Gründung lokaler Wohnungsbaugesellschaften in Verbindung mit einer Neugründung eines regionalen Gemeinschaftsunternehmens
Begründung
Zu Beschlusspunkt 1
Für den gemeinsamen angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtregion
Münster hat die entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung der
Stadtregion Münster einen erheblichen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum,
insbesondere an bezahlbaren Mietwohnungen, aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund
haben die Räte und Gemeinden der Stadtregion im Frühjahr 2022 die Verwaltungen
unter anderem beauftragt, die Gründung einer interkommunalen
Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen.
Die Bürgermeister*innen der Städte und Gemeinden Altenberge,
Drensteinfurt, Everswinkel, Havixbeck, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und
Telgte haben Mitte 2022 im Rahmen der stadtregionalen Zusammenarbeit den
Prüfauftrag aufgegriffen und in der seinerzeit gegründeten Arbeitsgruppe IstaG
(Interkommunale stadtregionale Gesellschaft)
verschiedene Ansätze dazu, unter anderem mit dem VdW Rheinland Westfalen und
anderen Expert*innen, erörtert. In diesem Rahmen wurde u. a. eine Kooperation
mit bereits vorhandenen Marktteilnehmern wie beispielsweise der Wohn- und Stadtbau
Münster intensiv erörtert und musste im Ergebnis ausgeschlossen werden.
Die Diskussionen führten im 4. Quartal 2022 zu der Präferenz, ein Modell
zu entwickeln, dass einerseits den mitwirkenden Kommunen jeweils ein wichtiges
wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Instrument mit größtmöglicher
Eigenständigkeit eröffnet und sich andererseits sich auf eine bestmögliche
Bündelung von Ressourcen begründet.
Daraufhin hat die AG Istag im Rahmen der stadtregionalen Zusammenarbeit
bis Mitte 2023 unter Mitwirkung des Büros Quaestio Forschung & Beratung
(Bonn) sowie des Kanzleiverbundes Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft
mbB / LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht,
Steuerberater PartG mbB (beide Köln) das IstaG-Modell Wohnen entwickelt. Damit
wurden zugleich wohnungswirtschaftliche, kommunalrechtliche,
haftungsrechtliche, vergabe- und beihilferechtliche, steuer- und
gesellschaftsrechtliche Aspekte in der Modellentwicklung geprüft und
berücksichtigt. Das beigefügte Exposé (Anlage 1) ist im Zuge der Erarbeitung
entstanden und vermittelt insofern gleichsam Arbeitsergebnisse aus dem Prozess
wie auch Ziele, Ausprägungen und eine umfassende Modellrechnung zur
Wirtschaftlichkeit und zu den absehbaren Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte.
Etwaige Fragen zur IstaG-Modell-Wohnen sind in einer FAQ-Liste als
Anlage 2 beigefügt.
Der Prüfauftrag zur Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft
ist unverzichtbar in den Kontext wohnungspolitischer Erfordernisse zu stellen.
Die Räte der in der AG-IstaG vertretenen Kommunen haben sich hierzu im Sommer
2023 dazu bekannt, kurz- bis mittelfristig die Zahl der öffentlich geförderten
Mietwohnungen für mittlere und niedrige Einkommensgruppen gegenüber dem Bestand
erheblich auszuweiten. Die damit verbundene Neubauaufgabe (mindestens rd. 950
Wohnungen bis 2030 allein in den IstaG-Kommunen) ist gleichzeitig in das Umfeld
der Kommunen zu stellen, wo ebenso in den nächsten Jahren zur Kompensation
wegfallender Mietpreisbindungen mehrere 1000 Wohnungen gebaut werden müssten.
Dies ist eine große Herausforderung für die Immobilienwirtschaft. Die
Erfolgsaussichten zur Erreichung dieses Ziels können durch ergänzenden
kommunalen Wohnungsbau signifikant verbessert werden.
Die Verfügbarkeit
einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft eröffnet neben dem Aufbau eines eigenen
Wohnungsbestandes auch Optionen für die Stadtentwicklung, deren Bedeutung bei
ungünstigeren Rahmenbedingungen (Wohnungsengpass, Boden-, Baukosten- und
Zinssteigerungen) eher zunimmt. Bedarfsgerechte und integrierter
Infrastrukturaufbau, Impulse zur Quartiersentwicklung, Generationenwechsel in
Einfamilienhausgebieten und eine Behebung zielgruppenspezifischer
Wohnversorgungsdefizite seien hier nur beispielhaft genannt.
