Begründung
Mit Schreiben vom 16.03.2015 hat die Anwohnerinteressengemeinschaft Mönkebrede folgenden Antrag gestellt, den mehr als 210 Bürger unterzeichnet haben:
„Wir beantragen einen zügigen Ausbau des Breitbandausbaues gemäß den aktuellen Maßgaben der Bundesnetzagentur (mindestens 30 Mbit/s in der Gemeinde Havixbeck / Hohenholte)“.
Dieser Antrag wird nach Zusage der Deutschen Telekom zum Ausbau des Vectoring in den Wohngebieten der Gemeinde Havixbeck in den Ortsteilen Havixbeck und Hohenholte erfüllt werden.
Die höheren Geschwindigkeiten werden durch den Einsatz der Vectoring-Technik möglich. Bei dieser Technik werden die elektromagnetischen Störungen, die auf Kupferleitungen auftreten, beseitigt. Dadurch können auch mit dem Kupferkabel hohe Übertragungsraten erreicht werden. In Havixbeck werden hierzu Glasfaserkabel neu verlegt und Netzverteilerschränke aufgebaut oder ausgetauscht. Der Netzverteilerschrank ist per Glasfaserkabel mit der Vermittlungsstelle verbunden. Der Verteilerschrank verbindet nun die einzelnen Hausanschlüsse aus Kupfer mit dem Glasfaserkabel.
Die Ausbauarbeiten werden in Kürze beginnen. Im Vorwahlbereich 02507 sollen ab dem zweiten Quartal 2016 die gewünschten Zugänge zu schnellem Internet weitestgehend möglich sein. Im Download werden, nach Auskunft der Deutschen Telekom, bis zu 100 Mbit/s und im Upload bis zu 40 Mbit/s erreicht werden.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist folgender Antrag gestellt worden:
„Wir beantragen die Prüfung, inwieweit eine Umsetzung des vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen „Leitfaden Breitbandförderung im ländlichen Raum“ im Gemeindegebiet Havixbeck/Hohenholte möglich ist. Aufgrund der Befristung der Maßnahme, bitten wir die Verwaltung zeitnah eine Prüfung durchzuführen und ggf. erforderliche Maßnahmen einzuleiten.“
Aus Abschnitt I.B.1.
des genannten Leitfadens geht hervor, dass eine Förderung ausgeschlossen ist,
wenn ein privater Anbieter Breitbanddienste (DSL, Kabel,
Funk, usw.) zu einem erschwinglichen Preis ohne finanzielle Beteiligung der
Gemeinde innerhalb der nächsten 3 Jahre installieren wird.
Ferner ist in diesem
Zusammenhang die am 04.05.2015 in Kraft gesetzte Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Raum zu
berücksichtigen, welche am 31. Dezember 2018 außer Kraft tritt.
Hier ist in Ziffer 4.1
dargelegt, dass der Antragsteller den Nachweis der fehlenden oder
unzureichenden Breitbandversorgung (Downstreamübertragungsrate) von weniger als
6 Mbit/s zu erschwinglichen Preisen) im zu versorgenden Gebiet unter
Berücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber während der nächsten
drei Jahre zu erbringen hat.
Jetzt ist uns bekannt,
dass die Deutsche Telekom beabsichtigt, ihr vorhandenes Netz in Havixbeck und
damit auch in der Ortslage Hohenholte entsprechend auszubauen. Gleichzeitig
sind eventuell zwei weitere Unternehmen daran interessiert den Breitbandausbau
in der Gemeinde Havixbeck voranzubringen. Ein genauer Zeitplan steht hier noch
nicht fest. Jedoch entfällt allein durch die Zusage zum Breitbandausbau der
Deutschen Telekom die Fördergrundlage.
Die Verwaltung steht im
Kontakt mit der Bezirksregierung Münster, um zu erörtern wie auch für die
Gewerbegebiete, so nicht durch den Ausbau der Deutschen Telekom erfasst und dem
Außenbereich in absehbarer Zeit der Zugang zum schnellen Internet zur Verfügung
gestellt werden kann. Hier gilt es intensiv zu prüfen, wo, wie und zu welchen
Konditionen die entsprechenden Fördermittel akquiriert werden können.
Seitens der Verwaltung wird
versucht einen Vertreter der Deutschen Telekom zur Präsentation des Projektes
zur Sitzung einzuladen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Anträge
der Anwohnerinteressentengemeinschaft Mönkebrede und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung weiter nach Fördermöglichkeiten zu
suchen, um für das gesamte Gemeindegebiet eine Breitbandversorgung zu
erreichen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen seitens der Gemeinde Havixbeck keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Klaus Gromöller