Betreff
Abfallgebühren 2024
Vorlage
VO/085/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Unter Anwendung der Regelungen des KAG wurde eine Gebührenkalkulation Abfall am 07.11.2023 vorgenommen, zu der folgende Ausführungen gemacht werden sollen:

 

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich demnach auf in:

·         Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb)

·         Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)

·         Personal- und Sachkosten

·         Kalkulatorische Abschreibungen für den Wertstoffhof

·         Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof

·         Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen

·         Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr, hier 2022).

 

Im nachstehenden Schaubild wird die voraussichtliche Kostenentwicklung 2024 gegenüber der Kalkulation 2023 dargestellt:

 

 

Nr. aus Kalkulation

Bezeichnung

2024

2023

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

471.000 €

473.000 €

-2.000 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

623.267 €

583.205 €

40.062 €

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

93.356 €

93.441 €

-85 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen (Wertstoffhof)

32.910 €

32.896 €

14 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.222.236 €

1.182.542 €

39.694 €

4.

abzüglich Erlöse

60.630 €

107.024 €

-46.394 €

5.

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

121.223 €

129.780 €

-8.557 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

1.040.383 €

945.738 €

94.645 €

 

 

A.      Begründung der Kostenveränderungen:

Zu 2.1 Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation

Sowohl beim Hausmüllvertrag (Tonnenentleerungen) sowie beim Wertstoffhofvertrag hat der Entsorger Preissteigerungen ab dem 01.01.2024 geltend gemacht. Die Begründungen liegen u.a. in den Kostenentwicklungen Lohnkosten. Die zu berücksichtigen Unternehmerkosten steigen voraussichtlich in der ausgewiesenen Höhe.

 

Zur Kalkulation der transportabhängigen Unternehmerkosten, siehe Punkt 2.2 zu den Ausführungen Abfallmengen.

 

Zu 2.2 Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld (s. Punkt 2.2, Seiten 1 und 2 Gebührenkalkulation)

Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung Coesfeld werden die Gebührensätze, welche der Kreis Coesfeld für die Entsorgung und Verwertung aller Abfallstoffe berechnet, vorbehaltlich politischer Beschlüsse angehoben. Wesentlicher Grund für die Erhöhungen sind die stark gestiegenen Energie- und Logistikkosten, die sich unmittelbar auf die Entsorgung und Verwertung der Abfälle auswirken.

Abfallmengen:

Die insgesamt zu zahlenden Kreisgebühren werden aufgrund voraussichtlich zu entsorgender Abfallmengen berechnet. Diese Mengen steigen seit Jahren. Daher wird in der Kalkulation 2024 insgesamt eine Mengensteigerung von 1 % angenommen. Das führt dazu, dass die transportabhängigen Unternehmerkosten (Punkt 2.1) sowie die Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld, die stark mengenabhängig sind, geringer kalkuliert werden.

Die moderate Mengenanpassung führt voraussichtlich zu einer geringeren Erhöhung der Entsorgungs- und Verwertungskosten, als aufgrund der enorm gestiegenen Energie- und Logistikosten zu kalkulieren gewesen wären.

 

 

Zu 2.3 Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 11/2022.

Die kalkulierten Personalkosten 2024 sind gegenüber 2023 geringfügig gestiegen.  Eine geringfügige Erhöhung wurde bei den Leistungen der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld kalkuliert. Die voraussichtlich zu zahlenden Kosten für die gemeinschaftlichen Leistungen aufgrund des Hausmüllvertrages wurden den Ergebnissen 2022 angepasst und somit erhöht.

Ebenso wurde ein Kalkulationsbetrag für die Anschaffung von Hundekotbeuteln einkalkuliert. Im Gemeindegebiet stehen seit geraumer Zeit Tütenspender, aus der sich die Bürgerschaft bei Bedarf Hundekotbeutel kostenlos nehmen darf. Diese Beutel dienen der Abfallentsorgung. Nach Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes dürfen die Anschaffungskosten in die Abfallentsorgung eingerechnet werden, sofern die Tütenspender unmittelbar mit einem „öffentlichen Abfallbehälter“ kombiniert sind.

