Betreff
Freigabe der Vergabegrenzen für die Beauftragung von Leistungen der Sanierung der Heizungsanlage des Wohnheims Im Flothfeld 120 in Havixbeck
Vorlage
VO/010/2023
Aktenzeichen
IV/14
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Für die Sanierung der Heizungsanlage wurden Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie in Höhe von 36.096,25 € gewährt. Die zugewiesene Kompensationsleistung ist spätestens bis zum 30.06.2023 zu verausgaben. Eine Verlängerung dieser Frist ist laut Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg nicht möglich.

Für die Sanierung der Heizungsanlage kann mit 3 Gewerken gerechnet werden. Voraussichtlich wird der Auftragswert einer Vergabe deutlich über 30.000 € liegen. Die Vergabe soll spätestens Anfang März erfolgen, sodass bei kurzfristiger Beauftragung mit einem Beginn der Arbeiten Ende April zu rechnen ist und eine Fertigstellung bis Mitte Juni realisierbar erscheint. Eine vollständige Abrechnung bis Ende Juni 2023 wäre in diesem Fall möglich.

Die Fertigstellung und Schlussrechnung bis zu vorgenanntem Zeitpunkt ist auch bei reibungslosem Verlauf optimistisch, da es unter den Rahmenvorgaben der Sitzungstermine unrealistisch erscheint, die erforderlichen Vergaben termingerecht zu koordinieren. Für vorgenannte Arbeiten ist aufgrund des Auftragsvolumens ein Vergabeverfahren durchzuführen und nach Auftrag ist mit Lieferzeiten bis zu 10 Wochen zu rechnen.

Um den engen Zeitplan einzuhalten, beabsichtigt die Verwaltung sich für dieses Projekt die Freigabe des Gemeinderates von den gemeindlichen Vergabegrenzen erteilen zu lassen.

Die Maßnahme ist als Rückstellung im Haushalt mit 62.000 € vorgesehen (KTR 05 315 01 / KST 40327 / SK 271003). Darin enthalten sind die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie von 36.096,25 €.

 

Beschlussvorschlag 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben für Leistungen zur Sanierung der Heizungsanlage des Wohnheims Im Flothfeld 120 unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Landes NRW zu vergeben. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

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