Die Mitglieder der
Räte wurden in einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am 10.8.2023 im
Fürstenberghaus in Münster umfassend über Rahmenbedingungen, Bestandteile,
Ziele sowie rechtliche und haushalterische Perspektiven des IstaG-Modells
Wohnen informiert.
Eine Dokumentation
der Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.
Zu den Beschlusspunkten 2, 3, 4 und 5
Nach der detaillierten Erarbeitung des offenkundig beispielhaften sowie
auf Landes- und Bundesebene anerkennend wahrgenommenen IstaG-Modells Wohnen
bedarf es nunmehr eines erklärten politischen Willens, in einen
Gründungsprozess zur Verwirklichung des Modells auf der Grundlage der im Exposé
dargestellten Unternehmenskonfiguration einzutreten.
Dabei gilt es die Grundlagen und Satzungen für die lokalen
Wohnungsbaugesellschaften der Partner wie auch für ein regionales
Gemeinschaftsunternehmen und ihr Zusammenwirken mit den lokalen
Wohnungsbaugesellschaften zu klären und zu erarbeiten. Hinsichtlich des
regionalen Gemeinschaftsunternehmens wird eine Rechtsform angestrebt, die nach
den Förderrichtlinien des Landes NRW für neue interkommunale Kooperationen
zulässig ist. Dazu zählen Rechtsformen wie kommunale Arbeitsgemeinschaften,
Zweckverbände, gemeinsame Kommunalunternehmen und öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen. Zulässig können auch private Rechtsformen sein. Nach den
bisherigen Überlegungen wird im IstaG-Modell Wohnen für das
Gemeinschaftsunternehmen die Rechtsform einer regionalen Genossenschaft
favorisiert.
Ein Gründungsbeschluss des Gemeinschaftsunternehmens, voraussichtlich in
Form einer regionalen Genossenschaft, bedarf auf der Grundlage des vorliegenden
Exposés einer intensiven Abstimmung unter den beteiligten Partnern, die
Verwaltungen bedürfen hierzu einer entsprechenden Beauftragung durch die Räte.
Dabei gilt es das „Miteinander“ im Gemeinschaftsunternehmen, zum Beispiel
hinsichtlich der Arbeitsinhalte, der Projekt-, Abstimmungs- und
Entscheidungsstrukturen, bestmöglich in der Grundhaltung einer
Zugewinngemeinschaft zu klären. Hierzu schlagen die Verwaltungen vor, die
Voraussetzungen und Grundlagen der Gesellschaftsgründung zu erarbeiten und
diese in 2024 in die Räte zur Beschlussfassung einzubringen.
Nach der politischen Willenserklärung ist in jeder Kommune, für sich
selbstbestimmt, zu klären, zu welchen Zeitpunkten, welche Wohnungsbauprojekte
und mit welchen finanziellen Auswirkungen im Rahmen eines praktizierten
IstaG-Modell Wohnen verwirklicht werden können oder sollen. Auf dieser
Grundlage wird dann unter den Partnern abzustimmen sein, wie die gemeinsame Genossenschaft
bedarfsgerecht finanziell und personell ausgestattet betrieben werden soll. Die
Modellrechnung im Exposé hat aufgezeigt, dass die Genossenschaft in den beiden
ersten Geschäftsjahren einen Zuschuss erfordern dürfte. Ein konkreter
Zuschussbedarf kann allerdings erst zum Ende des Gründungsprozesses seriös
ermittelt werden, die Parameter und Stellschrauben dafür sind von den
Genossenschaftsmitgliedern im Rahmen der Gründungsphase zu bestimmen.
Das angestrebte IstaG-Modell Wohnen charakterisiert sich insbesondere
durch drei Merkmale:
I. Sieben oder mehr Kommunen gründen jeweils als 100%ige Tochter eine lokale Wohnungsbaugesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Deren Geschäftsführungen, benannt aus der Führungsebene der jeweiligen Kommune, bedienen sich zur Aufgabenerfüllung einer von allen Kommunen gemeinsam gegründeten regionalen Genossenschaft als Geschäftsbesorger.
II. Die kommunalen GmbH Co. KGs sind untereinander rechtlich und wirtschaftlich unabhängig und eigenständig. Die Kommunen übertragen jeweils ihren lokalen Töchtern zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte Grundstücke, vorhandene Immobilien und notwendige Finanzmittel. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere Wohnungsneubau und -verwaltung sowie auch weitere Bauaufgaben in der sozialen Infrastruktur oder in der Quartiersentwicklung.
III. Alle mitwirkenden Kommunen und lokalen Wohnungsunternehmen halten jeweils einen Anteil an dem regionalen wohnungswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen, das als Dienstleister und im Auftrag der lokalen Wohnungsunternehmen operative Geschäftsführungsaufgaben, Bauherren- und Eigentümeraufgaben und Wohnungsverwaltungen übernimmt. So wird beispielsweise die Beantragung von Wohnungsbaufördermitteln im Gemeinschaftsunternehmen vorbereitet, die eigentliche Antragstellung erfolgt durch die Geschäftsführungen der lokalen Gesellschaften.
Die Modellrechnung
im Exposé auf der Grundlage von acht mitwirkenden Kommunen hat bestätigt, dass
eine gemeinsam gegründete Genossenschaft auf mittlere Sicht eine
wirtschaftliche Größenordnung erreicht. Die Wohnungsgesellschaft in Rheine
beispielsweise agiert mit 400 Wohneinheiten wirtschaftlich erfolgreich am
Markt. Für die in Rede stehende regionale Genossenschaft wird mittelfristig
(5-7 Geschäftsjahre) die allgemein anerkannte wirtschaftliche Größenordnung von
500 Wohneinheiten angestrebt. Unter Zugrundelegung einer konservativen
Einschätzung dieser Erfolgsaussicht erfordert das IstaG-Modell eine Mitwirkung
von mindestens sieben Kommunen. Bei einer geringeren Zahl mitwirkender Kommunen
wäre zu klären, ob gleichwohl mittelfristig eine hinreichende Größenordnung im
Planungs-, Bau- und Bewirtschaftungsvolumen erreicht werden kann.
Zu Beschlusspunkt 6
Die Präsentation
des IstaG-Modells Wohnen hat einerseits die Notwendigkeit und Dringlichkeit der
Initiative sowie andererseits die angespannten haushalterischen
Rahmenbedingungen aufgezeigt. Vergleiche mit jüngeren Veröffentlichungen zum
Thema (z. B. vom Städte- und Gemeindebund) belegen den innovativen und
vorbildhaften Charakter des Modells. Die Realisierung des Modells ist insofern
eine anspruchsvolle Entwicklungsaufgabe. Sie löst zugleich, nicht ungewöhnlich
für Gründungsprozesse, Anlaufkosten aus, insbesondere beim
Gemeinschaftsunternehmen. Über eine Anfrage zur Förderwürdigkeit der Initiative
über das Landesprogramm „Interkommunale Zusammenarbeit“ ist noch nicht
abschließend entschieden worden. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist, dass
mit dem Beschluss der Räte über die Einleitung des Gründungsprozesses gleichsam
auch ein Ratsbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln gefasst wird.
Zu Beschlusspunkt 7
Der Gründungsprozess auf der Grundlage einer ausreichenden Zahl von
Ratsbeschlüssen wird sich voraussichtlich über rd. 9 bis 10 Monate erstrecken.
In den letzten Monaten vor den angestrebten Gründungsbeschlüssen durch die Räte
wäre es von Vorteil, wenn dann bereits die Personalie „Geschäftsführung
regionales Gemeinschaftsunternehmen“ geklärt wäre und feststehen würde.
Damit würden der
Geschäftsführung folgende Möglichkeiten eröffnet,
· eine Begleitung des Gründungsprozesses in der Endphase,
· eine Mitwirkung bei den Rechtsgrundlagen des Gemeinschaftsunternehmens und ihre Vernetzung mit den lokalen Gesellschaften,
· die Einbringung ihrer Expertise in die Konfiguration der kommunalen Planungs- und Bauziele,
· eine Mitwirkung bei der Aufstellung des Gemeinschaftsunternehmens für die Startphase, der Einstieg in die erforderliche Personalakquise und in die Sacharbeit des Unternehmens.
· Außerdem würde damit ermöglicht, dass das Gemeinschaftsunternehmen unmittelbar nach den Gründungsbeschlüssen ihre Arbeit aufnehmen könnte.
Insofern sollte mit
dem Einstieg in den Gründungsprozess auch mit der Vorbereitung einer geeigneten
Stellenausschreibung begonnen werden. Ein entsprechender förmlicher Beschluss bleibt
den Räten vorbehalten.
Zu Beschlusspunkt 8
Die wirtschaftliche
Tragfähigkeit des regionalen Gemeinschaftsunternehmens steht im engen
Zusammenhang mit der Zahl der mitwirkenden Kommunen, ihrer Planungs- und
Bauaktivitäten sowie der Größe ihrer in das Modell einzubringenden
Wohnungsbestände. Mit einer größeren Zahl mitwirkender Kommunen steigen
insoweit hier die Erfolgsaussichten, und ein wirtschaftlich tragfähiges
Gemeinschaftsunternehmen würde ggf. zu einem früheren Zeitpunkt erreicht.
