Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 mit allen Anlagen gemäß § 80 GO NRW
Vorlage
VO/080/2023
Aktenzeichen
FB II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, Auszahlungen sowie Aufwendungen, Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.

Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 dem Gemeinderat in der Sitzung am 26.10.2023 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2024 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister und die Kämmerin in der Ratssitzung am 26.10.2023 weitere Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Jörn Möltgen