Begründung
Aktuell werden in
und für Havixbeck unterschiedliche Projekte, die jedoch alle das Thema Nutzung
von Windenergie verbindet, bearbeitet. Dies sind im Einzelnen:
Ø
Erarbeitung
eines Leitbildes Windenergie für Havixbeck
Nachdem die Überarbeitung der Neufassung des Flächennutzungsplanes zur
Steuerung der Windenergienutzung aufgegeben und der alte Plan aufgrund seiner
rechtlichen Mängel aufgehoben worden ist, sind Windkraftanlagen (WKA) im
Außenbereich u. a. dann zulässig, wenn deren Stellung aufgrund der Abstände zur
Wohnbebauung im Hinblick auf Schall und Schatten ausreichend sind. Wenn der in
der Überarbeitung befindliche Regionalplan (voraussichtlich Ende 2024)
Rechtskraft erlangt, können mehrere zusammenhängend geplanten WKA nur nach
vorheriger Flächennutzungsplanung der Gemeinde zugelassen werden. Um jedoch im
Hinblick auf das gesamte Gemeindegebiet die politisch und städtebaulich
gewünschte Entwicklung zu definieren, wir derzeit ein Leitbild Windenergie für
Havixbeck als Steuerungsunterstützung erarbeitet. Ein Kartenteil gibt Auskunft
darüber, wo überhaupt aufgrund der Siedlungsstruktur noch eine
Windenergienutzung möglich ist. Der Textteil erläutert die planerischen Ziele.
Der Entwurf soll in der 3. Sitzungsfolge (SF) vorgestellt und als Grundlage für
die weiteren politischen Entscheidungen beschlossen werden.
Ø
Planung
von 2 WKA im Bereich der Bauerschaft Natrup
Anders als bereits vor Jahren, werden aktuell von einem auswärtigen
Projektierer 2 WKA im Bereich der Bauerschaft Natrup geplant. Die Realisierung
der ursprünglich geplanten 3. Anlage ist inzwischen aufgegeben worden. Der
Planungsprozess ist soweit fortgeschritten, dass die Unterlagen beim Kreis
Coesfeld zur Genehmigung vorliegen. Da die Antragsunterlagen jedoch noch nicht
vollständig sind, bedarf es u.a. im Hinblick auf Fragen der Erschließung einer
Überarbeitung. In der Dezembersitzung des Rates hat es hierzu im Zusammenhang
mit dem Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens bereits Informationen gegeben.
Die Vorhabenträger werden voraussichtlich in der 3. Sitzungsfolge (SF)
die konkrete Planung vorstellen und zu Fragen der Ausschussmitglieder Stellung
nehmen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist das inzwischen in Kraft getretene
Bürgerenergiegesetz auf dieses Vorhaben anwendbar. Insofern sind Fragen der
Gemeinde- und Bürgerbeteiligung noch im Detail zu verhandeln.
Ø Planung von 4 WKA im Bereich der Bauerschaft
Poppenbeck
Verschiedene Grundstückseigentümer planen einen Windpark, der sowohl
Flächen auf Havixbecker als auch auf Billerbecker Gemeindegebiet betrifft. Für
den Bereich Havixbeck in Poppenbeck sind 4 Anlagen vorgesehen. Da nicht davon
ausgegangen werden kann, dass sämtliche Vorbereitungen für eine Genehmigung
noch vor Inkrafttreten des neuen Regionalplanes abgeschlossen sind, wäre für die
Realisierung gemeindliche Bauleitplanung notwendig.
Die Vorhabenträger sollten ebenfalls Gelegenheit erhalten, in der 3. SF ihre
Planungen vorzustellen.
Da auch für dieses Vorhaben die Vorschriften des Bürgerenergiegesetzes
anwendbar sind, müssen auch hier die Einzelheiten der Gemeinde- und
Bürgerbeteiligung noch verhandelt werden.
Ø
Im
Bereich der Bauerschaft Walingen hat die Gemeinde landwirtschaftliche
Nutzfläche erworben. Eine grobe Voruntersuchung hat ergeben, dass sich auf dem
Areal eine WKA realisieren lassen könnte (s. hierzu auch Bekanntgabe in der
Ratssitzung am 14.12.2023). Die Nachbarschaft ist im Rahmen einer
Informationsveranstaltung über die denkbare Planung unterrichtet worden. Da für
weitergehende Untersuchungen zur Zulässigkeit der Anlage politische Beschlüsse
notwendig sind, ist beabsichtigt, diese auch im Rahmen der 3. SF zu
behandeln. Grundlage aller Informationen
ist die Absicht, diese Anlage im Falle einer Genehmigungsfähigkeit als
„Bürgerenergieanlage“ zu realisieren.
Ø
Die
Verwaltung prüft zurzeit mit juristischer Unterstützung die Frage, wie und mit
welcher externen Unterstützung eine eigene Anlage in Walingen projektiert
werden und in welcher Rechtsform der Betrieb erfolgen kann. In diesem
Zusammenhang wird auch untersucht, wie eine noch zu gründende
Bürgerenergiegesellschaft (-genossenschaft) einbezogen werden kann. Zur
Vorbereitung der in diesem Zusammenhang notwendigen politischen Beschlüsse wird
ebenfalls zur 3. SF ein entsprechender Vor
schlag der Verwaltung vorgelegt, der dann unter Beteiligung des
juristischen Beistandes erörtert werden kann.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass mit Hilfe des noch zu beschließenden Leitbildes
Windenergie eine Grundlage für die Steuerung der Windenergienutzung auf dem
Gemeindegebiet entwickelt werden kann, die durch die sich anschließende
gemeindliche Flächennutzungsplanung Verbindlichkeit erhält. Die beiden
konkreten Planungen in Natrup und Poppenbeck befinden sich in unterschiedlichen
Planungsphasen und bedürfen – zumindest in Poppenbeck – einer unterstützenden
gemeindlichen Planung. Für beide Projekte ist das Bürgerenergiegesetz NRW
anwendbar, so dass hierdurch Möglichkeiten der direkten Beteiligung an den
Vorhaben (finanziell und gesellschaftlich) entstehen und darüber hinaus indirekte
Teilhabe möglich wird.
Durch die weitere Planung einer gemeindlichen WKA in Walingen mit umfangreicher
Bürgerbeteiligung kann erstmalig die Möglichkeit geschaffen werden, dass die
Havixbecker Bürgerschaft und die Gemeinde eine Anlage zur CO2-schonenden
Energieerzeugung entwickelt und betreibt und so unmittelbar Anteil an der
Erreichung der Klimaziele nach Klimaschutzkonzept hat.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung der
Nutzung von Windenergie in Havixbeck zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Jörn Möltgen