätigem Personal, außerschulischen Partnern und den Personensorgeberechtigten, alle Kinder und Jugendliche an allen Schulformen bei der Entwicklung zu eigenständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten unterstützt werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Entwicklungsziele der
Kinder und Jugendlichen, insbesondere folgende Zielsetzungen sind bei der
Maßnahmenplanung zu berücksichtigen:
- Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit,
- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,
- Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion),
- konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung,
- qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.
Zuwendungsempfänger ist hierbei der Kreis Coesfeld, der aber mit den Schulträgern einen entsprechenden Weiterleitungsvertrag geschlossen hat.
Wie bereits in der Beratung zur Schaffung eines Angebotes zur sozialen Gruppenarbeit an der Baumbergeschule diskutiert, steigt der Bedarf an Unterstützung im sozialen Bereich der SchülerInnen. Aber auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Austausch mit sozialpädagogischen Fachkräften und die Möglichkeit der Nutzung von entsprechenden Beratungsangeboten ist sowohl bei den Eltern aber auch den LehrerInnen gegeben.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung in Rücksprache mit der Schulleitung vor in Anlehnung an das Rahmenkonzept der sozialen Gruppenarbeit an der Baumbergeschule (s. Protokoll zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe vom 22.08.2023, SBA/004/2023) ein auf die Bedürfnisse der AFG abgestimmtes Angebot zu schaffen.
In Zusammenarbeit mit dem Caritasverband als Träger des Angebotes an der Grundschule kann ein entsprechendes Angebot schon kurzfristig entwickelt und begonnen werden.
Der Umfang wird sich für das aktuelle Schuljahr zunächst an den zur Verfügung stehenden Fördermitteln orientieren und soll kostendeckend erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt im Rahmen der finanziellen Mittel der anteiligen Förderpauschale zur
Schulsozialarbeit ein auf die Anne-Frank-Gesamtschule abgestimmtes Angebot zur
Schulsozialarbeit schaffen.
Für das Schuljahr
2023/24 soll der Caritasverband für den Kreis Coesfeld Träger dieses Angebotes
sein.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Das Konzept soll kostendeckend aufgestellt werden. Die sich
ergebenden Mehraufwendungen im Bereich des Produktes 0303
Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck, können durch die Weiterleitung der
Fördermittel von rund 30.000 €/Schuljahr gedeckt werden. Die Mittel werden
somit überplanmäßig zur Verfügung gestellt.