2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck verfügt derzeit noch
nicht über einen vom Gemeinderat beschlossenen Haushalt für das Jahr 2012. Es
ist vorgesehen, den Haushaltsentwurf 2012 am 23.02.2012 in den Gemeinderat
einzubringen. Die Beschlussfassung des Gemeinderates über den Haushalt 2012 ist
für die Sitzung am 26.04.2012 geplant.
Wegen fehlender
Rechtskraft für die Haushaltssatzung 2012 muss der Rat der Gemeinde Havixbeck
dann eine separate Hebesatzsatzung erlassen, die die Grundlage für die
Steuerfestsetzung 2012 bildet, sofern die Hebesätze für die Realsteuern
(Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuer) auch nur teilweise über dem
Vorjahresniveau 2011 liegen.
Der Beschluss über
die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist gemäß § 25 Grundsteuergesetz
(GrStG) bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) bis zum 30. Juni eines
Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach
diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst
werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.
Die Hebesätze für
die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer werden im Vergleich zu 2011
mit folgender Begründung erhöht:
Bei der
Aufstellung des Haushalts 2011 zeichnete sich bereits ab, dass der Ergebnis-
wie auch der Finanzplan ohne eine wesentliche Erhöhung der Hebesätze erhebliche
Defizitbeträge ausweisen. Tatsächlich weist die Spalte „Plan 2012“ im
Gesamtergebnishaushalt des Haushaltsplans 2011 (Seite 43, gelb) in Zeile 26 ein
negatives Ergebnis in Höhe von 1.165.941 €. Dieser Wert ergab sich bereits
unter Berechnung des Grundsteueraufkommens mit den Hebesätzen für die
Grundsteuer A von 293 v. H. sowie für die Grundsteuer B von 582 v. H. sowie für
die Gewerbesteuer von 420 v. H. !
Wäre das Grundsteueraufkommen lediglich mit
den durchschnittlichen fiktiven Steuerhebesätzen in NRW (Grundsteuer A: 209 v.
H., Grundsteuer B: 413 v. H.) angesetzt worden, ergäbe sich für das Jahr 2012
sogar ein Fehlbetrag in Zeile 26 des Gesamtergebnisplans in Höhe von 1.830.945 €. Auch wenn der Gemeinderat mit der
Verabschiedung des Haushalts 2011 bislang noch keine Beschlussfassung über die
Ansätze für das Haushaltsjahr 2012 vorgenommen hat, wäre bei Ausweis eines
geringeren Steueraufkommens in der Spalte „Plan 2012“ im Gesamtergebnishaushalt
2011 aufgrund der geplanten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (Teil des
Eigenkapitals, liegt jedoch nicht als Geldvermögen vor) in zwei aufeinander
folgenden Jahren (2011 und 2012) um mehr als 5 Prozent bereits für den Haushalt
2011 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 Abs. 1 Nr. 2
GO NRW zwingend erforderlich gewesen.
Nunmehr liegen
einige Eckdaten für das Haushaltsjahr 2012 vor. Im Vergleich zur ursprünglichen
Ansatzplanung für 2012 ergeben sich aus heutiger Sicht etwa folgende
Änderungen:
Eckdaten |
Ursprünglicher Ansatz für
2012 |
Verbesserung (+) |
Ansatz 2012 |
Gewerbesteuer
(rückläufig), Hebesatz 420 v.H. |
2.350.000 € |
-250.000 € |
2.100.000 € |
Schlüsselzuweisungen
lt. Entwurf GFG 2012 |
2.800.000 € |
-406.124 € |
2.393.876 € |
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
4.350.000 € |
-150.000 € |
4.200.000 € |
Ausschüttung
Projektentwicklungsgesellschaft |
200.000 € |
150.000 € |
350.000 € |
Personalaufwendungen
(2% Erhöhung erwartete Tarifsteigerung), vorläufig |
3.661.394 € |
-138.606 € |
3.800.000 € |
Zahlbetrag
für Kreisumlage lt. Entwurf des Kreishaushalts 2012 (bei Erhöhung des
Hebesatzes für die Landschaftsverbandsumlage von 15,7 um 0,4 auf 16,1 v. H.) |
6.337.550 € |
141.509 € |
6.196.041 € |
Differenz
zwischen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten |
703.947 € |
200.000 € |
503.947 € |
Gesamt |
|
-453.221 € |
|
Das bedeutet, dass
sich im Vergleich zu den bisherigen Annahmen voraussichtlich weitere
Verschlechterungen im Umfang von rd. 450.000 € für den Ergebnisplan 2012
ergeben werden. Die Differenz zwischen den Abschreibungen und den Erträgen aus
der Auflösung von Sonderposten wirkt sich nicht zahlungstechnisch aus. Das
bedeutet, dass die Liquidität sich durch die in der vorstehenden Tabelle beschriebenen
Sachverhalte sogar um rd. 650.000 € verschlechtern wird.
Die vg.
Entwicklung ist den Mitgliedern des Arbeitskreises Finanzen in der Sitzung am
18.11.2011 vorgestellt worden. Die Beratung hat ergeben, dass zwar eine
weitergehende Prüfung der Umsetzbarkeit einzelner Konsolidierungsvorschläge im
Sinne von „Kürzung von Aufwendungen“ erfolgen soll. Kurzfristiges
Einsparpotential im erforderlichen finanziellen Umfang kann jedoch aus heutiger
Sicht nur in wenigen Fällen und damit nicht ausreichend realisiert werden.
Es besteht Konsens
zwischen den Mitgliedern des Arbeitskreises Finanzen, die Struktur der über
Jahre, teilweise sogar über Jahrzehnte gewachsenen Arbeit von Vereinen,
Verbänden und sonstigen Organisationen in der Gemeinde Havixbeck nicht durch vorbehaltlose
Streichung der kommunalen Unterstützungsleistungen – finanzielle Zuschüsse und
sonstige Vergünstigungen – in Frage zu stellen. Diese müssen jedoch – wie alle
freiwilligen Leistungen – in der aktuellen Situation durch weitere
Kontoüberziehung der gemeindlichen Girokonten finanziert werden.
Dies ist nur dann
zu leisten, wenn die Einwohner der Gemeinde Havixbeck durch eine von ihnen zu
tragende erhöhte Abgabenlast bei den Grundsteuern A und B sowie bei der
Gewerbesteuer zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Mit der
Beschlussfassung über die geänderten Hebesätze wird zwar noch nicht die Frage
entschieden, ob die Gemeinde Havixbeck in 2012 den Weg in die
Haushaltssicherung vermeiden kann. Ohne diesen Baustein der
Haushaltskonsolidierung wird diese Möglichkeit von vornherein überhaupt nicht
zu realisieren sein. Auch nach der Steuererhöhung wird sich im Ergebnisplan
2012 voraussichtlich noch ein Fehlbetrag jenseits der Millionengrenze ergeben.
Auch wird die
Beschlussfassung über die erhöhten Hebesätze bei der Finanzaufsicht des Kreises
Coesfeld Signalwirkung entfalten. Von dort wird mit Blick auf eine
jahresübergreifende Kontinuität in der Ansatzplanung geprüft werden, ob die für
2012 angekündigte Steuererhöhung nunmehr tatsächlich umgesetzt wird. Dieses
Argument war aus dortiger Sicht ein
wesentliches Argument für die Erteilung der Genehmigung für den Haushalt 2011.
Es ist zwar
möglich, die Beschlussfassung zur Höhe der Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2012
noch bis zum 30.06.2012 vorzunehmen. Eine Beschlussfassung in der
Dezembersitzung 2011 hat zwei entscheidende Vorteile:
- In 2012 muss anders als in 2011 nur ein
Steuerlauf durchgeführt werden (Einsparung von etwa 5.000 € im Vergleich
zu zwei Steuerläufen).
- Die Verwaltung kann bereits zu den
Zahlungszeitpunkten 15.02. und 15.05.2012 erhöhte Zahlungen zur
Verbesserung der Liquiditätslage verzeichnen.
1. Beschlussvorschlag:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
a) von dem in
ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des
Grundsteuergesetzes und
b) eine
Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Hebesätze
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 293 v. H.
1.2 für die
Grundstücke (Grundsteuer B) auf 582 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 435 v. H..
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt
zum 01.01.2012 in Kraft.
3. Finanzielle Auswirkungen
Unter Zugrundelegung der erhöhten Hebesätze
in 2012 ergibt sich voraussichtlich folgende Entwicklung:
Position |
Ansatz bei fiktiven Hebesätzen NRW |
Neuer Ansatz 2011 nach Hebesatzerhöhung
(gerundet) |
Verbesserung (+) |
Grundsteuer A |
87.500 € (209 v.H.) |
122.700 € (293 v.H.) |
35.200 € |
Grundsteuer B |
1.490.500 € (413 v.H.) |
2.100.400 € (582 v.H.) |
609.900 € |
Gewerbesteuer |
2.100.000 € (420 v.H.) |
2.175.000 (435 v.H.) |
75.000 € |
Die über den
fiktiven Steuerhebesätzen NRW liegenden anteiligen Steuererträge bleiben bei
der Berechnung zukünftiger Schlüsselzuweisungen nach der Systematik des
Gemeindefinanzierungsgesetzes unberücksichtigt. Sie stehen der Gemeinde
Havixbeck daher in vollem Umfang zur Verfügung.
Ein möglicher
Nachteil kann sich für die Gemeinde Havixbeck bei der Ermittlung der Gewerbesteuerumlage
sowie des Kreisumlagezahlbetrages in Folgejahren ergeben. Die Entwicklung insbesondere
bei der Kreisumlage hängt jedoch entscheidend auch von der Entwicklung der sog.
Umlagegrundlagen in den übrigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab. Eine
Wertermittlung in € ist derzeit nicht möglich.