Begründung

 

Der Gemeinderat hat am 23.04.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen. Der Haushaltsplan 2015 ist anschließend der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 11.06.2015 ist von dort die Pflicht zur Aufstellung eines HSK festgestellt worden.

 

Die Verfügung haben Sie als Anlage 7 zum Protokoll zur Ratssitzung vom 18.06.2015 erhalten.

Ergänzend hierzu verweise ich auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage 079/2015, die Ihnen ebenfalls vorliegt. Damit haben Sie bereits einige grundlegende Informationen zum Inhalt eines HSK sowie zum aktuell weiteren Vorgehen erhalten.

 

Voraussetzung für die Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 ist

 

a)      ein Beschluss des Gemeinderates über eine Ergänzung der bisher beschlossenen Haushaltssatzung 2015 um den § 7 mit folgendem Wortlaut: „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2018 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“

Die bisherigen §§ 7 und 8 rücken eine Ziffer nach hinten und werden zu §§ 8 und 9.

 

b)      ein Beschluss des Gemeinderates über das HSK.

 

Nach erfolgtem Beschluss zu Teil 1 und 2 des Beschlussvorschlags wird die modifizierte Haushaltssatzung 2015 mit dem HSK der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld erneut zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

 

Zu Teil 1 des Beschlussvorschlags:

 

Der geänderte Wortlaut der Haushaltssatzung ist als Entwurf in Anlage 1 dargestellt.

 

Darüber hinaus ist keine inhaltliche Änderung des Haushalts 2015 erforderlich. Weiterhin muss das förmliche Verfahren der Bekanntgabe und Auslegung nach § 80 Abs. 3 GO NRW nicht erneut durchgeführt werden. Dies ist von Vertretern des Kreises in einem persönlichen Gespräch am 29.06.2015 bestätigt worden.

 

In der endgültigen Fassung des Haushalts 2015 werden verwaltungsseitig ohne besondere Beschlussfassung des Gemeinderates lediglich ein paar Formulierungen im Vorbericht bzgl. der HSK-Pflicht redaktionell angepasst.

 

 

 

 

 

zu Teil 2 des Beschlussvorschlags:

 

Verwaltungsseitig ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf eines HSK erarbeitet worden. Im interfraktionellen Gespräch am 29.06.2015 haben sich die Anwesenden darauf verständigt, das HSK am 12.08.2015 vorzuberaten und am 19.08.2015 im Gemeinderat zu beschließen. Damit sollen die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2015 zeitnah geschaffen und der Zustand der vorläufigen Haushaltsführung so schnell wie möglich beendet werden. Diese Vorgehensweise wurde in der Ratssitzung vom 15.07.2015 durch Beschluss bestätigt.

 

Sofern in den Beratungen zum HSK abweichend vom vorgelegten Entwurf Änderungen beschlossen werden, ist dieses entsprechend anzupassen.

Wenn z.B. Konsolidierungsvorschläge nicht umgesetzt werden, sind unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen neue Vorschläge zur Einsparung von Aufwendungen oder zur Ertragssteigerung zu benennen.

 

Im Gesamtergebnis muss das HSK nachvollziehbar belegen, dass innerhalb des Konsolidierungszeitraums von 2015 bis 2025 wieder ein realer Haushaltsausgleich erzielt werden kann.

 

Nur wenn dies gelingt, wird die Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld das HSK 2015 und damit verbunden die Haushaltssatzung 2015 genehmigen.

Beschlussvorschlag

 

  1. In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 23.04.2015 wird die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 mit dem sich aus Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorlage ergebenden Wortlaut beschlossen.

 

  1. Das dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushalt 2015 wird beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen                                         ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts!