Betreff
Wahl eines neuen zweiten stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeisters
Vorlage
VO/081/2023
Aktenzeichen
FB II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Gem. § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).

 

Nach dem amtlich festgestellten Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 27.09.2020 ergeben sich folgende „Zugriffsrechte“ der Fraktionen auf die Position der/des 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeisters:

 

1. ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters: CDU-Fraktion;

2. ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt zur Kenntnis, dass Herr Fred Eilers sein Amt als 2. ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters niederlegt.

 

Für die verbleibende Dauer der aktuellen Wahlperiode wählt der Gemeinderat

 

Herrn Heribert Overs als 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Neben der für alle Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines mtl. Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Vorschriften der Entschädigungsverordnung (§ 13 Abs. 2 der Hauptsatzung).

Die entsprechenden Mittel sind bereits in der Haushaltsplanung enthalten. Eine Änderung zum bisherigen Vorgehen ergibt sich nicht.