Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2012
Vorlage
130/2011
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von 4 Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden), und zwar sind dies

- der Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel,

- der Wasser- und Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf,

- der Wasser- und Bodenverband Obere Stever,

- der Wasser- und Bodenverband Steinfurter Aa.

 

Jährlich wiederkehrend setzen diese 4 Unterhaltungsverbände ihre Verbandslasten jeweils in Form einer nach Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig betroffenen Kommunen (so auch gegenüber der Gemeinde Havixbeck) fest.

Gemäß § 92 Abs. 1 S. 1 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes-wassergesetz -LWG-) können die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung als Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.

 

In Havixbeck erfolgt dies in der Form, dass die Verbandslasten, welche die Gemeinde für das Vorjahr an die einzelnen Unterhaltungsverbände gezahlt hat, im aktuellen Jahr jeweils als Wasserverbandsgebühren per Abgabenbescheid auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der betroffenen Flächen umgelegt werden. Näheres ergibt sich aus der als Anlage beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2012“.

 

Die sich rechnerisch ergebenden Gebührensätze für die versiegelten Flächen sind rein kalkulatorische Werte, die nicht in die Wasserverbandsgebührensatzung aufgenommen werden. Deshalb ist beabsichtigt, die auf befestigte Flächen entfallenden Verbandslasten von voraussichtlich 11.953,09 € in die Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung zu überführen (wie schon in den Jahren 2005 bis 2011), wodurch sie den Eigentümern der bebauten Grundstücke im Rahmen der Regenwasserentsorgung anheim fallen.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise führt in 2012 bei der Veranlagung der sonstigen Flächen (Acker- und Wiesenflächen u. ä.) zu folgenden Ergebnissen:

 

Unterhaltungsverband                 Verbandsumlage je ha                        Veranlagung je ha

                                                         (jeweils Vorjahreswerte)

 

IV Havixbeck-Roxel                          10,00 €   (2011: 10,00 €)              7,60 €   (2011:   7,60 €)

Münsterische Aa-Oberlauf               10,00 €   (2011: 10,00 €)              8,96 €   (2011:   8,96 €)

Obere Stever                                   11,30 €   (2011: 11,30 €)            10,74 €   (2011: 10,74 €)

Steinfurter Aa                                     3,60 €   (2011:   3,60 €)              3,42 €   (2011:   3,42 €)

 

Waldflächen ab 0,3 ha werden weiterhin auf Antrag um 50 % je ha ermäßigt.

 

Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2012 ist identisch mit der des Vorjahres, da gegenwärtig keine praxisgerechte Alternative hierzu gesehen wird. Die ermittelten Gebührensätze sind ebenfalls identisch mit denen des Vorjahres.

 

Der aufgezeigte Lösungsweg wird nach meiner Auffassung den Anforderungen des § 92 LWG weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird vermieden.

 

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände ist als Anlage beigefügt und der bisherigen Satzung gegenübergestellt. Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind darin in Fettdruck hervorgehoben

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2012“ vom 17.11.2011 die in der Anlage beigefügte Satzung.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2012 in Höhe von voraussichtlich 11.953,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2012 getragen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die für die befestigten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Verbandslasten verbleiben im Gemeindehaushalt.

Der o. a. Betrag ist danach als Aufwand im Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung und als Ertrag im Produkt 1303 – Naturschutz & Landschaftspflege zu behandeln.

 

 

 

Klaus Gromöller