Betreff
Ergebnis der Offenlegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (Aufhebung Steuerung Windkraft) und Feststellungsbeschluss
Vorlage
VO/059/2023
Aktenzeichen
622-11/38, IV/11
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Es wird auf die VO/024/2021/1, VO/141/2022 und VO/021/2023 verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, den Planentwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Planentwurf in der Zeit vom 01.06. bis einschließlich 14.07.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Nachbarkommunen und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls beteiligt. 

 

Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Verfahrensschritt nicht geäußert, die Nachbarkommunen haben keinerlei Einwände erhoben.

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange eingereicht wurden, können der Anlage 3 zu der VO/059/2022 entnommen werden. Nachfolgend sind, sofern nötig, einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es einen Beschlussvorschlag. Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlegung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 keine Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, die einen Beschlussvorschlag nötig machen.

 

Keine Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange/Nachbarkommunen:

-          Regionalverkehr Münsterland, Schreiben vom 01.06.2023

-          Deutsche Bahn AG, DB Immobilie, Schreiben vom 01.06.2023

-          Bezirksregierung Münster, Luftverkehrsbehörde, Schreiben vom 21.11.2022

-          Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 05.06.2023

-          Vodafone West GmbH, Schreiben vom 14.06.2023

-          Bezirksregierung Münster, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Schreiben vom 19.06.2023

-          Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland Schreiben vom 22.06.2023

-          Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 19.06.2023

-          LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 26.06.2023

-          Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Bodenschutz, Schreiben vom 27.06.2023

-          IHK Nord Westfalen, Schreiben vom 03.07.2023

-          Kreis Coesfeld, Schreiben vom 04.07.2023

-          Lippeverband, Schreiben vom 10.07.2023

-          Deutsche Telekom Technik GmbH, Richtfunk Trassenauskunft, Schreiben vom 14.07.2023

-          Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 14.07.2023

-          Gemeinde Senden, Schreiben vom 06.06.2023

-          Stadt Münster, Schreiben vom 26.06.2023

-          Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 26.06.2023

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat beschließt nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden vom 27.04.2023 (siehe hierzu auch VO/021/2023).

 

2. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung aus der Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis (siehe auch Anlage 3 zu dieser VO/059/2023).

 

3. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen 

a) zur Kenntnis genommen: 1, 5, 7, 12, 14, 18, 19, 20, 22

b) berücksichtigt: --

c) nicht berücksichtigt: --

Die laufenden Nummern können der Anlage 3 zu dieser VO/059/2023 entnommen werden.

 

4. Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse fasst der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht den und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 dieser VO/059/2023 beigefügten Entwürfe.

 

5. Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung als Höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Diese muss binnen 3 Monaten über den Antrag entscheiden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten von 16.279,20 € (brutto) sind in dem Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen