Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Bauerschaft Natrup
Vorlage
VO/099/2023
Aktenzeichen
IV/11
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Dem Kreis Coesfeld liegt ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Bauerschaft Natrup vor (siehe Anlage 1 zu dieser VO/099/2023). Mit Schreiben vom 31.10.2023 wurde die Gemeinde Havixbeck um Stellungnahme gebeten (siehe Anlage 2 zu dieser VO/099/2023).

Um das Vorhaben realisieren zu können, muss das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt werden.

 

Planungsrechtliche Einordnung:

 

1. Regionalplan Münsterland:

Die Regionalplanung wird vom Regierungsbezirk Münsterland durch den Regionalplan Münsterland 2016 vorgegeben. Der Sachliche Teilplan Energie regelt die für Windkraftanlagen gültigen Vorranggebiete ohne Wirkung von Eignungsgebieten und ist seit dem 16.02.2016 rechtskräftig. In der Sitzung vom 12.12.2022 hat der Regionalrat Münster beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Vom 06.03.2023 bis 30.09.2023 fand das Beteiligungsverfahren statt (siehe hierzu auch VO/065/2023/1 und die Niederschrift dazu). Die Rechtskraft wird voraussichtlich im Dezember 2024 erfolgen (siehe Zeitplan des Verfahrens, einsehbar unter https://www.giscloud.nrw.de/regionalplan-muensterland.html >> Zeitplan).

 

2. Vorbereitende Bauleitplanung, Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck:

Der Gemeinderat hat am 25.03.2021 beschlossen, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (Steuerung Windkraft) aufzuheben, da diese zwar rechtskräftig, aber zusätzlich auch rechtswidrig ist (siehe hierzu VO/024/2021/1 und die Niederschrift hierzu). Nachfolgend wurde das Verfahren zu der Aufhebung gestartet (nunmehr 38. Änderung des Flächennutzungsplanes - FNPÄ). Die frühzeitige Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21.11. – 21.12.2022 statt, die darauffolgende Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.06. – 14.07.2023 (siehe hierzu die VO/141/2022 und die VO/021/2023 und die Niederschriften dazu). Der Feststellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 07.09.2023 gefasst (siehe VO/059/2023 und die Niederschrift dazu), aktuell liegt die 38. FNPÄ zur Genehmigung der Bezirksregierung Münster vor. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird für den 27.11.2023 erwartet, ggf. nachfolgend.

 

Die WEA können dem sog. „Außenbereich“ zugeordnet werden. Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient (Privilegiertes Vorhaben).

Im aktuell gültigen Regionalplan Münsterland liegen die beiden geplanten WEA (Gemeinde Havixbeck, Gemarkung Havixbeck, Flur 30, Flurstücke 25 und 121) in einem „Windenergiebereich“ (Natrup).

 

Dem Antrag liegen eine Vielzahl an Unterlagen bei, wie bspw. die Planunterlagen (siehe Anlage 1 zu dieser VO/099/2023). Eine Stellungnahme zu dem Vorhaben wird bis Ende November 2023 zu erstellen sein.

 

Obwohl das Planungsrecht einem gemeindlichen Einvernehmen entgegenstehen, bzw. das Aufhebungsverfahren zu der 38. FNPÄ noch nicht abgeschlossen ist, sollte die Erteilung des Einvernehmens erfolgen.

Hierzu sei angemerkt, dass der Abschluss des Aufhebungsverfahrens der 38. FNPÄ seitens der Bezirksregierung Münster zeitnah in Aussicht gestellt wird. Nachdem die Genehmigung erteilt und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck bekanntgemacht wurde, erlangt sie Rechtskraft. Da die aktuell noch bestehende 23. FNPÄ aufgrund eines offenkundigen Bekanntmachungsmangels noch nicht einmal den Anschein einer Rechtsgeltung entfaltet, kann sie auch nicht rechtmäßig der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegengehalten werden.

Ein weiterer Aspekt ist der des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei WEA im Bereich der Bauerschaft Herkentrup erteilt.

 

Die Antragsunterlagen beziehen sich auf die noch nicht rechtskräftige 38. FNPÄ (Aufhebung der Steuerung der Windkraft) und es müssen noch Unterlagen, v.a. im Bereich der Erschließung, nachgereicht werden.

Da die Verwaltungsvorlage zu dem gemeindlichen Einvernehmen fristgerecht erstellt werden sollte, konnte eine abschließende und ausführliche Prüfung der Unterlagen, auch mit der Genehmigungsbehörde, noch nicht final erfolgen. Sollten sich bis zu der Sitzung noch Änderungen ergeben, werden diese kurzfristig nachgereicht.

 

Darüber hinaus liegt aktuell der Gemeindeverwaltung lediglich eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Bürgerschaft gem. § 6 EEG vor. Hier sollte die Gemeindeverwaltung darauf hinwirken, dass eine darüberhinausgehende finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft ermöglicht wird.

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Erteilung der BImSchG-Genehmigung / Beteiligung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Bauerschaft Natrup zur Kenntnis (siehe hierzu Anlage 1 zu dieser VO/099/2023).

 

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den Bauantragstellern in Kontakt zu treten, um über die Zahlung gem. § 6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) hinaus eine weitere finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft möglich zu machen.

 

3. Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei WEA in der Bauerschaft Natrup zu erteilen, sofern die bei der Genehmigungsbehörde eingereichten Antragsunterlagen vollständig sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine.

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen