Betreff
Anschaffung und Verleihsystem für E-Lastenfahrräder
Vorlage
VO/088/2023
Aktenzeichen
IV/13
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Begründung

Das Hauptziel des Mobilitätskonzeptes ist die Schaffung einer klimafreundlichen und vielfältigen Mobilität in Havixbeck für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist im Mobilitätskonzept u. a. das Aufbauen und Unterstützen von Sharing-Angeboten mit hoher Priorität empfohlen worden (Maßnahme B4). Auch im ländlichen Raum Sharing-Angebote können dazu beitragen, alternative Mobilitätsformen zu entdecken und zukünftig verstärkt Alternativen zum eigenen Auto zu nutzen. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf kürzere Wege innerhalb der Gemeinde ab, für die, nach der Mobilitätsuntersuchung 2022 des Kreises Coesfeld, noch viel Verlagerungspotential hin zu klima­freundlicheren Mobilitätsformen besteht.

Neben dem Carsharing wird als Maßnahme auch die Etablierung eines Lastenfahrrad-Verleihs empfohlen. Lastenfahrräder bieten die Möglichkeit, größere und schwere Lasten wie z. B. Einkäufe zu transportieren und stellen somit insbesondere für Kurzstrecken eine sinnvolle und klima­freundlichere Alternative zum PKW dar. Der Vorteil des Lastenrad-Sharings besteht darin, dass sie einfach ausgeliehen und getestet werden können, ohne vorher eine größere Investition tätigen zu müssen. Hiervon profitieren insbesondere Bürger*innen, die keinen geeigneten Stellplatz für ein eigenes Lastenrad haben oder ein solches nur gelegentlich nutzen möchten.

Diverse Kommunen in der Region bereits erfolgreich Lastenfahrradverleihsysteme aufgebaut (u. a. Nordkirchen, Senden und Coesfeld. Siehe Anlage 1). Darauf basierend hat der Kreis ein Austausch­format zum Thema Lastenfahrrad-Sharing ins Leben gerufen mit dem Ziel, kreisweit ein möglichst einheitliches System voranzutreiben:  

-          In speziell angefertigten E-Lastenfahrrad-Boxen wird je ein E-Lastenrad für die Ausleihe zur Verfügung gestellt. Über eine integrierte PV-Anlage wird das E-Lastenrad in der Box umweltfreundlich geladen. Die Verwaltung schlägt vor, für den Winterbetrieb zusätzlich eine Versorgung über das Stromnetz sicherzustellen.
 

-          Um einen regionalen Wiedererkennungswert zu schaffen, sind Lastenfahrräder und Boxen gemeindeübergreifend einheitlich gestaltet.

-          Die Buchung der E-Lastenfahrräder erfolgt digital über die Plattform „chayns” der Tobit Software GmbH aus Ahaus. Die Plattform ist mit insgesamt 4,5 Millionen Nutzer*innen bereits stark verbreitet und kann für unterschiedliche Smart-City-Anwendungen verwendet werden. Die Schlösser der E-Lastenfahrrad-Boxen lassen sich mithilfe der Software nach erfolgreicher Buchung mit dem Smartphone öffnen und schließen. Das Buchungs- und Schließsystem wurde bereits in anderen Kommunen im Kreis Coesfeld erfolgreich erprobt und genutzt.

-          Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die vorgenannte Plattform, so dass ein vollständig digitaler Ausleihprozess ermöglicht wird. Die Kosten für die Ausleihe pro Stunde betragen 1 Euro. Die Einnahmen dienen dazu, die Kosten für mögliche Reparaturen oder Wartungen zu decken und das System dauerhaft ohne öffentlichen Zuschuss betreiben zu können. Von der Ausleihgebühr behält der Plattformbetreiber als Nutzungsgebühr für die Plattform und zur Deckung der Transaktionskosten ca. 5,4 % ein.

-          Die Kosten für eine Einheit belaufen sich auf ca. 16.730 €. Darin sind die Kosten für die E-Lastenrad-Box inkl. Elektroinstallation (ca. 10.000 €) und das E-Lastenrad inkl. Zubehör (ca. 6.730 €) enthalten. Zusätzlich fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 250 € pro Jahr für einen Wartungsvertrag an. Der Wartungsvertrag sieht neben einer zweimaligen Wartung pro Jahr auch die Abholung und Rückstellung des E-Lastenfahrrades bei Werkstatteinsatz vor. 

Eine Kooperation und gemeinsame Förderantragstellung mit anderen Kommunen in diesem Projekt sind denkbar. Auf dieser Weise kann der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Vorhabens zusätzlich gesteigert werden. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung bereits erste Gespräche mit der Gemeinde Nottuln geführt.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Lastenrad-Station im Ortskern zu errichten, sodass sowohl Bürger*innen als auch lokale Unternehmen vom Angebot profitieren können. Auf dieser Weise kann auch eine höhere Auslastung erreicht werden, was der Wirtschaftlichkeit des Angebotes zu Gute kommen würde.

 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für ein Lastenfahrrad-Sharing-Projekt zu beantragen und im Falle der Bewilligung dieses Förderantrages ein E-Lastenfahrrad sowie eine dazugehörige Abstellbox anzuschaffen und ein digitales Lastenrad-Verleihsystem zu etablieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Anschaffung von einem E-Lastenfahrrad und einer Abstellbox fallen insgesamt Kosten in Höhe von rund 16.730 € an. Ein Großteil dieser Kosten kann über das LEADER-Programm gefördert werden (bis zu 65 %). Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde liegt voraussichtlich bei rund 5.860 €. Hinzu kommen laufende Kosten i. H. v. ca. 250 €/Jahr für die Wartung. Demgegenüber stehen Einnahmen aus der Nutzungsgebühr, die zur Deckung der Wartungs- und Reparaturkosten dienen. Die Kosten sind bereits für den Haushalt 2024 im Produkt 1202 (ÖPNV) angemeldet.