Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003
Vorlage
062/2015
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

 

 

 

Begründung

 

Im Sommer vergangenen Jahres ist das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz –BestG NRW) geändert worden. Es wurden Regelungen eingeführt, die die Verwendung von Grabsteinen, die durch Kinderarbeit entstanden sind, ausschließt. Eine derartige Regelung müsste auch in die gemeindliche Satzung für den Friedhof Havixbeck übernommen werden.

Gleiches gilt für die durch das genannte Gesetz veränderten Fristen für die Durchführung von Bestattungen.

Auch der Verzicht auf die Vorlage einer Verfügung von Todes wegen bei der Beisetzung einer Asche ohne Urne und die Regelung, dass eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen ausreichend ist, müsste in der Havixbecker Satzung berücksichtigt werden.

 

Neben den durch Rechtsänderung erforderlichen Änderungen schlage ich Ihnen weitere Änderungen der Satzung vor, weil sich in Anwendung der aktuellen Satzung an verschiedenen Punkten ein Nachbesserungsbedarf ergeben hat (Herr Schulz, Friedhofsgärtner der Fa. Daldrup wird im Rahmen eines Ortstermins mit dem Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 3.06.2015 die Details erläutern). Auch das Verhalten der Nutzungsberechtigten hat sich im Laufe der Jahre verändert. So ist z. B. ein verstärkter Wunsch nach Abdeckung von Grabflächen mit Kies und Steinen festzustellen. Da durch die flächige Aufbringung dieses Materials jedoch der Verwesungsprozess nachteilig beeinflusst wird, sollte auch für die Gräber ohne besondere Gestaltungsvorschriften das max. zulässige Maß einer Abdeckung – wie bei den Gräbern mit besonderen Gestaltungsvorschriften – festgeschrieben werden.

 

In der Vergangenheit hat es verschiedentlich Irritationen und Fragen gegeben, wo auf dem Grab das Grabmal aufgestellt bzw. wann eine Namensplatte neben einem Grabmal aufgebracht werden kann und welche Formate dabei zu berücksichtigen sind. Ferner wird durch die vermehrt angelegten Grabeinfassungen aus Stein, Holz oder Metall das einheitliche Erscheinungsbild der Grabfelder negativ beeinflusst und das evtl. erforderliche Ausheben und Schließen eines Nachbargrabes erschwert.

 

Die zu ändernden Vorschriften der Satzung habe ich synoptisch in Anlage 2 zu dieser Vorlage gegenübergestellt; eine komplette Satzung in der zur Zeit geltenden Fassung ist zu Ihrer Information ebenfalls als Anlage 3 beigefügt.

 

Durch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erfolgt eine Anpassung der Regelungen an die aktuelle Rechtslage und eine Verbesserung der Verständlichkeit der Regelungsinhalte für die Nutzungsberechtigten. Insofern schlage ich Ihnen vor, die 6. Änderung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003 entsprechend dem der Vorlage 062/2015 als Anlage 1 beiliegenden Entwurf.

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja      x nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

entfällt

 

 

 

Klaus Gromöller