Von den 12 Standorten erfüllen insgesamt acht diese Voraussetzung. Für diese Standorte enthält die Kalkulation daher einen Betrag von 1.300 € zur Bestückung mit dem entsprechenden Beutelmaterial.

 

Insgesamt errechnet sich eine geringfügige Erhöhung der Personal- und Sachkosten in der ausgewiesenen Höhe.

 

Zu 2.4 Kalkulatorische Abschreibungen (Wertstoffhof) (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die Nutzungszeiten des Bürocontainers sowie der Außenbeleuchtungsanlage sind abgelaufen, so dass nunmehr nur noch zwei Anlagen und zwar die Wertstoffhoffläche und die Außenbeleuchtung abgeschrieben werden.

Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet.

Grundlage für die Berechnung bilden die Indizes des IT.NRW. Diese Indizes sind gegenüber dem Vorjahr bei den abzuschreibenden Anlagen um rund 10 Prozentpunkte gestiegen. Das führt dazu, dass die einzelnen AfA Beträge gegenüber dem Vorjahr steigen.

Insgesamt sind kalkulatorische AfA i.H.v. 32.910 € ausgewiesen.

 

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer.

Im Kalkulationsjahr 2024 ist noch Kapital i.H.v. 85.113 €

€ gebunden.

 

Als Gesamtsumme für AfA wird insgesamt eine Summe i.H.v. 32.910 € ausgewiesen. Gegenüber dem Kalkulationsjahr 2024 errechnet sich damit ein Erhöhungsbetrag i.H.v. 14,-€

 

Zu 2.5 Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Wie in den Vorjahren werden in 2023 ebenfalls keine einmaligen Anschaffungen für den Wertstoffhof vorgesehen.

 

Zu 3.  Summe ansatzfähige Kosten (s. Punkt 3, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 5 errechnet sich eine Erhöhung der ansatzfähigen Kosten gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 39.694 €.

 

Zu 4.  Erlöse (s. Punkt 4, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition werden die auf dem Verwertungsmarkt voraussichtlich zu erzielenden Erlöse für bestimmte Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall, Altpapier) berücksichtigt. Diese Erlöse werden von den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld (WBC) entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt.

Seit Jahren gibt es große Schwankungen bei den Marktpreisen. Zurzeit werden höhere Preise erzielt, als bisher angenommen und kalkuliert waren. Dieser Umstand führt dazu, dass erfreulicherweise entgegen der Annahme im vergangenen Jahr ein größeres Plus an Erträgen auch in 2022 erzielt wurde.

Die Entwicklung auf dem Verwertungsmarkt ist nur schwer vorhersehbar. Nach Rücksprache mit den Wirtschaftsbetrieben ist selbst eine ungefähre Prognose über die voraussichtliche Entwicklung sehr schwierig. Die bisherige Annahme, dass eine Senkung auf dem Verwertungsmarkt eintrifft, ist bisher nicht vorliegend.

In den Kalkulationen der Vorjahre wurden die zu erzielenden Erlöse sehr, sehr vorsichtig geschätzt mit dem Ergebnis, dass erfreulicherweise am Ende des jeweiligen Jahres mehr Erlöse vereinnahmt wurden, als kalkuliert waren. Das führt und führte auch u.a. zu einem hohen Plus beim betriebswirtschaftlichen Ergebnis des Vorjahres. So auch geschehen in 2022 (s. Punkt 5.)

Um hier für das Kalkulationsjahr Erlöse anzusetzen, sind die Beträge zugrunde gelegt worden, die auch die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld für 2024 kalkulieren.

Insgesamt werden daher Erlöse von 60.630 € der Kalkulation zugrunde gelegt; ein Minus gegenüber dem Jahr 2023 i.H.v. 46.394 €.

 

Zu 5. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)     

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge in 2022 errechnet sich eine Überdeckung i.H.v. 363.668 €.

Der Überdeckungsbetrag muss nach dem KAG innerhalb von vier Jahren wieder den Gebührenzahlern zurückgegeben werden.

Erfreulicherweise ist die Summe aus der Betriebsabrechnung 2022 so hoch, dass der Plusbetrag auf drei Kalkulationsjahre, also 2024 und 2025 und 2026 mit jeweils 121.223 € in 2024 und 2025 sowie 2026 aufgeteilt werden kann.

