Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2024
Vorlage
VO/097/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung:

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2024 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erhöhen sich in 2024 moderat.

Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten- und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage).

 

 

 

 

Jörn Möltgen

 

 

Anlagen

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024

Gebührenvergleich 2022 / 2023 Kommunen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2024 und beschließt, die Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 2,25 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,45 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche im Jahr 2024 festzulegen. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2024 zu übernehmen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja