Betreff
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Havixbeck für 2012
Vorlage
135/2011
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt derzeit noch nicht über einen vom Gemeinderat beschlossenen Haushalt für das Jahr 2012. Es ist vorgesehen, den Haushaltsentwurf 2012 am 23.02.2012 in den Gemeinderat einzubringen. Die Beschlussfassung des Gemeinderates über den Haushalt 2012 ist für die Sitzung am 26.04.2012 geplant.

 

Wegen fehlender Rechtskraft für die Haushaltssatzung 2012 muss der Rat der Gemeinde Havixbeck dann eine separate Hebesatzsatzung erlassen, die die Grundlage für die Steuerfestsetzung 2012 bildet, sofern die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuer) auch nur teilweise über dem Vorjahresniveau 2011 liegen.

Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist gemäß § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer werden im Vergleich zu 2011 mit folgender Begründung erhöht:

Bei der Aufstellung des Haushalts 2011 zeichnete sich bereits ab, dass der Ergebnis- wie auch der Finanzplan ohne eine wesentliche Erhöhung der Hebesätze erhebliche Defizitbeträge ausweisen. Tatsächlich weist die Spalte „Plan 2012“ im Gesamtergebnishaushalt des Haushaltsplans 2011 (Seite 43, gelb) in Zeile 26 ein negatives Ergebnis in Höhe von 1.165.941 €. Dieser Wert ergab sich bereits unter Berechnung des Grundsteueraufkommens mit den Hebesätzen für die Grundsteuer A von 293 v. H. sowie für die Grundsteuer B von 582 v. H. sowie für die Gewerbesteuer von 420 v. H. !

Wäre das Grundsteueraufkommen lediglich mit den durchschnittlichen fiktiven Steuerhebesätzen in NRW (Grundsteuer A: 209 v. H., Grundsteuer B: 413 v. H.) angesetzt worden, ergäbe sich für das Jahr 2012 sogar ein Fehlbetrag in Zeile 26 des Gesamtergebnisplans in Höhe von 1.830.945 €. Auch wenn der Gemeinderat mit der Verabschiedung des Haushalts 2011 bislang noch keine Beschlussfassung über die Ansätze für das Haushaltsjahr 2012 vorgenommen hat, wäre bei Ausweis eines geringeren Steueraufkommens in der Spalte „Plan 2012“ im Gesamtergebnishaushalt 2011 aufgrund der geplanten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (Teil des Eigenkapitals, liegt jedoch nicht als Geldvermögen vor) in zwei aufeinander folgenden Jahren (2011 und 2012) um mehr als 5 Prozent bereits für den Haushalt 2011 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW zwingend erforderlich gewesen.

 

Nunmehr liegen einige Eckdaten für das Haushaltsjahr 2012 vor. Im Vergleich zur ursprünglichen Ansatzplanung für 2012 ergeben sich aus heutiger Sicht etwa folgende Änderungen:

 

Eckdaten

Ursprünglicher Ansatz für 2012

Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Ansatz 2012

Gewerbesteuer (rückläufig), Hebesatz 420 v.H.

2.350.000 €

-250.000 €

2.100.000 €

Schlüsselzuweisungen lt. Entwurf GFG 2012

2.800.000 €

-406.124 €

2.393.876 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

4.350.000 €

-150.000 €

4.200.000 €

Ausschüttung Projektentwicklungsgesellschaft

200.000 €

150.000 €

350.000 €

Personalaufwendungen (2% Erhöhung erwartete Tarifsteigerung), vorläufig

3.661.394 €

-138.606 €

3.800.000 €

Zahlbetrag für Kreisumlage lt. Entwurf des Kreishaushalts 2012 (bei Erhöhung des Hebesatzes für die Landschaftsverbandsumlage von 15,7 um 0,4 auf 16,1 v. H.)

6.337.550 €

141.509 €

6.196.041 €

Differenz zwischen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten

703.947 €

200.000 €

503.947 €

Gesamt

 

-453.221 €

 

 

Das bedeutet, dass sich im Vergleich zu den bisherigen Annahmen voraussichtlich weitere Verschlechterungen im Umfang von rd. 450.000 € für den Ergebnisplan 2012 ergeben werden. Die Differenz zwischen den Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten wirkt sich nicht zahlungstechnisch aus. Das bedeutet, dass die Liquidität sich durch die in der vorstehenden Tabelle beschriebenen Sachverhalte sogar um rd. 650.000 € verschlechtern wird.

Die vg. Entwicklung ist den Mitgliedern des Arbeitskreises Finanzen in der Sitzung am 18.11.2011 vorgestellt worden. Die Beratung hat ergeben, dass zwar eine weitergehende Prüfung der Umsetzbarkeit einzelner Konsolidierungsvorschläge im Sinne von „Kürzung von Aufwendungen“ erfolgen soll. Kurzfristiges Einsparpotential im erforderlichen finanziellen Umfang kann jedoch aus heutiger Sicht nur in wenigen Fällen und damit nicht ausreichend realisiert werden.

Es besteht Konsens zwischen den Mitgliedern des Arbeitskreises Finanzen, die Struktur der über Jahre, teilweise sogar über Jahrzehnte gewachsenen Arbeit von Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen in der Gemeinde Havixbeck nicht durch vorbehaltlose Streichung der kommunalen Unterstützungsleistungen – finanzielle Zuschüsse und sonstige Vergünstigungen – in Frage zu stellen. Diese müssen jedoch – wie alle freiwilligen Leistungen – in der aktuellen Situation durch weitere Kontoüberziehung der gemeindlichen Girokonten finanziert werden.

Dies ist nur dann zu leisten, wenn die Einwohner der Gemeinde Havixbeck durch eine von ihnen zu tragende erhöhte Abgabenlast bei den Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Mit der Beschlussfassung über die geänderten Hebesätze wird zwar noch nicht die Frage entschieden, ob die Gemeinde Havixbeck in 2012 den Weg in die Haushaltssicherung vermeiden kann. Ohne diesen Baustein der Haushaltskonsolidierung wird diese Möglichkeit von vornherein überhaupt nicht zu realisieren sein. Auch nach der Steuererhöhung wird sich im Ergebnisplan 2012 voraussichtlich noch ein Fehlbetrag jenseits der Millionengrenze ergeben.

Auch wird die Beschlussfassung über die erhöhten Hebesätze bei der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld Signalwirkung entfalten. Von dort wird mit Blick auf eine jahresübergreifende Kontinuität in der Ansatzplanung geprüft werden, ob die für 2012 angekündigte Steuererhöhung nunmehr tatsächlich umgesetzt wird. Dieses Argument  war aus dortiger Sicht ein wesentliches Argument für die Erteilung der Genehmigung für den Haushalt 2011.

Es ist zwar möglich, die Beschlussfassung zur Höhe der Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2012 noch bis zum 30.06.2012 vorzunehmen. Eine Beschlussfassung in der Dezembersitzung 2011 hat zwei entscheidende Vorteile:

  • In 2012 muss anders als in 2011 nur ein Steuerlauf durchgeführt werden (Einsparung von etwa 5.000 € im Vergleich zu zwei Steuerläufen).
  • Die Verwaltung kann bereits zu den Zahlungszeitpunkten 15.02. und 15.05.2012 erhöhte Zahlungen zur Verbesserung der Liquiditätslage verzeichnen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 7, 41 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 07. August 1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 ( BGBl. I. S. 1768 ) beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Hebesatzsatzung:

 

§ 1
Erhebungsgrundsatz

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt

a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2
Hebesätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 293 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 582 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

auf 435 v. H..

 

§ 3
Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Unter Zugrundelegung der erhöhten Hebesätze in 2012 ergibt sich voraussichtlich folgende Entwicklung:

 

Position

 

Ansatz bei fiktiven Hebesätzen NRW

Neuer Ansatz 2011 nach Hebesatzerhöhung (gerundet)

Verbesserung (+)

Grundsteuer A

87.500 €

(209 v.H.)

122.700 €

(293 v.H.)

35.200 €

Grundsteuer B

1.490.500 €

(413 v.H.)

2.100.400 €

(582 v.H.)

609.900 €

Gewerbesteuer

2.100.000 €

(420 v.H.)

2.175.000

(435 v.H.)

75.000 €

 

Die über den fiktiven Steuerhebesätzen NRW liegenden anteiligen Steuererträge bleiben bei der Berechnung zukünftiger Schlüsselzuweisungen nach der Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes unberücksichtigt. Sie stehen der Gemeinde Havixbeck daher in vollem Umfang zur Verfügung.

Ein möglicher Nachteil kann sich für die Gemeinde Havixbeck bei der Ermittlung der Gewerbesteuerumlage sowie des Kreisumlagezahlbetrages in Folgejahren ergeben. Die Entwicklung insbesondere bei der Kreisumlage hängt jedoch entscheidend auch von der Entwicklung der sog. Umlagegrundlagen in den übrigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab. Eine Wertermittlung in € ist derzeit nicht möglich.