Insbesondere auch im Kalkulationsjahr 2025 kann damit voraussichtlich ein weiteres Ansteigen der Energie- und Kraftstoffkosten abgefangen werden ohne die Gebührenzahler in diesen Jahren besonders zu belasten.

Im Vergleich mit der Kalkulation des Vorjahres errechnet sich damit der ausgewiesene Unterschiedsbetrag i.H.v. 104.107 €

 

Zu 6.4 Umlagefähige Gesamtkosten (s. Punkt 6.4, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Insgesamt errechnen sich damit umlagefähige Gesamtkosten i.H.v. 1.040.383 €

€, welche von den Gebührenzahlern 2024 aufzubringen sind. Der Anrechnung des hälftigen Überschusses aus 2021 sowie 1/3 des Überschusses aus der Betriebsabrechnung 2022 führt somit zur Minderung der umlagefähigen Gesamtkosten im Kalkulationsjahr 2024, die im gesamten jedoch trotzdem um 94.645 € gegenüber dem Kalkulationsjahr 2022 gestiegen sind.

 

 

B) Ermittlung der Gebührensätze:

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

·         Grundgebühr (s. Punkt 6., Seite 5 der Gebührenkalkulation)

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienste, fixe Unternehmerkosten etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 40 € und für eine Biotonne 30 € wie in den Vorjahren angesetzt.

Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr berechnet, da hier nur eine Tonnengröße angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen.

Mit der kalkulierten Grundgebühr von 252.550 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 346.794 € nicht erreicht und ist damit zulässig.

 

·         Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 der Gebührenkalkulation)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundlegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.778 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v. insgesamt 52.061 €.

 

·         Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation)

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0380 € für Restmüll                    (Vorjahr 0,0305 €)

0,0174 € für Biomüll                       (Vorjahr 0,0166 €)

0,0064 € für Papiermüll (Vorjahr 0,0066 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Gebührensätze (s. Punkt 9., Seite 5 Gebührenkalkulation)

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2024

Gebühr 2023

Differenz z. Vorjahr

60 l

113,04 €

101,88 €

11,16 €

80 l

132,84 €

117,84 €

15,00 €

120 l

172,32 €

149,88 €

22,44 €

240 l

290,88 €

246,00 €

44,88 €

1.100 l

2.227,44 €

1.815,60 €

411,84 €

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2024

Gebühr 2023

Differenz z.
Vorjahr

120 oh. Filter

84,24 €

81,84 €

2,40 €

120 mit Filter

90,00 €

87,60 €

2,40 €

240 oh. Filter

138,60 €

133,56 €

5,04 €

240 mit Filter

144,48 €

139,44 €

5,04 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2024

Gebühr 2023

Differenz z.
Vorjahr

240 l

19,92 €

20,64 €

-0,72 €

 

 

 

C) Gesamtbetrachtung:

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt.

Aufgrund der Kostensteigerungen im Bereich der Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreis Coesfeld, jedoch der Einrechnung des Überschusses aus der Betriebsabrechnung 2022 steigen die Gebührensätze für Biomüll nur geringfügig.

 

Die Gebühren für die Restmülltonnen müssen ebenfalls angehoben werden. Das liegt daran, dass die ansatzfähigen Kosten gestiegen sind, jedoch die Erlöse zur Teilsubventionierung der Restmüllgebühren veranschlagt werden.

Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt, welche in der Regel über eine 60 l Restmülltonne, eine 120 l Biotonne ohne Filterdeckel sowie eine Papiertonne verfügt, betragen die zu zahlenden Abfallgebühren in 2024 insgesamt 217,20 €.

Gegenüber 2023 errechnet sich eine Erhöhung der Abfallgebühren in Höhe von 12,84 €, das entspricht 6,28 %.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Jörn Möltgen

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

2023 VO 85 Anlage 1 Gebührenkalkulation Abfall 2024

  2023 VO 85 Anlage 2 Entwurf Abfallgebührensatzung 2024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 07.11.2023 die in der Anlage zur VO/85/2023 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja