Begründung
Die GPA NRW hat bei der Gemeinde Havixbeck mit Präsenzzeiten vor Ort im Zeitraum von April 2022 bis März 2023 eine überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 GO NRW durchgeführt. Die operative Prüfung wurde mit dem Abschlussgespräch im Verwaltungsvorstand am 27.03.2023 abgeschlossen.
Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungs-prüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Der Prüfbericht wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus Sparsamkeitsgründen nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ist wegen des Umfangs ansonsten nur digital im Ratsinformationssystem bzw. über die Mandatos App als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Beschlussvorschlag
- Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die
überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde
Havixbeck zur Kenntnis.
- Mit dem Protokoll über
die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach
§ 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt
des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Für die durchgeführte Prüfung wurden der Gemeinde Havixbeck durch die GPA NRW gemäß des Vorausleistungsbescheides 45.535,25 € in Rechnung gestellt.