Beschlussvorschlag
1.
Der
Sachstandsbericht zum
Thema interkommunale Wohnungsgesellschaft wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Rat anerkennt die Notwendigkeit zur Verwirklichung des
IstaG-Modell Wohnen unter Beteiligung der Gemeinde Havixbeck.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer
ausreichenden Anzahl gleichlautender Ratsaufträge weiterer Kommunen die
Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft für die Gemeinde Havixbeck in
der Rechtsform einer GmbH & Co. KG vorzubereiten und dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer ausreichenden Anzahl
gleichlautender Aufträge weiterer Kommunen, im Zusammenwirken mit den
Verwaltungen dieser Kommunen die Gründung eines regionalen Gemeinschaftsunternehmens
in einer von der Förderrichtlinie für neue Interkommunale Kooperationen in NRW
zugelassenen Rechtsform vorzubereiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
5.
Der
Rat bekräftigt die Absicht, mit dem regionalen Gemeinschaftsunternehmen einen
gemeinsam genutzten Dienstleister für die Planung, den Bau und die
Bewirtschaftung kommunalen Wohnungsbaus und einen Geschäftsbesorger für die
lokalen Wohnungsbaugesellschaften zu schaffen. Damit sollen möglichst dauerhaft
- bzw. den Förderrichtlinien entsprechend mindestens für einen Zeitraum von
fünf Jahren - und unter Bündelung von Ressourcen der Aufbau eines Kommunalen
Wohnungsbestandes in den beteiligten Kommunen der Stadtregion Münster
unterstützt und ein strategischer Partner für die Stadtentwicklung geschaffen
werden.
6.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den beteiligten Kommunen beim Land
NRW für die Gründung eines regionalen Gemeinschaftsunternehmens in einer von
der Förderrichtlinie für neue interkommunale Kooperationen in NRW zugelassenen
Rechtsform einen Antrag zur Gewährung von Fördermitteln zu stellen.
7.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, zur Verwirklichung des IstaG-Modell Wohnen im
Zusammenwirken mit den beteiligten Kommunen eine Ausschreibung für die Stelle
„Geschäftsführung des regionalen Gemeinschaftsunternehmens“ vorzubereiten und
dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, sobald die Rahmenbedingungen für die
Gründung eines regionalen Gemeinschaftsunternehmens klar definiert sind.
8.
Der
Rat begrüßt es aus Gründen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des IstaG-Modell
Wohnen ausdrücklich, wenn weitere Kommunen aus der Stadtregion und aus dem
Münsterland der Gründungsinitiative zur Verwirklichung des IstaG-Modell Wohnen
beitreten.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mit dem Beschluss zur Einleitung des Gründungsprozesses entsteht das
Erfordernis einer anteiligen Beteiligung der Gemeinde Havixbeck an den
Gründungskosten in 2024. Bei einer Mitwirkung von acht Kommunen im IstaG-Modell
Wohnen werden für die Konfiguration/Erarbeitung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung sowie für die Grundlagen und Satzungen der lokalen
Wohnungsbaugesellschaften und für das regionale Gemeinschaftsunternehmen nach
vorläufiger Einschätzung insgesamt Kosten in Höhe von 100 Tsd. € entstehen. Für
die Beschäftigung der Geschäftsführung des regionalen Gemeinschaftsunternehmens
in der Endphase des Gründungsprozesses und vor der angestrebten Gründung sind
Kosten in Höhe von 75 Tsd. € einzuplanen. Bei acht mitwirkenden Kommunen sind
somit in den Haushalten der beteiligten Kommunen jeweils rd. 22 Tsd. € (100
Tsd.€ + 75 Tsd. € = 175 Tsd. € / 8 = 21,9 Tsd. €) einzuplanen.
Im Gründungsprozess wird zu klären sein, welche Gesellschaftsanteile
infolge der Gründung aufzubringen wären.
Darüber hinaus werden im Gründungsprozess die Auswirkungen auf die
mittelfristige Haushaltsplanung (2025 ff) zu konfigurieren und zu ermitteln
sein. Hier sind einerseits in den mitwirkenden Kommunen zu klären, welche
Planungs- und Bauaufgaben in der lokalen Gesellschaft zu welchem Zeitpunkt
initiiert werden können/sollen und andererseits wird in der Zusammenschau aller
Planungs- und Bauziele unter den mitwirkenden Kommunen abzustimmen sein, wie
das regionale Gemeinschaftsunternehmen in der Aufbauphase bedarfsgerecht
aufgestellt werden kann und zugleich die damit verbundenen Auswirkungen auf die
Haushalte zu ermitteln wären.
Jörn Möltgen
Bürgermeister