Begründung:
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2024 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erhöhen sich in 2024 moderat.
Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten- und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage).
Jörn Möltgen
Anlagen
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024
Gebührenvergleich 2022 / 2023 Kommunen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im
Jahr 2024 und beschließt, die Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 2,25
€ je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,45 € je Quadratmeter bebauter bzw.
befestigter Grundstücksfläche im Jahr 2024 festzulegen. Die kalkulierten
Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2024
zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja